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OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 W 113/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 ZPO
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert eines Antrags auf Unterlassung unerbetener Werbe-E-Mails - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 20.06.2012 - 14 O 296/11
- OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 W 113/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10
Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 W 113/12
Da dies in der Vergangenheit lediglich in einem Fall geschehen war und auch weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass gerade im Unternehmen der Klägerin unerbetene E-Mails etwa zu einer besonders außergewöhnlichen Störung des Betriebsablaufs führen könnten, müssen im vorliegenden Fall die eigenen Streitwertangabe des Klägervertreters zu Beginn des Verfahrens als übersetzt eingestuft werden; damit entfalten sie auch keine indizielle Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10, veröffentlicht in juris).
- OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 6 W 108/15
Streitwert eines gegen die Übersendung unerbetener E-Mail-Werbung an den …
Der Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 8.11.2012 - 6 W 113/12 - zugrunde lag, unterscheidet sich vom vorliegenden Fall maßgeblich dadurch, dass der Anspruch von einem Gewerbetreibenden in einem Hauptsacheverfahren gegenüber drei Unterlassungsschuldnern geltend gemacht wurde.