Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.02.2017 - I-6 W 107/16   

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https://dejure.org/2017,9106
OLG Köln, 22.02.2017 - I-6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,9106)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.2017 - I-6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,9106)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - I-6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,9106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Anspruchs des Antragsgegners eines Verfahrens gem. § 101a UrhG wegen Geheimschutzinteressen

  • online-und-recht.de

    Vollständiges Recht auf Akteneinsicht, auch wenn Gerichtsakte Geschäftsgeheimnisse der Gegenseite enthält

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Anspruchs des Antragsgegners eines Verfahrens gem. § 101a UrhG wegen Geheimschutzinteressen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht/Verfahrensrecht: Einsicht in Akten mit Quellcode der Gegenseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse auch möglich wenn Akte Geschäftsgeheimnisse in Form von Quellcode enthält

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Akteneinsicht auch dann, wenn Gerichtsakte Geschäftsgeheimnisse der Gegenseite enthält

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Akteneinsicht auch dann, wenn Gerichtsakte Geschäftsgeheimnisse der Gegenseite enthält

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 779
  • K&R 2017, 341
  • ZUM 2017, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    So hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.03.2006 (1 BvR 2087/03 und 1 BvR 2111/03, MMR 2006, 375) nur entschieden, unter welchem Voraussetzungen die Deutsche Telekom Betriebsgeheimnisse im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, das gegen sie geführt wurde, offenlegen musste.

    Das Bundesverfassungsgericht ging dabei letztlich zwar davon aus, dass der Konflikt zwischen dem Recht auf effektiven Rechtsschutz und dem Schutz des Geschäftsgeheimnisses grundsätzlich im Rahmen der praktischen Konkordanz aufzulösen ist, es für eine solche Abwägung aber einer gesetzlichen Regelung bedürfe (vgl. MMR 2006, 375 sowie dazu McGuire, GRUR 2015, 424, 431).

    Auch wenn die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Antragstellerin auch die Wahrung ihre Geschäftsgeheimnisse umfasst (vgl. BVerfG, MMR 2006, 375), begründet dies keinen Anspruch darauf, dass dem Antragsgegner Aktenbestandteile nicht zur Kenntnis gebracht werden (vgl. Rojahn in Festschrift für Loewenheim, S. 251, 255 f.).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    Auch bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.1999 (1 BvR 385/90, NJW 2000, 1175) stellte sich die Frage, inwieweit Dritte, die selbst keinen Anspruch geltend machen, im Verfahren Unterlagen vorlegen müssen.
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    In der Entscheidung Faxkarte (Urteil vom 02.05.2002 - I ZR 45/01, GRUR 2002, 1046) hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass jedenfalls im Bereich des Urheberrechts nicht allein auf die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung abzustellen sei.
  • BGH, 01.06.2006 - IX ZB 33/04

    Erforderlich einer Kostenentscheidung nach Aussetzung eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - IX ZB 33/04, FamRZ 2006, 1268).
  • BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84

    "Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    Dies setzte allerdings einen erheblichen Grad einer Rechtsverletzung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1985 - X ZR 18/84, GRUR 1985, 512 - Druckbalken).
  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    Danach bestellt das Gericht einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen und ordnet die Duldung der Besichtigung durch diesen an (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 - Lichtbogenschnürung; Wimmer in Schricker aaO, § 101a Rn. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 W 107/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48833
OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,48833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2016 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,48833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,48833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 122 Abs. 1 Nr. 1 a ZPO, § 29 Nr. 2 GKG
    Nachträgliche Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur nachträglichen Prozesskostenhilfe bei Vertrag zu Lasten der Staatskasse

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1 a; GKG § 29 Nr. 2
    Prozesskostenhilfe; Vergleich

  • rechtsportal.de

    ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1 a ; GKG § 29 Nr. 2
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessvergleich bei PKH-Bewilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 307
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 18 W 162/12

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 W 107/16
    Die Befreiung nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 a ZPO greift in einem solchen Fall nicht ein (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.2011 - 18 W 149/11, Rn. 14-21, juris; Beschl. v. 27.9.2012 - 18 W 162/12, juris; Zöller/Geimer 31. Aufl., § 123 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 18 W 149/11

