Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 6 W 130/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,122
OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 6 W 130/12 (https://dejure.org/2013,122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.01.2013 - 6 W 130/12 (https://dejure.org/2013,122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Januar 2013 - 6 W 130/12 (https://dejure.org/2013,122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 UWG
    Verfügungsgrund in Kennzeichenstreitsachen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur fehlenden Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren bei markenrechtlichen Angelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsgrund in einer Kennzeichenstreitsache bei schon vorliegenden langjährigen Zeichenverletzungen durch den Verletzer im Internet

  • kanzlei.biz

    Kein Eilbedürfnis bei jahrelanger unerkannter Nutzung des geschützten Kennzeichens

  • Betriebs-Berater

    Verfügungsgrund in Kennzeichenstreitsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Verfügungsgrund in Kennzeichenstreitsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Das Markenrecht, die Marktbeobachtungspflicht und die Eilbedürftigkeit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dringlichkeit bei markenrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfügungsgrund kann bei jahrelanger Untätigkeit des Kennzeicheninhabers fehlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eilbedürftigkeit bei Online-Markenverletzungen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verfügungsgrund in Kennzeichenstreitsachen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zur Eilbedürftigkeit bei Markenverletzungen im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur fehlenden Eilbedürftigkeit im Rahmen einer Kennzeichenrechtsstreitsache

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung aus UWG nicht im Markenrecht anwendbar

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Dringlichkeitsfrist in einer Markenstreitsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 257
  • MMR 2013, 306
  • BB 2013, 449
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02

    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 6 W 130/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (GRUR 2002, 1096) ist diese Regelung jedoch im Kennzeichenrecht gerade nicht - auch nicht analog - anwendbar.
  • OLG Frankfurt, 04.08.2008 - 6 W 108/08

    Einstweilige Verfügung: Verfügungsgrund bei jahrelanger Benutzung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 6 W 130/12
    3 Einen solchen Fall hat das Landgericht hier zutreffend und unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 4.8.2008 - 6 W 108/08 - mit der Erwägung angenommen, dass die Antragsgegnerin bereits seit etwa zehn Jahren unter dem angegriffenen Zeichen auf dem Markt und auch im Internet präsent ist, ohne dass die Antragstellerin hiervon Kenntnis erhalten hätte.
  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 6 U 249/16

    Verfügungsgrund für markenrechtliche Unterlassungsverfügung; Schutzumfang einer

    Letztere war auch nicht durch eine Begegnung am Markt, sondern zufällig über das Internet auf die Antragsgegnerin gestoßen (vgl. OLG Frankfurt a.M. (B.v. 02.01.2013 - 6 W 130/12), Rn. 1 ff. (3), bei juris).
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