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   OLG Köln, 03.04.2009 - I-6 W 20/09   

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https://dejure.org/2009,6397
OLG Köln, 03.04.2009 - I-6 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6397)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.2009 - I-6 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6397)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 2009 - I-6 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Störerhaftung der Eltern minderjähriger Kinder für Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • kanzlei.biz

    Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Störerhaftung der Eltern minderjähriger Kinder für Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing Streitwert für von Software in Tauschbörse 15.000 Euro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09
    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts war zwar erforderlich; Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung müssen Abmahnungen nicht selbst aussprechen (BGH, GRUR 2008, 928 f. - Abmahnkostenersatz; GRUR 2008, 996 [1000] - Clone-CD).
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09
    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts war zwar erforderlich; Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung müssen Abmahnungen nicht selbst aussprechen (BGH, GRUR 2008, 928 f. - Abmahnkostenersatz; GRUR 2008, 996 [1000] - Clone-CD).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09
    Sie hat den Internetzugang eröffnet und damit willentlich und adäquat kausal zu der Rechtsverletzung beigetragen; auch die für eine Störerhaftung erforderliche Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 702 [Rn. 50] - Internet-Versteigerung III) ist zu bejahen.
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09
    Während zum Teil eine Überwachung minderjähriger Familienangehöriger auch ohne konkreten Verdacht gefordert und dem Sorgeberechtigten zugemutet wird, mittels technischer Maßnahmen - etwa durch Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Nutzungsbefugnissen oder durch die Installation von Firewalls, die die Nutzung von Filesharing-Software verhindern - die Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen an sogenannten Tauschbörsen zu unterbinden (OLG Hamburg, Beschluss vom 10.05.2006 - 5 W 61/06; LG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2006 - 308 O 139/06), hält die erwähnte liberalere Auffassung lediglich eine einführende, im Einzelfall insbesondere vom Alter und dem Grad der Vernunft des Kindes abhängige Belehrung für notwendig (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07; LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006 - 7 O 62/06).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09
    Während zum Teil eine Überwachung minderjähriger Familienangehöriger auch ohne konkreten Verdacht gefordert und dem Sorgeberechtigten zugemutet wird, mittels technischer Maßnahmen - etwa durch Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Nutzungsbefugnissen oder durch die Installation von Firewalls, die die Nutzung von Filesharing-Software verhindern - die Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen an sogenannten Tauschbörsen zu unterbinden (OLG Hamburg, Beschluss vom 10.05.2006 - 5 W 61/06; LG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2006 - 308 O 139/06), hält die erwähnte liberalere Auffassung lediglich eine einführende, im Einzelfall insbesondere vom Alter und dem Grad der Vernunft des Kindes abhängige Belehrung für notwendig (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07; LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006 - 7 O 62/06).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09
    Das bestimmungsgemäße Verbreitungsgebiet des in einem P2P-Netzwerk allen anderen Tauschbörsenteilnehmern angebotenen deutschsprachigen Multimedia-Lexikons umfasst ganz Deutschland, so dass (auch) der Gerichtsstand Köln gegeben ist (§ 32 ZPO; vgl. BGH GRUR 2005, 431 [432] - HOTEL MARITIME).
  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 62/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09
    Während zum Teil eine Überwachung minderjähriger Familienangehöriger auch ohne konkreten Verdacht gefordert und dem Sorgeberechtigten zugemutet wird, mittels technischer Maßnahmen - etwa durch Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Nutzungsbefugnissen oder durch die Installation von Firewalls, die die Nutzung von Filesharing-Software verhindern - die Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen an sogenannten Tauschbörsen zu unterbinden (OLG Hamburg, Beschluss vom 10.05.2006 - 5 W 61/06; LG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2006 - 308 O 139/06), hält die erwähnte liberalere Auffassung lediglich eine einführende, im Einzelfall insbesondere vom Alter und dem Grad der Vernunft des Kindes abhängige Belehrung für notwendig (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07; LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006 - 7 O 62/06).
  • LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12

    Urheberrechtsverletzung - Aufsichtspflichtspflichtverletzung der Eltern eines

    Ein Gegenstandswert von 30.000 EUR erscheint danach zu hoch und ein Gegenstandswert von 15.000 EUR ausreichend (so auch OLG Köln, GRUR-RR 2010, 176).
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 603/09

    Zahlungsanspruch aufgrund von möglichem Filesharing bezüglich eines

    Hierbei hat die Kammer insbesondere die Angriffsintensität sowie den Wert der Software, die sich auch im Verkaufspreis wiederspiegelt, als auch die Tatsache berücksichtigt, dass vorliegend nicht von einer täterschaftlichen Begehung durch die Beklagte auszugehen ist (vgl. Beschluss des OLG Köln vom 03.04.2009, 6 W 20/09).
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