Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 W 17/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21093
OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 W 17/11 (https://dejure.org/2011,21093)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2011 - 6 W 17/11 (https://dejure.org/2011,21093)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2011 - 6 W 17/11 (https://dejure.org/2011,21093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ Art. 6; 85 GGV
    Die Glaubhaftmachung bei Eilanträgen aus nicht eingetragenem EU-Geschmacksmuster / Keine einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 EGV 6/2002, Art 11 EGV 6/2002, Art 85 EGV 6/2002
    Darlegungslast bei Eilantrag aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Geschmacksmusterverletzung können bei dargelegter Eigenart i.R. einer besonderen Nahtführung des ein Paintball-Shirt betreffenden Musters bejaht werden; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Rechtsgültigkeit eines nicht eingetragenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GGV Art. 85 Abs. 2; GGV Art. 6
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Rechtsgültigkeit eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters im Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters; Sequestrationsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 W 17/11
    Dieses Ziel wird allerdings in der Regel nicht zu erreichen sein, weil angesichts der oft unüberschaubaren Vielfalt des Formenschatzes der Antragsgegner - und sei es auf eine vorprozessuale Abmahnung hin - die Möglichkeit haben muss, sich zur Frage der Schutzfähigkeit und des Schutzumfangs zu äußern (vgl. Senat, Beschl. v. 31.5.2010 - 6 W 50/10).
  • EuGH, 03.07.2014 - C-92/14

    Tudoran u.a.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 W 17/11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat Art. 14 (3) GGV Ausnahmecharakter, so dass der Begriff des Arbeitsverhältnisses eng auszulegen und von einem bloßen Auftragsverhältnis abzugrenzen ist (EuGH, Rs. C-92/14 FEIA/Cul de Sac, Tz 34 ff; zitiert nach Ruhl a.a.O., Rdz. 25 zu Art. 14).
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