Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 27.10.2020

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2020 - 6 W 102/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46045
OLG Köln, 16.12.2020 - 6 W 102/20 (https://dejure.org/2020,46045)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2020 - 6 W 102/20 (https://dejure.org/2020,46045)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 6 W 102/20 (https://dejure.org/2020,46045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einkaufswagen-Symbol ist nicht ausreichend um einen Affiliate-Link als Werbung zu kennzeichnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang der Kenntlichmachung bei Affiliate-Links

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 181
  • MMR 2021, 496
  • MIR 2021, Dok. 006
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 6 W 102/20
    Maßstab ist insoweit die Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks für einen durchschnittlich informierten, verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher (BGH, Urt. v. 31.10.2012 - I ZR 205/11, GRUR 2013, 644, 647 - Preisrätselgewinnauslobung V).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 6 W 102/20
    Im Fall der Förderung fremden Wettbewerbs ist es aber ausreichend, wenn zwischen dem durch den Anspruchsgegner geförderten Unternehmen und dem Anspruchsteller ein Wettbewerbsverhältnis besteht (BGH, Urt. v. 17.10.2013 - I ZR 173/12, GRUR 2014, 573, 574 - Werbung für Fremdprodukte).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 6 W 102/20
    Er umfasst auch den möglichen Kauf eines Produkts vorbereitende Handlungen wie den Weg des Verbrauchers zu einem Geschäft oder das Betreten eines Geschäfts (vgl. EuGH, Urt. v. 19.12.2013 - C-281/12, GRUR 2014, 196, 197 - Trento Sviluppo/AGCM).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 6 W 102/20
    Als Teil des angesprochenen Verkehrskreises kann der Senat dabei die Verkehrsauffassung unter Heranziehung der Lebenserfahrung selbst beurteilen (BGH, Urt. v. 08.03.2012 - I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053, 1054 - Marktführer Sport).
  • LG Köln, 06.10.2020 - 84 O 168/20
    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 6 W 102/20
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird unter Abänderung des Beschlusses der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 06. Oktober 2020 - 84 O 168/20 - durch.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.10.2020 - 6 W 101/20, 6 W 102/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37096
OLG Frankfurt, 27.10.2020 - 6 W 101/20, 6 W 102/20 (https://dejure.org/2020,37096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2020 - 6 W 101/20, 6 W 102/20 (https://dejure.org/2020,37096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 6 W 101/20, 6 W 102/20 (https://dejure.org/2020,37096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Wettbewerbsrecht: Indizien für schuldhaften Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot, bezahlte Kundenrezensionen auf einer Internetplattform zu veröffentlichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Indizien-Prozess

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld für Verstoß gegen einstweilige Verfügung - Vermittlung und Veröffentlichung gekaufter Kundenrezensionen auf amazon.de

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 336
  • MMR 2021, 503
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 07.10.2021 - 327 O 407/19

    Gutscheinkampagne für Upvoting - Mittäterschaft bei Wettbewerbsverstößen durch

    "Es liegt bei einem solchen Geschäftsmodell auf der Hand, dass in den entsprechenden Bewertungstexten nicht erwähnt wird, dass der Tester hierfür einen vermögenswerten Vorteil erhalten hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6.4.2020, 6 W 101/20 und 6 W 102/20).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 6 U 139/20

    Haftung für bezahlte Kundenrezensionen im Internet

    bb) Es liegt bei einem solchen Geschäftsmodell auf der Hand, dass in den entsprechenden Bewertungstexten nicht erwähnt wird, dass der Tester hierfür einen vermögenswerten Vorteil erhalten hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6.4.2020, 6 W 101/20 und 6 W 102/20 ).
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