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   OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18   

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https://dejure.org/2018,30475
OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18 (https://dejure.org/2018,30475)
OLG München, Entscheidung vom 04.04.2018 - 6 W 164/18 (https://dejure.org/2018,30475)
OLG München, Entscheidung vom 04. April 2018 - 6 W 164/18 (https://dejure.org/2018,30475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Anforderungen an Rechtsbestand eines Verfügungspatents

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertriebsrechte; Verfügungspatent; Markteintritt; Arzneimittel; Behandlungsschema; Rechtsbestand; Nichtigkeitsklage

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Durchsetzung von Ansprüchen wegen der Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger Verfügung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG München I, 14.12.2017 - 7 O 17693/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Patentverletzung ohne Einspruchs- oder

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 14.12.2017 - 7 O 17693/17 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung unter Nr. 3 des Beschlusses des Landgerichts München I vom 14.12.2017 - 7 O 17693/17 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Die angemessene Erfolgserwartung erfordert über den bloßen Wunsch nach Verbesserung hinaus eine vernünftige wissenschaftliche Bewertung der vorliegenden Tatsachen (vgl. BGH GRUR 2012, 803 Tz. -Calcipotriol-Monohydrat; GRUR 2016, 1027, 1029 - Zöliakiediagnoseverfahren; Kinkeldey/Karamanli aaO Rn. 74 f. mwN).
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Diese Prognose hat sich maßgeblich an den Verhältnissen des Antragstellers (Umsatz, Größe und Marktstellung) und des Antragsgegners zu orientieren, inwiefern die vom Antragsteller voraussichtlich erzielten Umsätze durch die angegriffene Verhaltensweise beeinträchtigt werden können (vgl. BGH GRUR 2014, 206 -Einkaufskühltasche; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., J 120).
  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 148/11

    Zöliakiediagnoseverfahren - Patentnichtigkeitssache: Neuheitsschädliche

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Die angemessene Erfolgserwartung erfordert über den bloßen Wunsch nach Verbesserung hinaus eine vernünftige wissenschaftliche Bewertung der vorliegenden Tatsachen (vgl. BGH GRUR 2012, 803 Tz. -Calcipotriol-Monohydrat; GRUR 2016, 1027, 1029 - Zöliakiediagnoseverfahren; Kinkeldey/Karamanli aaO Rn. 74 f. mwN).
  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist ihr Interesse an der Unterbindung des Marktzutritts der Antragsgegnerin nicht vorrangig nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie anhand der Umsätze der Antragsgegnerin zu bestimmen, vielmehr ist auf die Gewinneinbußen auf Seiten der Antragstellerin abzustellen, da es keinem Zweifel unterliegt, dass sie ggf. den ihr entstandenen Schaden nicht nach der Lizenzanalogie ausgehend von einem Lizenzsatz in der Größenordnung von 10% aufgrund des (geringeren) Umsatzes der Antragsgegnerin berechnen wird, sondern nach dem ihr entgangenen Gewinn, den sie mit 1/3 ihres Umsatzes ansetzt, sodass sich selbst bei einer Ermäßigung des Streitwerts um 50% aufgrund des vorläufigen Charakters des Verfahrens der einstweiligen Verfügung, wie von der Antragstellerin angestrebt (in dem vom Landgericht in Bezug genommenen Verfahren 6 W 1/18 wurde im Anwendungsbereich des § 51 Abs. 4 UWG ein Abschlag von 25% vorgenommen, in dem Verfahren 6 W 1403/16 betreffend eine Patentverletzung hat der Senat die vom Landgericht vorgenommene Ermäßigung von lediglich 25% nicht beanstandet), ein Wert ergeben würde, der die Wertgrenze des § 39 Abs. 2 GKG deutlich übersteigt.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01

    Markenrechtsverletzung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung für

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Der Verletzungstatbestand und auch die Schutzrechtslage müssen sich so eindeutig darstellen, dass eine Fehlentscheidung oder eine andere Beurteilung kaum möglich ist (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 32; OLG Hamburg InstGE 8, 11; Grabinski/Zülch, in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 140b Rn. 20; Kaess, in Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 140b Rn. 12, 30).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Die Antragstellerin hat unter Bezugnahme auf die im Register eingetragene ausschließliche Lizenz durch Vorlage der "Confirmation ..." der Patentinhaberin vom 30.11.2017 und der eidesstattlichen Versicherung des Vizepräsidenten der Patentinhaberin vom 22.10.2017 (Anlage ASt 7) glaubhaft gemacht (§ 294 ZPO; zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 1.12.2015 - II ZB 7/15 Tz. 17 mwN), dass sie an dem Verfügungspatent eine ausschließliche Lizenz besitzt und folglich berechtigt ist, Ansprüche aus dem Verfügungspatent geltend zu machen.
  • OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3039/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung - Pemetrexed

