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   BVerwG, 20.07.2015 - 6 VR 1.15   

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https://dejure.org/2015,19663
BVerwG, 20.07.2015 - 6 VR 1.15 (https://dejure.org/2015,19663)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2015 - 6 VR 1.15 (https://dejure.org/2015,19663)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 (https://dejure.org/2015,19663)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; EMRK Art. 10; BNDG § 1 Abs. 2 Satz 1, § 3
    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; presserechtlicher Auskunftsanspruch; verfassungsunmittelbarer Anspruch; entgegenstehende berechtigte schutzwürdige Interessen öffentlicher Stellen; abwägungsfester Ausschlussgrund; Bundesnachrichtendienst; behördlicher ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 123 Abs. 1
    Anordnungsanspruch; Beschaffung und Bewertung von Informationen; Bundesnachrichtendienst; Einstweilige Anordnung; Europäische Menschenrechtskonvention; Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten; abwägungsfester Ausschlussgrund; behördlicher Funktionsbereich; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 Abs 1 VwGO, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 10 Abs 1 S 2 MRK, § 1 Abs 2 S 1 BNDG, § 3 BNDG
    Auskunftsanspruch der Presse; operative Arbeit des Bundesnachrichtendienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 Abs 1 VwGO, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 10 Abs 1 S 2 MRK, § 1 Abs 2 S 1 BNDG, § 3 BNDG
    Auskunftsanspruch der Presse; operative Arbeit des Bundesnachrichtendienstes

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse für Auskünfte über operative Vorgänge im Bereich des Bundesnachrichtendienstes einschließlich seiner Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten

  • doev.de PDF

    Auskunftsanspruch über operative Vorgänge im Bereich des BND

  • rewis.io

    Auskunftsanspruch der Presse; operative Arbeit des Bundesnachrichtendienstes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse für Auskünfte über operative Vorgänge im Bereich des Bundesnachrichtendienstes einschließlich seiner Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse zur Selektorenliste der NSA

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse zur Selektorenliste der NSA

  • faz.net (Pressebericht, 31.07.2015)

    BND darf Auskunft an Journalisten verweigern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Presserecht: BND muss Journalisten keine Auskunft über NSA-Spionageliste geben

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse zur Selektorenliste der NSA

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse zur Selektorenliste der NSA

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst über operative Vorgänge

  • spiegel.de (Pressebericht, 31.07.2015)

    BND muss Journalisten keine Auskunft über NSA-Selektorenliste geben

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse zur Selektorenliste der NSA

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Journalisten haben gegen BND keinen Auskunftsanspruch bzgl. NSA-Sektorenliste

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine BND-Auskunft über NSA-Spionageliste zur Ausspähung Deutschlands

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1383
  • DVBl 2015, 1316
  • DÖV 2015, 933
  • ZUM 2016, 798
  • afp 2015, 470
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 6 VR 1.15
    Aufgrund des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs können Pressevertreter in geeigneter Form behördliche Auskünfte verlangen, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - juris Rn. 24).

    Der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse ist durch Vertraulichkeitsinteressen ausgeschlossen, welche der Gesetzgeber für die gegebene Fallgestaltung als Ausschlussgrund normieren dürfte (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - juris Rn. 26).

    Der Gesetzgeber ist unter besonderen Umständen berechtigt, jedenfalls einzelne behördliche Funktionsbereiche von Auskunftspflichten auszunehmen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - juris Rn. 30).

    Deshalb dürfte der Gesetzgeber im Rahmen der ihm zustehenden Befugnis zur Pauschalierung und Typisierung für derartige Vorgänge schon gesetzlich einen generellen ("abwägungsfesten") Ausschluss eines Auskunftsanspruchs normieren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 6 VR 1.15
    In Ermangelung einer einfachgesetzlichen Regelung des Bundesgesetzgebers verleiht das Grundrecht der Pressefreiheit der Presse zwar einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden, soweit auf sie die Landespressegesetze wegen einer entgegenstehenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht anwendbar sind, wie dies unter anderem für den Bundesnachrichtendienst zutrifft (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56).

    Es kann offenbleiben, ob Art. 10 Abs. 1 EMRK nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein allgemeines - und nicht nur auf besonders gelagerte Fallgruppen beschränktes - Recht der Presse auf Zugang zu Verwaltungsinformationen begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 33).

  • EGMR, 14.04.2009 - 37374/05

    Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz auch für Blogger?

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 6 VR 1.15
    Solche Bestimmungen müssen, um das durch Art. 10 Abs. 1 EMRK gewährleistete Recht in konventionskonformer Weise beschränken zu können, legitim und in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich sein (vgl. EGMR, Urteil vom 14. April 2009 - Rechtssache 37374/05 - Ziff. 33 ff.).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 20 F 22.10

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der vollständigen und ungeschwärzten Aktenvorlage

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 6 VR 1.15
    Dazu käme es, wenn die Antragsgegnerin Informationen unter Missachtung einer zugesagten oder vorausgesetzten Vertraulichkeit gleichwohl an Dritte bekannt gibt (vgl. auch zu § 99 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 23. November 2011 - 20 F 22.10 - juris Rn. 17 und 19).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Die Zusammenarbeit setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 -, juris, Rn. 11).

    Diese Zusammenarbeit wird beeinträchtigt, wenn unter Missachtung einer zugesagten oder vorausgesetzten Vertraulichkeit Informationen an Dritte bekannt gegeben werden, etwa weil der Begriff des "Dritten" entgegen der Sichtweise der herausgebenden Stelle ausgelegt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 -, juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

    Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden in Ermangelung einer einfachgesetzlichen Regelung des Bundesgesetzgebers, soweit auf sie die Landespressegesetze wegen einer entgegenstehenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht anwendbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29 und vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:250315U6C12.14.0] - BVerwGE 151, 348 Rn. 24; Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:200715B6VR1.15.0] - NVwZ 2015, 1383 Rn. 6).

    a) Aufgrund des in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs können Pressevertreter in geeigneter Form behördliche Auskünfte verlangen, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29 und vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - BVerwGE 151, 348 Rn. 24; Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 - NVwZ 2015, 1383 Rn. 6).

    Ob Art. 10 Abs. 1 EMRK nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein allgemeines - und nicht nur auf besonders gelagerte Fallgruppen beschränktes - Recht der Presse auf Zugang zu Verwaltungsinformationen begründet, kann offen bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 33 und Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 - NVwZ 2015, 1383 Rn. 14).

  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit

    Auch insoweit ist jedoch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem parlamentarischen Informationsanspruch aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG jedenfalls der Zeitablauf als bedeutsamer, wenn auch nicht allein ausschlaggebender Faktor in Rechnung zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 - BVerfGE 146, 1 Rn. 124), so dass eine drohende Offenlegung lange Zeit zurückliegender operativer Vorgänge nur dann zu einem Ausschluss des Auskunftsanspruchs führt, wenn noch, was dann besonderer Darlegung durch die Beklagte bedarf, die Möglichkeit von Rückschlüssen auf die heutige nachrichtendienstliche Arbeitsweise besteht (für den archivrechtlichen Nutzungsanspruch: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 6 A 1.17 - NJW 2019, 2186 Rn. 58; enger im Sinne eines abwägungsfesten Funktionsbereichs noch: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:200715B6VR1.15.0] - Buchholz 11 Art. 5 Abs. 1 GG Nr. 5 Rn. 9 ff. und vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 - NVwZ 2016, 945 Rn. 16).
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