Rechtsprechung
OLG Köln, 18.08.2010 - 6 W 112/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungsumfang im Verfahren über die Verletzung eines gewerblich geschützten Rechts nach § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 9
Prüfungsumfang im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.01.2010 - 9a OH 852/09
- OLG Köln, 18.08.2010 - 6 W 112/10
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Soweit der Senat in anderer Besetzung vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.01.2009 und vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (…NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung [Rn. 251, 254 ff.]) eine eigene Beschwerdeberechtigung des am Ausgangsverfahren nicht beteiligten Anschlussinhabers verneint hat (Senatsbeschluss vom 05.05.2009 - 6 W 39/09 = GRUR-RR 2009, 321 - John Bello Story 2; vgl. - die Frage für den geltenden Rechtszustand offen lassend - die Senatsbeschlüsse vom 18.05.2010 - 6 W 51/10; vom 21.07.2010 - 6 W 63/10; 69/10; 79/10; 18.8.2010 - 6 W 112/10), wird daran nicht festgehalten.Wie bereits aus den vorstehenden Erwägungen (zu Nr. 11 2 c) erhellt, kann die von einem Anschlussinhaber begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit einer seine Internetdaten betreffenden richterlichen Anordnung allerdings nicht mit Erfolg auf Umstände gestützt werden, deren Prüfung überhaupt nicht Gegenstand des Anordnungsverfahrens sind, also insbesondere nicht auf eine angeblich fehlerhafte Auskunft des Providers über die Zuordnung der angegebenen IP-Adresse oder auf tatsächliche Vorgänge in Bezug auf die Nutzung des fraglichen Internet-Anschlusses durch den Beschwerdeführer, seine Familienangehörigen oder sonstige Dritte (vgl. zu derartigen Konstellationen die Senatsbeschlüsse vom 21.07.2010 - 6 W 69/10 - und vom 18.08.2010 - 6 W 112/10).
- OLG Celle, 31.01.2018 - 6 W 8/18
Höhe des Stundensatzes für einen als Nachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt; …
Er hat bislang bei einem werthaltigen Nachlass in einer relativ einfach gelagerten Sache einen Stundensatz von 67 EUR für einen Rechtsanwalt als angemessen erachtet (6 W 112/10). - OLG Celle, 29.11.2022 - 6 W 145/22
Nachlasspflegervergütung; Prüfungs- und Begründungspflicht des Nachlassgerichts; …
Der Senat hat bislang bei einem werthaltigen Nachlass in einer relativ einfach gelagerten Sache einen Stundensatz von 67 EUR für einen Rechtsanwalt als angemessen erachtet (6 W 112/10).