Rechtsprechung
KG, 02.01.2017 - 6 W 129/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 S 1 VVG, Nr B.2.1 AKB 2016, Nr B.2.2 AKB 2016
Vorläufige Deckung in der Vollkaskoversicherung: Zulassung des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt noch mit der Nummer des Vorversicherers - verkehrslexikon.de
Keine vorläufige Deckung in der Vollkaskoversicherung für Fahrzeug mit alter (Vorvesicherungs-)Nummer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen vorläufigen Deckungsschutzes aus einer Versicherungsbestätigung über vorläufige Deckung auch in der Vollkaskoversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen vorläufigen Deckungsschutzes aus einer Versicherungsbestätigung über vorläufige Deckung auch in der Vollkaskoversicherung
- rechtsportal.de
VVG § 1 S. 1; AKB 2016 Nr. B.2.1; AKB 2016 B. 2.2
Voraussetzungen vorläufigen Deckungsschutzes aus einer Versicherungsbestätigung über vorläufige Deckung auch in der Vollkaskoversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.11.2016 - 44 O 173/16
- KG, 02.01.2017 - 6 W 129/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
Fahrzeugversicherung: Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung bei …
Auszug aus KG, 02.01.2017 - 6 W 129/16
Zwar hatte diese dem Antragsteller vor dem Unfallereignis die als Anlage K 3 eingereichte Versicherungsbestätigung vom 01. April 2016 überlassen, wonach (anders als in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20. Juli 2006, 12 U 86/06, RuS 2006, 414) ausdrücklich auch eine vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung zugesagt worden war. - BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98
Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte
Auszug aus KG, 02.01.2017 - 6 W 129/16
Die in dem zitierten Urteil des OLG Karlsruhe - auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (VersR 1999, 1274 f.) angewendete und nach Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung sinngemäß fortgeltende (vgl. Senat, VersR 2015, 1285) - Auslegungsregel, wonach der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Kaskoversicherung verpflichtet ist, wenn der Versicherungsnehmer bei der Beantragung den Wunsch nach einer solchen mitgeteilt hat, stellt gerade auf den Gleichlauf der Kaskoversicherung mit der Haftpflichtversicherung auch schon beim vorläufigen Versicherungsschutz ab. - KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12
Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer …
Auszug aus KG, 02.01.2017 - 6 W 129/16
Die in dem zitierten Urteil des OLG Karlsruhe - auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (VersR 1999, 1274 f.) angewendete und nach Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung sinngemäß fortgeltende (vgl. Senat, VersR 2015, 1285) - Auslegungsregel, wonach der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Kaskoversicherung verpflichtet ist, wenn der Versicherungsnehmer bei der Beantragung den Wunsch nach einer solchen mitgeteilt hat, stellt gerade auf den Gleichlauf der Kaskoversicherung mit der Haftpflichtversicherung auch schon beim vorläufigen Versicherungsschutz ab.