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   OLG Frankfurt, 04.01.2002 - 6 W 218/01   

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https://dejure.org/2002,2302
OLG Frankfurt, 04.01.2002 - 6 W 218/01 (https://dejure.org/2002,2302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.01.2002 - 6 W 218/01 (https://dejure.org/2002,2302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 6 W 218/01 (https://dejure.org/2002,2302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 Abs 1 BGB, § 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: 100% überteuerte Schlüsseldienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß durch Wucherpreise eines Schlüsseldienstes; Preisbemessung der Subunternehmer; Anforderungen an eine Täuschung über den Zeit- und Kostenaufwand; Irreführung durch Nennung eines voraussichtlichen Preises; Angemessene Vergütung; Auffälliges Mißverhältnis ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schlüsseldienst - untersagte Verhaltensweisen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; BGB § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3; BGB § 138
    Wettbewerbsverstoß durch Wucherpreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlüsseldienste: 100 % überteuerte Preise sind verboten - Anbieter müssen Kunden vorab richtigen Preis nennen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 471
  • MDR 2002, 656
  • GRUR-RR 2002, 166
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 1 Ws 167/07

    Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug durch falsches Gutachten

    Aber selbst wenn zugunsten des Antragstellers Stundensätze von 42 EUR (wie in einer früheren Rechnung der Fa. ....) für den Kläger und 38 EUR für dessen Mitarbeiter Ehrich als üblich anzusehen waren, lag der für beide berechnete und eingeklagte Stundensatz von 49 EUR weit unter der "Grenze des Doppelten" (Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. [2008], § 138 Rdnr. 67; vgl. auch OLG Frankfurt und AG Frankfurt am Main WuM 2002, 320 und 616, jeweils zu Schlüsseldiensten) von 84 EUR (Kläger) und 76 EUR (.........), ab der strafbares Handeln in Betracht kommen konnte.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 20 U 174/02

    Anforderungen an Identitätsangaben eines überörtlich werbenden Schlüsseldienstes

    Eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise entfällt nicht nur dann, wenn die Beklagte in der betreffenden Gemeinde ein Büro oder eine Niederlassung mit eigenem Personal hat, sondern auch dann, wenn der von der Beklagten betraute Subunternehmer in der betreffenden Gemeinde ortsansässig ist (so auch OLG Frankfurt/Main MDR 2002, 656).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2003 - 6 O 446/02

    Wettbewerbswidrigkeit im Zusammenhang mit telefonischen Vertragsabschlüssen eines

    Das OLG untersagte dem Bl auf Beschwerde der Klägerin hin mit Beschluss vom 04.01.2002 (AZ 6 W 218/01) im Wege der einstweiligen Verfügung ferner, es zu unterlassen:.

    Der Bl gab bezüglich der einstweiligen Verfügungen mit den Aktenzeichen 2-06 O 376/01 und 6 W 218/01 eine Abschlusserklärung ab (Anlage K 11, Bl. 113 d. A.).

  • AG Ludwigsburg, 30.03.2012 - 10 C 2730/10

    Schlüsseldienst: Sittenwidrigkeit des Vertrages bei Preisüberschreitung von 100%

    Ein Rechtsgeschäft, aufgrund dessen für Schlüsseldienstleistungen Preise geschuldet werden, die mehr als 100 % über einer noch angemessenen Vergütung liegen, ist gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 471 ff).

    Damit ist vorliegend der Vertrag sowohl nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig (s. OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 471) als auch wegen wucherischen Verhaltens nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig.

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