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Ist in einem zweiseitigen Verfahren bereits eine Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage oder einen Einspruch gegen das Verfügungspatent ergangen, in der das Verfügungspatent aufrechterhalten wurde, so wird in der Regel davon auszugehen sein, dass der Rechtsbestand des Verfügungspatents hinreichend gesichert ist (Senat, Urt. v. 18.5.2017 - 6 U 3039/16, BeckRS 2017, 118983 = Pharmarecht 2017, 402 und juris, dort Tz. 113 betreffend die das Verfügungspatent aufrechterhaltende Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 17/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine pharmazeutische

    Auszug aus OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18
    Es kann dahinstehen, inwiefern das Landgericht der (nach Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung (Anlage WKS 14, 14a) zwischenzeitlich rechtskräftigen) Entscheidung des UK High Court, wie mit der Beschwerde gerügt, eine zu große Aussagekraft beigemessen hat, wenn es davon ausgeht, dass dieses Urteil der Bejahung der Schutzfähigkeit ebenso wie eine die Schutzfähigkeit verneinende Entscheidung der Einspruchsabteilung bzw. des Bundespatentgerichts nur dann nicht entgegenstehen könne, wenn es evident unrichtig sei und deshalb prognostiziert werden könne, dass die Beschwerde bzw. die Berufung mit Sicherheit zur Aufrechterhaltung des Verfügungspatents führen werde (Seite 8 unten/9 oben, Seite 19 unter 5.a; a.A. offensichtlich das OLG Düsseldorf in dem von der Antragstellerin mitgeteilten Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 17/17 betreffend u.a. eine Entscheidung des Schweizer Bundespatentgerichts, Bericht gemäß Anlage ASt 23).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 28/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine niedrigfrequente

    Abgesehen davon unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem durch das Land- und Oberlandesgericht München zu entscheidenden Sachverhalt (Az.: 6 W 164/18) dadurch, dass im Zeitpunkt der Entscheidungen der Münchner Gerichte - anders als nunmehr - zum Verfügungspatent selbst noch keine, den Rechtsbestand bestätigende Erkenntnis technischer Fachleute vorlag.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 2 U 34/21

    Verfügungspatent bezüglich eines Verfahrens zur Trocknung von Fliesenböden und

    Offensichtlich ist eine Rechtsverletzung, wenn die Sachlage und die Rechtslage so eindeutig sind, dass eine falsche Beurteilung kaum möglich ist und deshalb die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Auskunftsschuldners ausgeschlossen erscheint (BGH, GRUR 2021, 730, 734 - Davidoff Hot Water IV [zu § 19 Abs. 2 S. 1 MarkenG]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 50/15, BeckRS 2016, 9775 Rz. 124 - Ballonexpandierbare Stents; Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 6344 Rz. 55 = GRUR-Prax 2016, 240 - Fulvestrant; OLG Hamburg, Urt. v. 29.03.2007, Az.: 3 U 298/06, Juris, Rz. 29 = InstGE 8, 11 - Transglutaminase; OLG München, Beschl. v. 04.04.2018, Az.: 6 W 164/18, BeckRS 2018, 21438 Rz. 46).

    Voraussetzung dafür ist nicht nur eine hinreichend gesicherte Beurteilung der Frage der Patentverletzung; es darf auch der Rechtsbestand des Verfügungspatents nicht zweifelhaft sein (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 6344 Rz. 55 = GRUR-Prax 2016, 240 - Fulvestrant; OLG München, Beschl. v. 04.04.2018, Az.: 6 W 164/18, BeckRS 2018, 21438 Rz. 46; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. G Rz. 38).

  • OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20

    Einstweilige Verfügung ohne vorherige Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren

    D.h. der Antragsteller hat auch glaubhaft zu machen, dass ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für die Rechtsbeständigkeit des Verfügungspatents besteht, was ohne das Vorliegen einer die Schutzfähigkeit bejahenden Entscheidung besonders sorgfältiger Prüfung bedarf und nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen dürfte (Senat, Beschluss vom 4.4.2018 - 6 W 164/18; Urt. v. 3.8.2017 - 6 U 1136/17; jeweils mwN).
  • OLG München, 01.08.2019 - 6 U 2238/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Im Falle eines bereits erfolgten nicht rechtskräftigen Widerrufs oder einer erstinstanzlichen Vernichtung des Verfügungspatents scheidet der Erlass einer auf das Schutzrecht gestützten einstweiligen Unterlassungsverfügung regelmäßig mangels Verfügungsgrundes aus, da der Rechtsbestand des Verfügungspatents in einer derartigen Konstellation üblicherweise nicht mehr als hinreichend gesichert angesehen werden kann (vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage, 2018, Kapitel G, Rn. 69; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329, 331 - Olanzapin; siehe auch Senat, Beschluss vom 04.04.2018, 6 W 164/18, Seiten 22 ff.; Senat, Urt. vom 25.10.2018, Az. 6 U 2134/18, Seiten 15 ff. zur Aufhebungsklage nach § 927 ZPO).
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