Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 06.03.2008 - 6 W 16/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung betreffend die Prozessfähigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Feststellung der Prozessunfähigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Feststellung der Prozessunfähigkeit
- Judicialis
ZPO § 51 Abs. 1; ; ZPO § 52
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 51 Abs. 1; ZPO § 52
Erforderlichkeit einer gerichtlichen Anhörung vor Feststellung der Prozessunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 29.05.2007 - 5 O 602/06
- OLG Oldenburg, 06.03.2008 - 6 W 16/08
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1355
- MDR 2008, 1355 (Volltext mit red. LS)
- FamRZ 2008, 1455
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12
Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des …
T eingeholt, dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, die Einschätzung des Sachverständigen erschütternde Erkenntnisse vorzutragen und zu belegen, und ihn überdies persönlich angehört (vgl. zu diesem Erfordernis: OLG Hamm, FamRZ 2012, 1318 und OLG Oldenburg, FamRZ 2008, 1455). - OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11
Befangenheit Sachverständiger
Da es um eine Prozessvoraussetzung geht, sind dabei vor Ablehnung der Prozesskostenhilfe ggfs. von Amts wegen - ohne Bindung an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses - gem. § 118 Abs. 2 ZPO Erhebungen anzustellen und Beweise zu erheben; soll der antragstellenden Partei die Prozessfähigkeit abgesprochen und deshalb die Prozesskostenhilfe versagt werden, muss dabei aus Sicht des Senats regelmäßig jedenfalls die betroffene Person persönlich angehört werden (vgl. dazu OLG Oldenburg, MDR 2008, 1355).
Rechtsprechung
KG, 16.06.2008 - 6 W 16/08 |
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