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   OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11   

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https://dejure.org/2011,47435
OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11 (https://dejure.org/2011,47435)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 (https://dejure.org/2011,47435)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 2011 - 6 W 205/11 (https://dejure.org/2011,47435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9; UrhG § 101 Abs. 1
    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen: OLG Köln hebt Hürde für Auskunftsanträge

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Die festgestellten Rechtsverletzungen weisen jedoch - wie das Landgericht zu Recht erkannt hat - kein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 1 UrhG auf, was Voraussetzung auch für den gegen einen Dritten gerichteten Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 2 UrhG und damit für eine Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9).

    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).

    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

    Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]).".

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch in Kenntnis der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11) und des Landgerichts München (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) fest, wonach das öffentliche Zugänglichmachen einer geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse ihrer Art nach stets eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß darstellt, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedarf.
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen muss eine Rechtsverletzung, damit sie ein gewerbliches Ausmaß aufweist, von einigem Gewicht sein (vgl. BVerfGE 125, 260 [Rn. 261] - Vorratsdatenspeicherung), was sich entweder aus der Anzahl oder aus der Schwere des inkriminierten Verhaltens ergeben kann (§ 101 Abs. 1 S. 2 UrhG).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2008 - 6 O 534/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Ein gewerbliches Ausmaß kann sich zunächst aus dem hohen Wert des angebotenen Werks ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, für ein Computerprogramm, dessen aktuelle Version 499 EUR kostet und für dessen frühere Versionen der Nutzungsberechtigte kostenlose Upgrades zur Verfügung stellt).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).
  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
    Damit ist sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten (Art. 10 GG) durch die Erteilung der Auskunft gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).
  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

  • OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08

    Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen

  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    An der zuletzt genannten - zeitlichen - Einschränkung des Drittauskunftsanspruchs hat der Senat auch nach Bekanntwerden der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts München (MMR 2011, 758 - Die Friseuse) in mehreren - die Rechtsbeschwerde zulassenden - Entscheidungen festgehalten (Beschlüsse vom 30.09.2011 - 6 W 213/11; vom 13.10.2011 - 6 W 223/11; vom 15.11.2011 - 6 W 188/11; vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 und 6 W 206/11; vom 02.11.2011 - 6 W 237/11; vom 25.11.2011 - 6 W 260/11).
  • OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11

    Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Der Senat tritt den eingehend und sorgfältig begründeten Erwägungen im angefochtenen Beschluss des Landgerichts bei und verweist zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen auf seine der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 = 220 O 192/11 LG Köln und 6 W 206/11 = 220 O 190/11 LG Köln - sowie den das Zugänglichmachen einer ein Jahr zuvor veröffentlichten Single-Auskopplung betreffenden Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - 6 W 237/11 = 213 O 337/11 LG Köln = I ZB 80/11 BGH.
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