Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 31.07.2018

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.03.2016 - 6 W 14/16   

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https://dejure.org/2016,5710
OLG Celle, 24.03.2016 - 6 W 14/16 (https://dejure.org/2016,5710)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.03.2016 - 6 W 14/16 (https://dejure.org/2016,5710)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. März 2016 - 6 W 14/16 (https://dejure.org/2016,5710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Tätigkeit durch den Nachlasspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Tätigkeit durch den Nachlasspfleger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Berufsmäßige Nachlasspfleger müssen ihre Vergütung genau abrechnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachlasspfleger - und die gerichtliche Festsetzung seiner Vergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsmäßige Nachlasspfleger müssen ihre Vergütung genau abrechnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berufsmäßige Nachlasspfleger müssen ihre Vergütung genau abrechnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Detaillierte Darstellung der Tätigkeiten eines Nachlasspflegers Voraussetzung für gerichtliche Vergütungsfestsetzung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachlasspfleger muss sein Honorar minutengenau abrechnen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Detaillierte Darstellung der Tätigkeiten eines Nachlasspflegers Voraussetzung für gerichtliche Vergütungsfestsetzung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachlasspfleger muss Entgelt minutengenau abrechnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufsmäßige Nachlasspfleger müssen ihre Vergütung genau abrechnen - Minutengenaue Abrechnung zur Überprüfung des geltend gemachten Zeitaufwands für Nachlassgericht erforderlich

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 9
  • FamRZ 2016, 2035
  • NZG 2016, 5
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - 3 Wx 189/19

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Diese Prüfung kann das Nachlassgericht nicht vornehmen, wenn die Aufstellung des Nachlasspflegers lediglich eine Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis enthält; umgekehrt wird mit Blick zum einen auf den unverhältnismäßig hohen Zeit- und Dokumentationsaufwand für den Nachlasspfleger sowie zum anderen im Hinblick darauf, dass eine Beaufsichtigung seiner Tätigkeit durch das Nachlassgericht nicht stattfindet, die Erforderlichkeit einer minutengenauen Abrechnung verneint (BGH NJW 2018, 2960; ZEV 2013, 84; OLG Braunschweig BeckRS 2018, 45149; OLG München BeckRS 2015, 124776; dagegen hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 24. März 2016, Az.: 6 W 14/16, BeckRS 2016, 6209, eine minutengenaue Abrechnung noch verlangt).
  • OLG Hamm, 15.02.2024 - 6 WF 235/23
    Nach einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung ist eine minutengenaue Aufschlüsselung erforderlich, weil es andernfalls zu einer nicht vorgesehenen Pauschalierung käme (Posselt, in Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 3 VBVG, Rn. 14; Fröschle, in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2024, § 3 VBVG, Rn. 8; Bohnert, in Beck-OGK, Stand 15.12.2022, § 3 VBVG, Rn. 29; für Nachlasspflegschaften ebenso OLG Celle, Beschluss vom 24.03.2016, 6 W 14/16, FamRZ 2016, 2035, Juris Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

    Eine minutengenaue Abrechnung, wie sie das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom 24.3.2016 (Az. 6 W 14/16) fordert, erscheint dem Senat weder erforderlich noch angezeigt.

    Hinsichtlich der (Vor-) Frage, ob eine minutengenaue Dokumentation erforderlich ist, liegt mit der Entscheidung des Bundesgerichthofs vom 14.3.2018 (Az. IV ZB 16/17 = NJW 2018, 2960) bereits eine der seitens der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 24.3.2016 (Az. 6 W 14/16) zeitlich nachfolgende Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts vor.

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.03.2018 (Az. IV ZB 16/17, zitiert nach juris) mittlerweile entschieden, dass der im Rahmen der Vergütung zu berücksichtigende Zeitaufwand nicht minutengenau belegt werden muss (a. A. zuvor etwa Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.03.2016, Az. 6 W 14/16, zitiert nach juris); ausreichend ist danach vielmehr, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung ermöglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzuführenden Schätzung entsprechend § 287 ZPO sein können.
  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Die teils erhobene Forderung nach einer minutengenau detaillierten Aufschlüsselung und Beschreibung der Einzeltätigkeiten des Nachlasspflegers (dafür z.B. OLG Celle vom 24.03.2016, - 6 W 14/16 -, juris, Rn. 5) beruht auf der von dem Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 14.03.2018 - IV ZB 16/17- verworfenen Auffassung, dass für eine Schätzung des Stundenaufwands nach § 287 ZPO kein Raum sein soll.
  • OLG Hamburg, 27.01.2023 - 2 W 51/22

    Angemessenheit der Vergütung eines Nachlasspflegers für schwierige, mittelschwere

