Rechtsprechung
OLG Köln, 21.01.2008 - 6 W 182/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Peter" statt "Ralf" - Keine Veranlassung zur Klage i.S.v. § 93 ZPO bei Rücklauf einer perEinschreiben/Rückschein versandten Abmahnung wegen falscher Empfängerbezeichnung (hier: falscher Vorname).
- markenmagazin:recht
§ 242 BGB; § 93 ZPO; § 99 ZPO
Verfahrenskosten bei sofortigem Anerkenntnis - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Ist die Adressierung eines Enschreibens fehlerhaft - falscher Vorname -, dann muss die Sendung nicht entgegen genommen werden; eine Zugangsvereitelung liegt in diesem Fall bei Verweigerung der Annahme nicht vor.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Verwendung eines falschen Vornamens in der Adresse führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz des Zugangs eines Einschreibens durch einen Benachrichtigungsschein über eine für den Empfänger zur Abholung bereitliegende Einschreibsendung; Berechtigung zur Verweigerung der Annahme einer aufgrund einer unrichtigen Parteibezeichnung nicht an den Annahmenden ...
- kanzlei.biz
Bei falschem Namen kein Zugang der Abmahnung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; ZPO § 93 § 99 Abs. 2
Abmahnung mit unrichtiger Parteibezeichnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fehlerhafte Adressierung eines Enschreibens
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Zustellung einer Abmahnung bei falschem Vornamen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
"Peter" ist nicht "Ralf" - Abmahnen, aber richtig!
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.12.2007 - 33 O 298/07
- OLG Köln, 21.01.2008 - 6 W 182/07
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 130