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   OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20   

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https://dejure.org/2020,48100
OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20 (https://dejure.org/2020,48100)
OLG München, Entscheidung vom 26.11.2020 - 6 W 1146/20 (https://dejure.org/2020,48100)
OLG München, Entscheidung vom 26. November 2020 - 6 W 1146/20 (https://dejure.org/2020,48100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einstweillige Verfügung im Patentrecht nur nach vorheriger Einspruch-/Nichtigkeitsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12

    Kostenwiderspruch gegen "Schubladenverfügung"

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Eine Veranlassung zur Antragstellung könne aber nicht allein mit solchen Vorgängen begründet werden, die aus der Zeit nach Antragstellung stammen (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.3.2012 - 6 U 41/12, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. C Rn. 169; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 24 a.E. mwN zum Meinungsstand).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG zum Äußerungsrecht (GRUR 2018, 1288 - Die F. Tonbänder; GRUR 2018, 1291 - Steuerparmodell eines Fernsehmoderators) und zum Wettbewerbsrecht (BVerfG GRUR 2020, 1119 - Zahnabdruckset; GRUR 2020, 1236 - Internetportal für Steuerberatungsdienstleistungen) kommt eine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners nur in Ausnahmefällen in Betracht, so etwa in Fällen, in denen die Gefahr der Vereitelung des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers droht.
  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Wie der Senat im Urteil vom 12.12.2019 (GRUR 2020, 385) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt hat, kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung, die auf ein Patent gestützt wird, das noch kein zweiseitiges Rechtsbestandsverfahren durchlaufen hat, nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
  • BVerfG, 30.07.2020 - 1 BvR 1422/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung prozessualer Rechte mangels

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG zum Äußerungsrecht (GRUR 2018, 1288 - Die F. Tonbänder; GRUR 2018, 1291 - Steuerparmodell eines Fernsehmoderators) und zum Wettbewerbsrecht (BVerfG GRUR 2020, 1119 - Zahnabdruckset; GRUR 2020, 1236 - Internetportal für Steuerberatungsdienstleistungen) kommt eine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners nur in Ausnahmefällen in Betracht, so etwa in Fällen, in denen die Gefahr der Vereitelung des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers droht.
  • OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18

    Anforderungen an Rechtsbestand eines Verfügungspatents

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    D.h. der Antragsteller hat auch glaubhaft zu machen, dass ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für die Rechtsbeständigkeit des Verfügungspatents besteht, was ohne das Vorliegen einer die Schutzfähigkeit bejahenden Entscheidung besonders sorgfältiger Prüfung bedarf und nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen dürfte (Senat, Beschluss vom 4.4.2018 - 6 W 164/18; Urt. v. 3.8.2017 - 6 U 1136/17; jeweils mwN).
  • BVerfG, 27.07.2020 - 1 BvR 1379/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG zum Äußerungsrecht (GRUR 2018, 1288 - Die F. Tonbänder; GRUR 2018, 1291 - Steuerparmodell eines Fernsehmoderators) und zum Wettbewerbsrecht (BVerfG GRUR 2020, 1119 - Zahnabdruckset; GRUR 2020, 1236 - Internetportal für Steuerberatungsdienstleistungen) kommt eine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners nur in Ausnahmefällen in Betracht, so etwa in Fällen, in denen die Gefahr der Vereitelung des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers droht.
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Einem solchen Anerkenntnis steht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gleich, sodass mit der vom Landgericht im Nichtabhilfebeschluss gegebenen Begründung eine entsprechende Anwendung von § 93 ZPO im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO nicht verneint werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2006, 773, juris Tz. 9; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rn. 24; jeweils mwN).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Eine Veranlassung zur Antragstellung könne aber nicht allein mit solchen Vorgängen begründet werden, die aus der Zeit nach Antragstellung stammen (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.3.2012 - 6 U 41/12, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. C Rn. 169; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 24 a.E. mwN zum Meinungsstand).
  • OLG München, 18.04.1996 - 29 W 616/96
    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Eine Veranlassung zur Antragstellung könne aber nicht allein mit solchen Vorgängen begründet werden, die aus der Zeit nach Antragstellung stammen (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.3.2012 - 6 U 41/12, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. C Rn. 169; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 24 a.E. mwN zum Meinungsstand).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG zum Äußerungsrecht (GRUR 2018, 1288 - Die F. Tonbänder; GRUR 2018, 1291 - Steuerparmodell eines Fernsehmoderators) und zum Wettbewerbsrecht (BVerfG GRUR 2020, 1119 - Zahnabdruckset; GRUR 2020, 1236 - Internetportal für Steuerberatungsdienstleistungen) kommt eine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners nur in Ausnahmefällen in Betracht, so etwa in Fällen, in denen die Gefahr der Vereitelung des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers droht.
  • LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20

    Vorlage zu Einstweiligen Verfügungen in Patentstreitsachen

    Zwar hat sich die Antragsgegnerin zu 2) mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren des Verfügungspatentes beteiligt; nach der Rechtsprechung des OLG München (siehe dazu den Beschluss vom 26.11.2020, Az. 6 W 1146/20; bisher wohl unveröffentlicht) soll es jedoch erforderlich sein, dass die im Erteilungsverfahren vorgebrachten Einwendungen und die im späteren Verfügungsverfahren geltend gemachten Einwendungen identisch sind.
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