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 W 107/16
    Die Befreiung nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 a ZPO greift in einem solchen Fall nicht ein (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.2011 - 18 W 149/11, Rn. 14-21, juris; Beschl. v. 27.9.2012 - 18 W 162/12, juris; Zöller/Geimer 31. Aufl., § 123 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.07.2016 - 6 W 92/16, 6 W 107/16   

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https://dejure.org/2016,53151
OLG Celle, 21.07.2016 - 6 W 92/16, 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,53151)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.07.2016 - 6 W 92/16, 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,53151)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 6 W 92/16, 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,53151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 03.11.2014 - 2 Wx 315/14

    Zulässigkeit des Antrags des Nachlassverwalters auf Aufhebung der Anordnung der

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2016 - 6 W 92/16
    Eine Überprüfung ist "nach Eintritt (der) formellen Rechtskraft grundsätzlich ausgeschlossen" (OLG Köln, Beschluss vom 3. November 2014 zu 2 Wx 315/14, zitiert nach juris, dort Rn. 9).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2016 - 6 W 92/16
    In reinen Zweckmäßigkeitsfragen untersteht er keinen rechtlichen Weisungen (Palandt/Weidlich, a. a. O., § 1985 Rn. 2 mit Verweis auf BGHZ 49, 1).
  • OLG Schleswig, 04.03.2014 - 3 Wx 12/14

    Gerichtskosten: Festsetzung des Geschäftswerts im Beschwerdeverfahren über die

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2016 - 6 W 92/16
    Der Antrag auf Entlassung hat keinen höheren Wert (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 65 GNotKG: OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 783).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZB 6/17

    Aufhebung der Nachlassverwaltung: Antragsbefugnis im Falle der Zweckerreichung

    Schließlich wird die Meinung vertreten, antragsbefugt für die Aufhebung der Nachlassverwaltung sei zumindest jeder am Ausgangsverfahren materiell Beteiligte, mithin auch ein Miterbe oder Nachlassgläubiger (vgl. OLG Celle ZEV 2017, 95; MünchKomm-FamFG/Ulrici, 2. Aufl. § 48 Rn. 17; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG 3. Aufl. § 48 Rn. 11; Bahrenfuss/Rüntz, FamFG 3. Aufl. § 48 Rn. 14; Staudinger/Dobler, BGB (2016) § 1988 Rn. 15; Floeth, RPfleger 2015, 478, 479; in diese Richtung auch MünchKomm-BGB/Küpper, 7. Aufl. § 1988 Rn. 4 Fn. 19; Rojahn in Burandt/Rojahn, Erbrecht 2. Aufl. § 48 FamFG Rn. 4).
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   OLG Oldenburg, 10.01.2017 - 6 W 107/16   

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https://dejure.org/2017,5841
OLG Oldenburg, 10.01.2017 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,5841)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.01.2017 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,5841)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,5841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bielefeld, 01.08.2017 - 15 O 67/17

    Irreführende Werbeäußerungen einer Dienstleistung zur Durchsetzung von

    Aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung konnten die angesprochenen Verkehrskreise vielmehr den Schluss ziehen, dass die genannten Leistungen als eigene - wenn auch technologisch generierte - Leistung von der Antragsgegnerin zu 1) erbracht würden (ähnlich OLG Oldenburg Beschl. v. 10.1.2017 - 6 W 107/16, BeckRS 2017, 102971, beck-online, Rn 17).
  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Für den Gläubiger von vornherein unzumutbar sind dabei Beschränkungen, die zu unklaren Grenzen und damit zu einer Grauzone führen, in der zweifelhaft ist, ob der vertragliche oder gesetzliche Anspruch besteht (OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 6 W 107/16 -, Rn. 21, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 W 46/15 -, Rn. 18, juris; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 13 Rn. 192).
  • KG, 10.03.2023 - 5 W 3/23

    Kostenentscheidung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren

    Für den Gläubiger von vornherein unzumutbar sind dabei Beschränkungen, die zu unklaren Grenzen und damit zu einer Grauzone führen, in der zweifelhaft ist, ob der vertragliche oder gesetzliche Anspruch besteht (OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 6 W 107/16 -, Rn. 21, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 W.
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   OLG Celle, 21.07.2016 - 6 W 107/16   

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https://dejure.org/2016,53852
OLG Celle, 21.07.2016 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,53852)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.07.2016 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,53852)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 6 W 107/16 (https://dejure.org/2016,53852)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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