    Berufsmäßige Nachlasspfleger müssen in ihrem Vergütungsantrag konkret darstellen, welche Tätigkeiten im Rahmen der Nachlasspflegschaft ausgeführt wurden (OLG Celle, Beschl. v. 24.3.2016 - 6 W 14/16).
  • OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Eine minutengenaue Abrechnung, wie sie noch das Oberlandesgericht Celle in seinem - von der Beteiligten zu 7) insoweit herangezogenen Beschluss vom 24. März 2016 (Az. 6 W 14/16) fordert, ist weder erforderlich noch angezeigt.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23336
OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16 (https://dejure.org/2018,23336)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.07.2018 - 6 W 14/16 (https://dejure.org/2018,23336)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 6 W 14/16 (https://dejure.org/2018,23336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97

    Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Nach der deshalb stets erforderlichen interlokalen Vorprüfung richtet sich die Rechtslage von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich der Erblasser durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt angehörte (Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 19.03.1998, 10 Wx 7/97, juris Rz. 39 m.w.N.).

    Da die sechswöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB für den Nacherben nach § 2139 BGB i.V.m. § 1944 Abs. 2 BGB erst mit der Kenntnis vom Nacherbfall beginnt (BayObLGZ 1966, 271, 274; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 19.03.1998, 10 Wx 7/97, Rz. 64 nach juris), sind beide Ausschlagungserklärungen rechtzeitig erfolgt.

  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Entscheidend ist, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte und nicht, was er nach objektiven Maßstäben gesagt hat (BGHZ 86, 41, 45f.; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Entscheidend ist, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte und nicht, was er nach objektiven Maßstäben gesagt hat (BGHZ 86, 41, 45f.; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 2361 BGB liegt schon dann vor, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins so erschüttert ist, dass es jetzt den Erbschein nicht mehr erteilen würde (BGHZ 40, 54; BayObLG FGPrax 2003, 130; OLG Köln Rpfleger 2003, 193).
  • BGH, 22.09.1982 - IVa ZR 26/81

    Möglichkeit des Vorliegens eines Berliner Testaments bei gegenseitiger

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Dass sie im Entscheidungsfall von juristischen Laien verwandt wurden, führt dazu, dass sich ein vom Wortsinn der Fachbegriffe abweichendes Verständnis nicht grundsätzlich verbietet (BGH NJW 1983, 277, 278; BayObLG …
  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 2361 BGB liegt schon dann vor, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins so erschüttert ist, dass es jetzt den Erbschein nicht mehr erteilen würde (BGHZ 40, 54; BayObLG FGPrax 2003, 130; OLG Köln Rpfleger 2003, 193).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Während der von den Ehegatten wechselseitig verwandte Begriff des "Universalerben" nicht eindeutig ist, da hiermit nur das Fehlen eines Miterben angedeutet wird (BayObLGZ 1997, 59, 65), handelt es sich bei den weiter verwandten Begriffen des bzw. der "Vorerben/in" und der "Nacherben" um Fachbegriffe, die rechtlich eindeutig besetzt sind.
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 2361 BGB liegt schon dann vor, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins so erschüttert ist, dass es jetzt den Erbschein nicht mehr erteilen würde (BGHZ 40, 54; BayObLG FGPrax 2003, 130; OLG Köln Rpfleger 2003, 193).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Entscheidend ist, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte und nicht, was er nach objektiven Maßstäben gesagt hat (BGHZ 86, 41, 45f.; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
    Wenn auch an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks nicht zu haften ist und sich das Gericht mithin nicht auf die Analyse des Wortlauts beschränken darf, ist sie doch immer der Ausgangspunkt der nach der Ermittlung des wirklichen Erblasserwillens strebenden einfachen (erläuternden) Auslegung (BayObLG NJW 1993, 256, 257).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 3 U 204/22

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Tod des Nacherben

    Indiz für eine von gemeinschaftlich testierenden Eheleuten gewollte Trennungslösung kann sein, dass der wesentliche Teil des beiderseitigen Vermögens nur von einem Ehegatten stammt und dieser Wert darauf gelegt hat, dass die Substanz seines Vermögens unvermindert auf seine Verwandten oder Drittbenannte übergeht (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, BeckRS 2016, 19260 Rn. 31; OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2018 - 6 W 14/16, BeckRS 2018, 17321 Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22

    Voraussetzungen einer Einsetzung als Erbe im Testament; Voraussetzungen der

    Darin liegt ein starkes Indiz dafür, dass die Eheleute keine Vor- und Nacherbschaft im Sinn hatten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2018 - 6 W 14/16, BeckRS 2018, 17321 Rn. 29).
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