Weitere Entscheidung unten: KG, 24.04.2018

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18   

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https://dejure.org/2018,4543
OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,4543)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.03.2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,4543)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. März 2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,4543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Einheitlicher Erfüllungsort für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags - Annahmeverzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 GBO, § 293 BGB, § 894 BGB, § 899 BGB, § 866 ZPO
    Zwangsvollstreckung von Zug-um-Zug-Leistungen: Geltendmachung der Beendigung des Annahmeverzuges nach Eintragung einer Zwangssicherungshypothek; Beendigung des Annahmeverzuges bei einer Holschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GBO § 53 ; GBO § 71 Abs. 2
    Auslegung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Denn Leistungsort für die Rückgewähransprüche infolge Rücktritts vom Kaufvertrag gem. §§ 437 Nr. 2, 440 BGB ist der Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet (BGH, Urteil vom 09.03.1983 - VIII ZR 11/82 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2015 - 28 U 91/15 -, Rn. 33, juris; Krüger in MünchKommBGB, 7. Aufl., § 269 BGB, Rn. 41; Bittner in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 269 BGB, Rn. 28; Grüneberg in Palandt, BGB, 77. Aufl., § 269 BGB, Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2002 - 20 W 270/02

    Zwangsvollstreckung aus einem Zug-um-Zug-Urteil: Fehlerhafte Feststellung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Dies wäre dann der Fall, wenn - wie vom Antragsteller behauptet - die Zwangssicherungshypothek unter Verletzung vollstreckungsrechtlicher Vorschriften eingetragen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.0.8.2002 - 20 W 270/02 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2005 - 15 W 34/05 -, Rn. 16, juris; Riedel in BeckOK ZPO, 27. Edition, Stand 01.12.2017, § 867 ZPO, Rn. 34; Dörndorfer in MünchKommZPO, 5. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 51; Becker in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 7; differenzierend Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 18 ff.).
  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 15 W 34/05

    Eintragung einer Zwangshypothek bzw. eines dagegen gerichteten Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Dies wäre dann der Fall, wenn - wie vom Antragsteller behauptet - die Zwangssicherungshypothek unter Verletzung vollstreckungsrechtlicher Vorschriften eingetragen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.0.8.2002 - 20 W 270/02 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2005 - 15 W 34/05 -, Rn. 16, juris; Riedel in BeckOK ZPO, 27. Edition, Stand 01.12.2017, § 867 ZPO, Rn. 34; Dörndorfer in MünchKommZPO, 5. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 51; Becker in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 7; differenzierend Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 18 ff.).
  • OLG Schleswig, 18.01.2007 - 2 W 249/05

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Daher wird in Fällen, in denen wie vorliegend eine Zwangssicherungshypothek angeblich zu Unrecht eingetragen wurde, ein Amtswiderspruch jedoch versagt, ein Vorgehen des Betroffenen aus §§ 894, 899 BGB allgemein für zulässig erachtet (OLG München, Beschluss vom 05.10.2017 - 34 Wx 324/17 -, Rn. 25, juris; Beschluss vom 08.02.2017 - 34 Wx 29/17 -, Rn. 16, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.01.2007 - 2 W 249/05 -, Rn. 8, juris; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 53 GBO, Rn. 23, 19; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 37; Riedel in BeckOK ZPO, 27. Edition, Stand 01.02.2017, § 867 ZPO, Rn. 35.2).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Die Rücknahme des Pkws im Rahmen des Rücktritts von einem Kaufvertrag stellt eine Holschuld dar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2016 - 3 U 20/15 -, Rn. 66, juris; OLG Köln, Urteil vom 27.03.2008 - 15 U 175/07 -, Rn. 62, juris) und erfordert mithin eine Mitwirkungshandlung des Gläubigers.
  • OLG Köln, 23.10.1995 - 2 Wx 32/95

    Einlegung der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Auch § 766 ZPO wäre vorliegend nicht anwendbar, da dieser allgemein als von § 71 Abs. 2 GBO verdrängt angesehen wird (OLG Köln, Beschluss vom 23.10.1995 - 2 Wx 32/95 -, juris (nur Kurztext); OLG Schleswig, Beschluss vom 24.08.2011 - 2 W 261/10 -, Rn. 14, juris; Seibel in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 24; Becker in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 12; Dörndorfer in MünchKommZPO, 5. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 74; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 36).
  • OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10

    Finanzamtsersuchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Auch § 766 ZPO wäre vorliegend nicht anwendbar, da dieser allgemein als von § 71 Abs. 2 GBO verdrängt angesehen wird (OLG Köln, Beschluss vom 23.10.1995 - 2 Wx 32/95 -, juris (nur Kurztext); OLG Schleswig, Beschluss vom 24.08.2011 - 2 W 261/10 -, Rn. 14, juris; Seibel in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 24; Becker in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 12; Dörndorfer in MünchKommZPO, 5. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 74; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 36).
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 28 U 91/15

    Rücktritt vom Fahrzeugkauf - Käufer darf "zu Hause" klagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Denn Leistungsort für die Rückgewähransprüche infolge Rücktritts vom Kaufvertrag gem. §§ 437 Nr. 2, 440 BGB ist der Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet (BGH, Urteil vom 09.03.1983 - VIII ZR 11/82 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2015 - 28 U 91/15 -, Rn. 33, juris; Krüger in MünchKommBGB, 7. Aufl., § 269 BGB, Rn. 41; Bittner in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 269 BGB, Rn. 28; Grüneberg in Palandt, BGB, 77. Aufl., § 269 BGB, Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2016 - 3 U 20/15

