Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 Abs 2 UWG
Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Widerlegung des Verfügungsgrunds durch isolierte Geltendmachung einzelner Wettbewerbsverstöße nach einem Vorgehen gegen die Gesamtwerbung - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Werden gegen eine Website mehrere isolierte einstweilige Verfügungen beantragt, können die Verfügungsanträge unzulässig sein
- Wolters Kluwer
(Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Widerlegung des Verfügungsgrunds durch isolierte Geltendmachung einzelner Wettbewerbsverstöße nach einem Vorgehen gegen die Gesamtwerbung)
- Judicialis
UWG § 12 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs - Aufspaltung der Rechtsverfolgung in mehrere Verfügungsanträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wird der Rechtsstreit um Geldforderungen zu teuer, sind Teilklagen zulässig, aber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweiligen Rechtsschutzes in einer Wettbewerbsrechtlichen Eilsache; Wettbewerbsverstöße innerhalb einer Anzeige; Vorliegen eines Verfügungsgrundes; Rechtsschutzbedürfnis; Auf ein Verbot der Gesamtwerbung gerichteter Eilantrag; Aufspaltung von Unterlassungsansprüchen ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 26 O 333/05
- LG Frankfurt/Main - 6 O 313/05
- OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 147/03
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: TV-Werbespot mit einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05
Da die Antragstellerin auch nicht zu erkennen gegeben hat, dass die sieben Einzelaussagen etwa in einer bestimmten Reihenfolge zur Begründung des beantragten Verbots der Gesamtwerbung herangezogen werden sollten, stand es dem Landgericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 01, 400 - TCM-Zentrum; vgl. auch Senat GRUR-RR 05, 128) frei, auf welche dieser Aussagen es das Verbot der Gesamtwerbung stützen wollte. - BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05
Da die Antragstellerin auch nicht zu erkennen gegeben hat, dass die sieben Einzelaussagen etwa in einer bestimmten Reihenfolge zur Begründung des beantragten Verbots der Gesamtwerbung herangezogen werden sollten, stand es dem Landgericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 01, 400 - TCM-Zentrum; vgl. auch Senat GRUR-RR 05, 128) frei, auf welche dieser Aussagen es das Verbot der Gesamtwerbung stützen wollte.
- KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
Copyright-Inkasso - Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Antragsteller mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine bestimmte Verletzungsform als unlauter beanstandet, ohne die in dieser enthaltenen Einzelaussagen gesondert zum Gegenstand des Verbots zu machen, um sodann im Nachgang zu dem Erstverfahren mit einem weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren hervorzutreten, das einzelne Aspekte der konkreten Verletzungsform zum Gegenstand hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. August 2005 - 6 W 107/05, Rn. 9, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 06. Dezember 2012 - 6 U 144/12, Rn. 15, juris). - OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 6 W 157/08
Gegenabmahnung
Das vom Gesetz grundsätzlich anerkannte Interesse des Gläubigers eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs an der sofortigen Unterbindung des beanstandeten Verhaltens muss vielmehr auch dann zurücktreten, wenn aus anderen Gründen, insbesondere wegen des prozessualen Verhaltens des Antragstellers und wegen der schutzwürdigen Belange des Antragsgegners, ein Bedürfnis für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmsweise nicht anerkannt werden kann (Senat, Beschl. v. 08.08.2005 - 6 W 107/05 - Magazindienst 2006, 1175 - juris-Tz 5).Der vorliegende Fall unterscheidet sich deshalb von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 8. August 2005 (6 W 107/05 - Magazindienst 2006, 1175) zugrunde lag.
- LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 5/20 Denkbar ist auch, dass wegen des prozessualen Verhaltens eines Antragstellers das Bedürfnis für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmsweise nicht anerkannt werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2005, Az. 6 W 107/05).
- OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12
Verfügungsgrund für weiteren Eilantrag; Irreführung durch Preisvergleichswerbung
So ist der Verfügungsgrund in einer wettbewerbsrechtlichen Eilsache dann widerlegt, wenn der Antragsteller einzelne Aussagen innerhalb einer Gesamtdarstellung isoliert angreift, nachdem er unmittelbar zuvor diese Gesamtdarstellung zum Gegenstand eines Eilantrags gemacht und diesen mit der Unzulässigkeit der darin enthaltenen Aussagen begründet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 08.08.2005, Az.: 6 W 107/05, juris-Rn. 5 ff.).