Rechtsprechung
OLG Köln, 25.08.2014 - I-6 W 123/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Streitwert bei unberechtigter Lichtbildnutzung - Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,00 bei unberechtigter Nutzung eines einfachen Lichtbildes im gewerblichen Bereich
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- kanzlei.biz
Zur Höhe des Streitwerts bei unberechtigter Lichtbildnutzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert bei unberechtigter, gewerblicher Nutzung eines Lichtbildes 6.000,00 EUR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Es bleibt bei 6.000 Streitwert bei einer unberechtigten Bildnutzung im Internet
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
6.000 Streitwert bei unberechtigter Bildnutzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert von 6.000,- EUR bei gewerblichem Online-Fotoklau
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen Bilderklau: Wie teuer ist die Übernahme fremder Produktfotos?
- captain-huk.de (Kurzinformation)
Streitwert nach Urheberrechtsverletzung von 6.000 Euro rechtsfehlerfrei
- rechtambild.de (Kurzinformation)
6.000,00 Streitwert bei unberechtigter gewerblicher Bildnutzung im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unberechtigte Nutzung von Bildern
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.07.2012 - 14 O 342/13
- ArbG Mainz, 11.12.2013 - 4 Ca 1470/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14
- OLG Köln, 25.08.2014 - I-6 W 123/14
Papierfundstellen
- MIR 2014, Dok. 093
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung
Hierbei haben die Streitwertangaben des Klägers durchaus indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln WRP 2014, 1236; KG ZUM-RD 2011, 543;… Jan Bernd Nordemann in Fromm/ Nordemann , Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 223).Allerdings muss auch dem Umstand, dass die Beklagte mit der urheberrechtswidrigen Verwendung der in Rede stehenden Fotos den eigenen Absatz ihres Einzelhandelsgeschäfts, wenn auch keineswegs in gleichem Maße wie bei einer Nutzung im Rahmen eines bundesweiten Onlineshops (vgl. hierzu OLG Köln WRP 2014, 1236;… Übersicht bei Jan Bernd Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 223 mwN) förderte, ins Gewicht fallen.
- OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen …
Dass ein Ansatz von 6.000 EUR pro Lichtbild bei der unberechtigten Verwendung eines Lichtbilds im Rahmen einer gewerblichen eBay-Auktion nicht unangemessen ist, hat der Senat bereits auf die Streitwertbeschwerde der Beklagten im Verfügungsverfahren entschieden (Beschl. v. 25.8. 2014 - 6 W 123/14; s. auch Senat, WRP 2014, 1236). - OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16
Urheberrechtliche Unterlassungsklage: Streitwertbemessung bei unberechtigter …
Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs wegen der unberechtigten Verwendung von Lichtbildern zu gewerblichen Zwecken kann grundsätzlich in einem Bereich von 3.000,00 EUR bis 6.000,00 EUR bemessen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 29. August 2014 - 20 U 114/13, juris Rn. 16; OLG München…, Beschluss vom 10. April 2015 - 6 W 2404/14, juris Rn. 7; OLG Hamburg…, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 5 W 46/15, juris Rn. 4).
- OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14
Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes
Demgegenüber wurden je nachdem, ob es sich um ein privates oder ein gewerbliches Verkaufsangebot handelt, Streitwerte in Höhe von EUR 2.000,- (OLG Hamburg, Beschl. v. 22.1.2013 - 5 W 5/13, ZUM-RD 2014, 90), EUR 3.000,- (OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011 - 6 W 256711, juris), EUR 6.000,-(OLG Köln, Beschl. v. 25.8.2014 - 6 W 123/14, WRP 2014, 1236; OLG Rostock, Beschl. v. 14.11.2006 - 2 W 25/06, WRP 2007, 1264; KG, Beschl. v. 30.12.2010 - 24 W 100/10, ZUM-RD 2011, 543 betreffend ein Verfügungsverfahren). - OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16
Gerichtsstandbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung; …
Die Streitwertangaben der Klägerseite haben indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11, juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 172 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 254/20
Streit um den Düsseldorfer Radschläger beendet
Die Streitwertangaben der klagenden Partei haben indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11, juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 172 m.w.N.). - OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 50/16
Gerichtsstandsbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung; …
Die Streitwertangaben der Klägerseite haben indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11, juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 172 m.w.N.).