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   OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11   

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https://dejure.org/2011,7322
OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11 (https://dejure.org/2011,7322)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2011 - 6 W 213/11 (https://dejure.org/2011,7322)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2011 - 6 W 213/11 (https://dejure.org/2011,7322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Kinofilm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • rechtsportal.de

    UrhG § 101 Abs. 2 ; UrhG § 101 Abs. 9
    Begriff der Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Film

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2011, 85 [86] - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung, jeweils m.w.N.) kann davon mehr als sechs Monate nach Beginn der Auswertung einer Film-DVD nur auf Grund besonderer, die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase belegender Anhaltspunkte ausgegangen werden.

    Dem liegt eine die Interessen der Rechtsinhaber und der grundrechtlich geschützten Anschlussinhaber einbeziehende wirtschaftliche Betrachtung und die dem Senat in anderen Verfahren (GRUR-RR 2011, 85 [86] - Männersache) von Rechteinhabern vermittelte Erfahrung zu Grunde, dass bei Film-DVDs spätestens sechs Monate nach dem Erscheinen sowohl Erstvermarktung (Verkauf im Fachhandel) als auch Zweitvermarktung (Verkauf zu bereits teilweise reduzierten Preisen über alle Vertriebskanäle) im Wesentlichen abgeschlossen sind.

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2011, 85 [86] - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung, jeweils m.w.N.) kann davon mehr als sechs Monate nach Beginn der Auswertung einer Film-DVD nur auf Grund besonderer, die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase belegender Anhaltspunkte ausgegangen werden.
  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11
    Der Senat lässt gemäß § 101 Abs. 9 S. 4 UrhG, § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zu, nachdem das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11) entgegen der ständigen Rechtsprechung des Senats die Auffassung vertreten hat, das öffentliche Zugänglichmachen einer geschützten Datei in einer sogenannten Internet-Tauschbörse stelle ihrer Art nach stets eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß dar, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedürfe.
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11
    Dabei muss es sich schon aus verfassungsrechtlichen Gründen um eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht handeln (vgl. BVerfGE 125, 260 [Rn. 261] - Vorratsdatenspeicherung).
  • LG Köln, 26.07.2011 - 218 O 136/11

    Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks in

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.07.2011 - 218 O 136/11 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 10.12.2020 - 14 S 7/18

    Metro Last Light

    Die Verwertungsphase ist grundsätzlich mit 6 Monaten anzusetzen (vergleiche dazu für Musikstücke und Filme schon Beschluss des OLG Köln vom 27.12.2010 - 6 W 155/10; Beschluss vom 30.09.2011 - 6 W 213/11, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Die Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, Beschluss vom 30. September 2011 - 6 W 213/11, juris).
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    An der zuletzt genannten - zeitlichen - Einschränkung des Drittauskunftsanspruchs hat der Senat auch nach Bekanntwerden der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts München (MMR 2011, 758 - Die Friseuse) in mehreren - die Rechtsbeschwerde zulassenden - Entscheidungen festgehalten (Beschlüsse vom 30.09.2011 - 6 W 213/11; vom 13.10.2011 - 6 W 223/11; vom 15.11.2011 - 6 W 188/11; vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 und 6 W 206/11; vom 02.11.2011 - 6 W 237/11; vom 25.11.2011 - 6 W 260/11).
  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

    Daher besteht kein Anlass, den Begriff des gewerblichen Ausmaßes bei Angeboten auf einer Internet-Tauschbörse auf Rechtsverletzungen innerhalb einer Auswertungsphase zu beschränken (vgl. Senat ZUM 2011, 760 [761] - Die Friseuse ; a. A. OLG Köln, a.a.O., - Männersache , Tz. 7; a.a.O., - Gestattungsanordnung II , Tz. 16; Beschl. v. 30. September 2011 - 6 W 213/11, juris, dort Tz. 1,4).
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