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   OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 W 12/11   

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https://dejure.org/2011,7603
OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 W 12/11 (https://dejure.org/2011,7603)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.06.2011 - 6 W 12/11 (https://dejure.org/2011,7603)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 6 W 12/11 (https://dejure.org/2011,7603)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Nicht ohne aufschlussreiche Anlagen! - Eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, wird wirksam vollzogen, wenn dem Schuldner neben dem Beschluss selbst zumindest auch diejenigen Anlagen zugestellt werden, die Aufschluss über den ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung ohne Begründung, die auf Anlagen Bezug nimmt, kann auch dann wirksam sein, wenn nicht alle Anlagen beigefügt sind

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vollziehung durch Zustellung einer unvollständigen, weil nicht mit allen Anlagen versehenen Unterlassungsvefügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versehung einer Unterlassungsverfügung mit der Antragsschrift sowie den im Verbotstenor aufgeführten Anlagen als Voraussetzung ihrer Vollziehung

  • Betriebs-Berater

    Zur Wirksamkeit der Vollziehung bei Zustellung einer unvollständigen Unterlassungsverfügung

  • info-it-recht.de

    Eine Beschlussverfügung die auf Anlagen Bezug nimmt, ist auch dann wirksam vollzogen, wenn nicht alle Anlagen beigefügt sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929
    Vollziehung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung durch Zustellung einer nicht mit allen Anlagen versehenen Ausfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung auch dann wirksam, wenn nicht alle Anlagen beigefügt sind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 856 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 340
  • MIR 2011, Dok. 070
  • BB 2011, 1602
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91

    Unwirksamkeit bei unvollständiger Zustellung einer Beschlussverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 W 12/11
    10 An seiner im Beschluss vom 20.01.1992 (6 W 108/91, OLGR Frankfurt 1992, 146) geäußerten abweichenden Auffassung hält der Senat nicht fest.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2019 - 6 U 14/19

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung bei Zustellung unleserlicher Anlagen;

    Hierher gehören auf jeden Fall Anlagen, auf die im Verbotstenor verwiesen wird (Senat, Beschl. v. 1.6.2011, 6 W 12/11 - Ankle Tube).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 6 W 34/20

    Ordungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Ob darüber hinaus die Zustellung weiterer Anlagen für eine wirksame Vollziehung erforderlich ist, hängt davon ab, ob der Schuldner ihnen weitere Anhaltspunkte über Inhalt und Umfang des ausgesprochenen Verbots entnehmen kann (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 8.6.2017 - 6 U 2/17 -, juris; Beschl. v. 1.6.2011 - 6 W 12/11 -, Rn. 7 , juris).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 11 U 56/14

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung trotz Zustellung lediglich

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer bzw. der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986 = GRUR-RR 2007, 406; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2011 - I-2 U 92/10, 2 U 92/10 -, juris; OLG Bamberg, NJW-RR 2014, 1322; OLG Frankfurt, 6. ZS, GRUR-RR 2011, 340; Senat, GRUR 2009, 995 [996]; GRUR 2014, 691; GRUR-RR 2014, 1023).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14

    Zur Beifügung farbrichtiger Anlagen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer

    Sind die Antragsschrift oder andere Anlagen zum Bestandteil der Einstweiligen Verfügung gemacht geworden, müssen diese Urkunden grundsätzlich ebenfalls zugestellt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, ZPO, § 922 Rn. 11; Berneke, ebenda Rd. 316; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG Düsseldorf ebenda).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 6 U 2/17

    Anforderungen an die Zustellung zum Zwecke der Vollziehung einer einstweiligen

    Hierher gehören auf jeden Fall Anlagen, auf die im Verbotstenor verwiesen wird (Senat, Beschluss vom 01.06.2011, 6 W 12/11 - Ankle Tube).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und

    Sind Anlagen zum Bestandteil der einstweiligen Verfügung gemacht geworden, müssen diese Urkunden grundsätzlich ebenfalls zugestellt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, ZPO, § 923 Rn. 11; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340), vorliegend also die Lichtbilder aus den Anlagen Ast 9 und Ast 11. Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, was auch der Fall ist, wenn die Anlagen aufgrund schlechter Kopierqualität nur schwer erkennbar sind, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt.
  • OLG Bamberg, 19.03.2014 - 3 U 206/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Qualität eines Unternehmens mit

    Kleine Fehler und geringfügige Abweichungen schaden nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der ihm zugestellten Abschrift den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer bzw. den Inhalt und die Reichweite des Verbots erkennen kann (BGH, Beschl. v. 13.04.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665 f.; Beschl. v. 24.01.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653 f.; Beschl. v. 04.05.2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 Tz. 8; OLG Köln, Beschl. v. 01.09.2009 - 6 W 85/09, NJW-RR 2010, 864 Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.06.2011 - 6 W 12/11, GRUR-RR 2011, 340 Tz. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 6 O 263/17

    "Roam like at home" muss für alle Kunden voreingestellt sein

    Die wirksame Vollziehung der nicht mit Gründen versehenen Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, setzt voraus, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehenen Verbots zweifelsfrei und zuverlässig ermitteln kann (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.06.2011, 6 W 12/11, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 17.12.2013 - 102 O 93/13
    Ob darüber hinaus die Zustellung weiterer Anlagen für eine wirksame Vollziehung erforderlich ist, hängt davon ab, ob der Schuldner ihnen weitere Anhaltspunkte über Inhalt und Umfang des ausgesprochenen Verbots entnehmen kann (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 340).
  • LG Frankfurt/Main, 21.02.2020 - 10 O 77/19
    Insbesondere ist nicht davon auszugehen, dass der Antragsgegnerin nach den Rechtsprechungsgrundsätzen des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 01.06.2011 - 6 W 12/11 Ankle Tube = GRUR-RR 2011, 340) nach Zustellung der Ausfertigung der ohne Begründung versehenen Unterlassungsverfügung Anlagen nicht zugestellt wurden, die Aufschluss über den Inhalt und die Reichweite des Verbots geben können.
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