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OLG Frankfurt, 08.12.2015 - 6 W 114/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 32 RVG
Streitwert für Unterlassungsanspruch gegen Zusendung von Werbe-E-Mail - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 7 O 213/15
- OLG Frankfurt, 08.12.2015 - 6 W 114/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2015 - 6 W 114/15
Der Senat bemisst den Streitwert - auch unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle - mit ? 1.000,00. Damit wird auch der vom OLG Hamm geforderte deutliche Abstand zur Festsetzungspraxis bei weitaus schwerwiegenderen Belästigungen (zB Stalking) gewahrt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2014, 613). - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2015 - 6 W 114/15
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, orientiert sich die Streitwertfestsetzung nicht an einem etwaigen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden unerlaubter E-Mail-Werbung oder an sonstigen generalpräventiven Erwägungen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.11.2004, VI ZR 65/04).
- OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 6 W 9/16
Zuständigkeitsstreitwert bei Unterlassungsklage gegen E-Mail-Werbung
Der Senat hat erst kürzlich in einer nicht veröffentlichten Entscheidung das entsprechende Unterlassungsinteresse eines Rechtsanwalts mit 1.000 EUR festgesetzt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 6 W 114/15).