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   OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04   

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https://dejure.org/2005,6554
OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04 (https://dejure.org/2005,6554)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2005 - 6 W 117/04 (https://dejure.org/2005,6554)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 6 W 117/04 (https://dejure.org/2005,6554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 171 S. 1; ; ZPO § 172 Abs. 1; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 936

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 171 Satz 1 § 172 Abs. 1 § 929 Abs. 2 § 936
    Vertretungsauftrag im Abmahnverfahren ohne Vollmacht für Zustellungen einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 448 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 143
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 15.05.1997 - 3 U 225/96
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04
    Im rechtlichen Ausgangspunkt ist dabei auf der Basis der bisherigen, vor dem Inkrafttreten des Zustellungsreformgesetzes vom 25.08.2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 1206) entwickelten Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Hamburg GRUR 1998, 175) und der seinerzeit im juristischen Schrifttum einhellig vertretenen Auffassung (siehe z.B. Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage 2002, § 25 UWG a.F. Rdn. 62 und Teplitzky, a.a.O., § 55 Rdn. 43 und insbesondere Fußnote 145) davon auszugehen, dass die Parteizustellung im Sinne des § 922 Abs. 2 ZPO in der Regel an den Antragsgegner direkt zu erfolgen hat.
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87

    Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04
    Selbst ernst gemeinte Zustellungsversuche genügen dazu nicht, weil das in der Beschlussverfügung enthaltene Verbot vor Zustellung des Beschlusses Wirksamkeit nicht entfalten kann (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 30.10.2002, OLGR 2003, 194 f. = MD 2003, 493 ff. sowie BGH NJW 1988, 3268, 3269 und Teplitzky, a.a.O., Kap. 36 Rdn. 28 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.12.2000 - 6 U 131/00

    Verfahrensrecht: Wahrung der Vollziehungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04
    d. War die Schuldnerin demgemäß von ihren jetzigen Verfahrensbevollmächtigten nicht im Sinne des § 171 Satz 1, erst recht nicht im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO vertreten, folgt - soweit die Zustellung an Prozessbevollmächtigte nach § 172 ZPO in Rede steht - anderes auch nicht aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats, insbesondere nicht aus seiner von der Gläubigerin für sich in Anspruch genommenen, in GRUR 2001, 456, veröffentlichten Entscheidung vom 20.12.2000.
  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83

    Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04
    Das ist für die im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung der vorliegenden Art allgemein anerkannt (statt vieler vgl. nur: BGH VersR 1985, 358, 359; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage 2004, § 12 UWG Rdn. 3.61; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 55 Rdn. 38, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02

    Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04
    Selbst ernst gemeinte Zustellungsversuche genügen dazu nicht, weil das in der Beschlussverfügung enthaltene Verbot vor Zustellung des Beschlusses Wirksamkeit nicht entfalten kann (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 30.10.2002, OLGR 2003, 194 f. = MD 2003, 493 ff. sowie BGH NJW 1988, 3268, 3269 und Teplitzky, a.a.O., Kap. 36 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15

    Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht:

    Die Vorschrift regelt sowohl den Fall, in dem die Vertretung dem Zusteller erstmals bei Ausführung der Zustellung zur Kenntnis gebracht wird (vgl. § 171 Satz 2 ZPO), als auch denjenigen, in dem der gewillkürte Vertreter bereits im Zustellungsauftrag als Adressat der Zustellung bezeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, NJW 2010, 3729; OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143, 144; MünchKommZPO/Häublein, 5. Aufl., § 171 Rn. 2; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 171 Rn. 2; vgl. zu § 173 ZPO aF: BGH, Beschluss vom 10. Juli 1972 - AnwZ(Brfg) 26/71, MDR 1972, 946).
  • OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11

    Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!

    Dies wäre jedenfalls nicht gänzlich auszuschließen, weil § 171 Satz 1 ZPO die Möglichkeit bietet, eine Zustellung eines Schriftstückes an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter vorzunehmen, wenn dieser im Besitz einer Vollmacht ist, die sich auf die Entgegennahme von Postsendungen erstreckt oder sich hierin erschöpft (vgl. OLG Köln, Beschluss 10.01.2005, Az.: 6 W 117/04).

    Diese Vollmacht kann sich aus einer Einzelvollmacht ergeben, aber auch in einer Vollmacht für einen weiter gehenden Geschäftskreis enthalten sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010, Az.: 5 U 89/09; OLG Köln, Beschluss 10.01.2005, Az.: 6 W 117/04; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 171 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 5 U 89/09

    Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der gerichtlichen Zustellung von

    Dabei reicht es nach wohl herrschender Meinung aus, wenn sich die Vollmacht auch auf die Entgegennahme von Postsendungen erstreckt (Zöller-Stöber, a.a.O., Rz. 3; MünchKomm-Häublein, ZPO, 3. Auflage 2008, § 171 RZ. 2; Roth in: Stein-Jonas, a.a.O., § 171 Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 10.01.2005, 6 W 117/04, juris Rz. 6 = GRUR-RR 2005, 143 f. - a.A. wohl OLG Nürnberg zu § 173 ZPO a.F., NJW-RR 1998, 495, 496; fraglich: Saenger-Eichele, ZPO, 3. Auflage 2009, § 171 Rz. 2).
  • LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06

    Anspruch der Tschechischen Republik auf Unterlassen der Nutzung des Namens

    Dieser Wertung steht auch nicht die Entscheidung des OLG Köln vom 10. Januar 2005 - 6 W 117/04 - entgegen.
  • OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 6 W 33/05

    Zwangsvollstreckung: Beschränkte Aufrechterhaltung eines Unterlassungstitels bei

    Diese Grundsätze sind in gleicher Weise auf gerichtliche Vergleiche, die den Bestand von Unterlassungsverpflichtungen zum Gegenstand haben (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.07.2004 - 6 W 117/04), aber auch Erklärungen des Vollstreckungsgläubigers anzuwenden, mit denen - wie hier - zur Vermeidung eines Aufhebungsantrages nach § 927 ZPO auf die Rechte aus einer bestehenden einstweiligen Verfügung verzichtet wird.
  • LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Wer für die Vertretung im Rahmen des Abmahnverfahrens bevollmächtigt ist, verfügt im Zweifel nicht über eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen in einem sich anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143).
  • LG Köln, 15.12.2020 - 31 O 73/20
    Wer für die Vertretung im Rahmen des Abmahnverfahrens bevollmächtigt ist, verfügt im Zweifel nicht über eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen in einem sich anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143).
  • LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    b) Die Anzeige der Bevollmächtigung muss allerdings über das Abmahnverfahren hinausreichen, da die bloße Bestellung eines Rechtsanwalts für das Abmahnverfahren nicht zu der Annahme berechtigt, eine Zustellung im nachfolgenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung könne entweder ausschließlich oder zumindest auch an den anwaltlichen Vertreter bewirkt werden (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143).
  • LG Hamburg, 22.05.2007 - 407 O 60/07
    Im Zweifel hat daher der Anwalt, der von seinem Mandanten mit dessen Vertretung im Abmahnverfahren beauftragt ist, keine Vollmacht im Hinblick auf Zustellungen im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (vgl. etwa OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143) .
  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2009 - 3 O 171/08
    Das dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorgeschaltete Abmahnverfahren gehört aber gerade nicht zu dem Eilverfahren, es sei denn, der bei der Abmahnung für den in Anspruch Genommenen tätig werdende Anwalt teilt mit, er habe Vollmacht auch für das nachfolgende gerichtliche Verfahren (OLG Köln GRUR-RR 2005, 143, juris-Rdn. 5).
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