Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.06.2019 - 6 W 15/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr 1000 RVG-VV
Kostenfestsetzung: Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr durch ein Telefonat - Wolters Kluwer
Kostenfestsetzung: Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr durch ein Telefonat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 1000
Kostenfestsetzung: Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr durch ein Telefonat - rechtsportal.de
ZPO § 568
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenrecht: Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr durch ein Telefonat
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Telefonat zur Tippfehlerkorrektur löst keine Terminsgebühr aus!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Einigungs- und Terminsgebühr für Telefonat mit dem Ziel der Korrektur von Tippfehlern
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Telefonat über Korrektur von Tippfehlern in einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung löst keine Terminsgebühr und keine Einigungsgebühr aus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Einigungs- oder Terminsgebühr bei Telefonat eines Rechtsanwalts über Tippfehler
- haufe.de (Kurzinformation)
Mindestvoraussetzungen für Einigungs- und Terminsgebühr
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - 6 O 18/17
- OLG Frankfurt, 18.06.2019 - 6 W 15/18