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   OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 105/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2426
OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 105/19 (https://dejure.org/2020,2426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2020 - 6 W 105/19 (https://dejure.org/2020,2426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 6 W 105/19 (https://dejure.org/2020,2426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 87 ZPO, § 172 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 890 ZPO, Art 12 Abs 1 GG
    Zustellung an ehemaligen Prozessbevollmächtigen auch im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht/Vollstreckungsrecht: Zustellung an ehemaligen Prozessbevollmächtigen auch im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch nach Mandatsbeendigung: Anwalt muss Zustellung weiterleiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richtiger Zustellungsadressat im Vollstreckungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21

    WEMoG: Verlust der Prozessführungsbefugnis ist verfassungsgemäß!

    Zudem handelte es sich bei dem Prozess in erster Instanz nicht um einen Anwaltsprozess (§ 78 ZPO), so dass im Falle der Mandatsbeendigung eine Zustellung im Zwangsvollstreckungsverfahren an die Klägerin erfolgen müsste (BeckOK ZPO/Dörndorfer, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 172 Rn. 4; OLG Frankfurt NJW-RR 2020, 384).
  • OLG Dresden, 26.04.2021 - 4 W 272/21

    1. Bei einem anwaltlich vertretenen Schuldner beginnt die Rechtsmittelfrist noch

    Im Vollstreckungsverfahren vor dem Prozessgericht vielmehr der Anwaltszwang (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 6 W 105/19 -, Rn. 5, juris Zöller-Seibel, a.a.O., § 887 Rn. 4; § 890 Rn. 13).
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