    Rückabwicklung eines Vertrages über den Kauf eines gebrauchten Pkw wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Die Rücknahme des Pkws im Rahmen des Rücktritts von einem Kaufvertrag stellt eine Holschuld dar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2016 - 3 U 20/15 -, Rn. 66, juris; OLG Köln, Urteil vom 27.03.2008 - 15 U 175/07 -, Rn. 62, juris) und erfordert mithin eine Mitwirkungshandlung des Gläubigers.
  • OLG München, 08.02.2017 - 34 Wx 29/17

    Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangshypothek

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
    Daher wird in Fällen, in denen wie vorliegend eine Zwangssicherungshypothek angeblich zu Unrecht eingetragen wurde, ein Amtswiderspruch jedoch versagt, ein Vorgehen des Betroffenen aus §§ 894, 899 BGB allgemein für zulässig erachtet (OLG München, Beschluss vom 05.10.2017 - 34 Wx 324/17 -, Rn. 25, juris; Beschluss vom 08.02.2017 - 34 Wx 29/17 -, Rn. 16, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.01.2007 - 2 W 249/05 -, Rn. 8, juris; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 53 GBO, Rn. 23, 19; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 37; Riedel in BeckOK ZPO, 27. Edition, Stand 01.02.2017, § 867 ZPO, Rn. 35.2).
  • OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17

    Voraussetzungen eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek; Beweiskraft

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Rechtsprechung
   KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13389
KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,13389)
KG, Entscheidung vom 24.04.2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,13389)
KG, Entscheidung vom 24. April 2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,13389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Einleitungssatzes eines handschriftlichen Testaments

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsauslegung - Für den Fall, das ich heute tödlich verunglücke

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 2084
    Auslegung des Einleitungssatzes eines handschriftlichen Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Testament dauerhaft wirksam auch bei konkretem zeitlichen Bezug

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Testament dauerhaft wirksam auch bei konkretem zeitlichen Bezug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formulierung "für den Fall, dass ich heute verunglücke" keine Bedingung für Gültigkeit von Testament

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Auslegung von Bedingungen in einem Testament

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Falls ich heute verunglücke": Testament gilt länger als nur einen Tag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testament, das seinem Wortlaut nach nur für einen einzigen Tag Geltung beansprucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1893
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).

    Eine Verknüpfung des Inhalts der Verfügung mit der Todesart und dem Todeszeitpunkt kommt u. a. auch dann in Betracht, wenn die Erbeinsetzung bei einer bevorstehenden Urlaubsreise den Tod beider Eheleute voraussetzt (BayObLG, Beschl. v. 24.1. 2003 a.a.O. Rdnr. 31).

  • BayObLG, 20.07.1993 - 1Z BR 63/92
    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Denn es ist auch bei einem vermeintlich eindeutigen Wortlaut stets zu fragen, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGHZ 86, 45; NJW 1993, 256).
  • OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung mit einem Konditionalsatz im Zusammenhang mit

    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2015 - 3 Wx 191/14

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich des Beweggrundes

    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).
  • LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22

    Testament für den Fall das der Erblasser nicht aus dem Urlaub zurückkommt -

    Hierfür spricht es, wenn der Inhalt der testamentarischen Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt erkennen lässt und wenn der Erblasser das Testament über den im Testament bezeichneten aktuellen Anlass hinaus bestehen lässt (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 21; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16).

    Bei Testamenten, welche die letztwillige Verfügung mit einem am Tag der Errichtung oder in einer bestimmten Situation (Reise, etc.) eintretenden Ereignis konditional verknüpfen, ist der Wille des Erblassers dahin zu erforschen, ob eine echte Bedingung für die Gültigkeit des Testamentes im Sinne der §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB vorliegt oder ob es sich lediglich um die Mitteilung eines Beweggrundes oder des Anlasses für die Testamentserrichtung handelt, für deren Formulierung der Erblasser die Form eines Konditionalsatzes verwendet hat, ohne die Gültigkeit hiervon abhängig machen zu wollen (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 15; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 2074 Rn. 7; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    Lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt des Erblassers erkennen, ist anzunehmen, dass die Anordnungen auch dann gelten sollen, wenn der Erblasser unter anderen Umständen stirbt als denjenigen, die Anlass für die Errichtung des Testamentes waren (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    So wurde in der Rechtsprechung bei Bezug von Testamenten zu Urlaubsreisen oder befürchteten Unglücken vielfach eine bloße Motivangabe und keine echte Bedingung angenommen (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 4, 21: "Sollte einer von uns ... von unserer Urlaubsreise nicht zurückkehren"; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 4, 17: "Für den Fall, das ich heute, am 26.11.99 tödlich verunglücke..."; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 15, 40: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg …

    Insbesondere lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt der Erblasserin erkennen (vgl. KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12).

  • LG Potsdam, 28.03.2018 - 6 O 442/17

    Pflichtteilsanspruch - Anrechnung von Zuwendungen

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