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   OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50423
OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13 (https://dejure.org/2014,50423)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2014 - 6 W 136/13 (https://dejure.org/2014,50423)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2014 - 6 W 136/13 (https://dejure.org/2014,50423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13

    Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG etwa befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks auch in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; vgl. auch BGH, GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).

    Die Antragstellerin ist auf Grund der von ihr dargelegten und urkundlich belegten (Anlage ASt 3) Nutzungs- und Auswertungsrechte an der Produktion "The Walking Dead - Series 3" für den deutschsprachigen Raum berechtigt, Auskunft wegen des unberechtigten Anbietens von Filmen der Staffel im Wege des Filesharing zu verlangen, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 12.02.2013 - 6 W 27/13; vgl. ebenso OLG München, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 86/13).

  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Synchronisation eines Films in mehrere

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG etwa befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks auch in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; vgl. auch BGH, GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).

    Einem Lizenznehmer kann über sein exklusives Verwertungsrecht an einer bestimmten Sprachfassung hinaus ein Verbietungsrecht auch in Bezug auf die Auswertung anderer Sprachfassungen zustehen, wenn der Lizenzgeber rechtlich gehindert ist, solche anderen Sprachfassungen im Inland auszuwerten (Senatsbeschluss vom 01.02.2013 - 6 W 255/12).

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99

    Vervielfältigung und Verbreitung von Beiträgen und Entscheidungen aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332 [335]), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310 [311] - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/ Loewenheim , Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 UrhG Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Verbreitung eines Films in

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Fehlt es für den Verletzungszeitpunkt an entsprechenden lizenzvertraglichen Abreden und ist in tatsächlicher Hinsicht keine relevante wirtschaftliche Beeinträchtigung des dem Lizenznehmer an einer Sprachfassung eingeräumten Verwertungsrechts durch die Verbreitung anderer Sprachfassungen auf dem ihm zugewiesenen Territorium feststellbar, werden diese Sprachfassungen allerdings nicht von seinem Verbietungsrecht erfasst und bleibt die Verfolgung diesbezüglicher Rechtsverletzungen dem Lizenzgeber oder sonstigen Nutzungsberechtigten vorbehalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.2013 - 6 W 254/12 - und vom 02.10.2013 - 6 W 25/13; 6 W 31/13; 6 W 38/13; 6 W 39/13).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Zu Recht hat das Landgericht in dem Zugänglichmachen von Videodateien der Produktion "The Walking Dead - Series 3" über eine Internettauschbörse eine offensichtliche Rechtsverletzung gesehen, also eine Rechtsverletzung, die so eindeutig ist, dass eine ungerechtfertigte Belastung der Beteiligten ausgeschlossen erscheint (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 39; BGH, GRUR 2012, 1026 = WRP 2012, 1250 [Rn. 34] - Alles kann besser werden).
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 39/13

    Umfang des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Fehlt es für den Verletzungszeitpunkt an entsprechenden lizenzvertraglichen Abreden und ist in tatsächlicher Hinsicht keine relevante wirtschaftliche Beeinträchtigung des dem Lizenznehmer an einer Sprachfassung eingeräumten Verwertungsrechts durch die Verbreitung anderer Sprachfassungen auf dem ihm zugewiesenen Territorium feststellbar, werden diese Sprachfassungen allerdings nicht von seinem Verbietungsrecht erfasst und bleibt die Verfolgung diesbezüglicher Rechtsverletzungen dem Lizenzgeber oder sonstigen Nutzungsberechtigten vorbehalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.2013 - 6 W 254/12 - und vom 02.10.2013 - 6 W 25/13; 6 W 31/13; 6 W 38/13; 6 W 39/13).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG etwa befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks auch in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; vgl. auch BGH, GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Die Beschwerde ist statthaft und gemäß den §§ 101 Abs. 9 S. 4, 6, 7 UrhG, §§ 58 ff. FamFG auch sonst zulässig (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 88 [89] = WRP 2010, 1545; BGH, GRUR 2013, 536 = WRP 2013, 628 [Rn. 11 ff., 17 ff.] - Die Heiligtümer des Todes).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Die Beschwerde ist statthaft und gemäß den §§ 101 Abs. 9 S. 4, 6, 7 UrhG, §§ 58 ff. FamFG auch sonst zulässig (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 88 [89] = WRP 2010, 1545; BGH, GRUR 2013, 536 = WRP 2013, 628 [Rn. 11 ff., 17 ff.] - Die Heiligtümer des Todes).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13
    Das Verbietungsrecht kann allerdings über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (vgl. BGH NJW 1953, 1258 [1259] - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984 [985] - Laras Tochter; Wild in: Schricker/Loewenheim a.a.O. § 97 UrhG Rn. 50).
  • LG München I, 07.05.2003 - 21 O 5250/03

    Fotos von Partygästen

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

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