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   OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 6 W 103/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39384
OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 6 W 103/14 (https://dejure.org/2014,39384)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2014 - 6 W 103/14 (https://dejure.org/2014,39384)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2014 - 6 W 103/14 (https://dejure.org/2014,39384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 937 ZPO
    Erlass einer Beschlussverfügung im Beschwerdeverfahren ohne Anhörung des Antragsgegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer Beschlussverfügung im Beschwerdeverfahren ohne Anhörung des Antragsgegners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 937
    Erlass einer Beschlussverfügung im Beschwerdeverfahren ohne Anhörung des Antragsgegners

  • rechtsportal.de

    ZPO § 937
    Erlass einer Beschlussverfügung im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung im Beschwerdeverfahren auch ohne Anhörung des Gegners!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 6 W 103/14
    Es ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass der Antragsgegner zu 2) den in Rede stehenden Teil des Internetauftritts selbst veranlasst hat oder die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung) den Geschäftsführer einer Gesellschaft auf Grund einer besonderen Garantenstellung eine persönliche Verpflichtung zur Abwendung des wettbewerbswidrigen Verhaltens trifft.
  • OLG Frankfurt, 28.02.2018 - 6 W 14/18

    Rufausbeutung durch Nachahmung einer Produktausstattung

    Die einstweilige Verfügung konnte ohne die - im Beschwerdeverfahren ansonsten in der Regel erforderliche - vorherige Anhörung der Antragsgegnerin erlassen werden, da der Sachverhalt nach den vorgelegten Glaubhaftmachungsmitteln geklärt erscheint, keine rechtlich zweifelhaften Fragen zu beantworten sind und die Antragsgegnerin von der ihr durch die Abmahnung eröffneten Möglichkeit zur Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschl. v. 1.12.2014 - 6 W 103/14 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15

    Zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache bei Unterlassungsverfügung

    Für die Frage, ob vor Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner rechtliches Gehör gewährt werden muss, gelten im Beschwerdeverfahren keine anderen Kriterien als im erstinstanzlichen Verfügungsverfahren (vgl. dazu im Einzelnen OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.12.2014 - 6 W 103/14 -, zitiert nach Juris Tz. 15).
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