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OLG Frankfurt, 04.08.2008 - 6 W 108/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 935 ZPO, § 940 ZPO
Einstweilige Verfügung: Verfügungsgrund bei jahrelanger Benutzung einer Geschäftsbezeichnung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935; ZPO § 940
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung bei jahrelanger Nutzung einer Bezeichnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung bei jahrelanger Nutzung einer Bezeichnung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.04.2008 - 12 O 26/08
- OLG Frankfurt, 04.08.2008 - 6 W 108/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 6 U 249/16
Verfügungsgrund für markenrechtliche Unterlassungsverfügung; Schutzumfang einer …
In der Senatsentscheidung aus dem Jahr 2008 hatten die Parteien ihre Geschäftsbezeichnungen über 15 Jahre hinweg parallel für Optikergeschäfte genutzt, ohne dass die Antragstellerin die Existenz der angegriffenen Bezeichnung bemerkte (OLG Frankfurt a.M. (B.v. 04.08.2008 - 6 W 108/08, Rn. 3, bei juris,). - OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 6 W 130/12
Verfügungsgrund in Kennzeichenstreitsachen
3 Einen solchen Fall hat das Landgericht hier zutreffend und unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 4.8.2008 - 6 W 108/08 - mit der Erwägung angenommen, dass die Antragsgegnerin bereits seit etwa zehn Jahren unter dem angegriffenen Zeichen auf dem Markt und auch im Internet präsent ist, ohne dass die Antragstellerin hiervon Kenntnis erhalten hätte.