Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.04.2010 - I-6 W 22/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kosten, Klagerücknahme, billiges Ermessen, erledigendes Ereignis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 269 Abs. 3
Kosten, Klagerücknahme, billiges Ermessen, erledigendes Ereignis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Eintritt des erledigenden Ereignisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Eintritt des erledigenden Ereignisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 24.03.2010 - 6 O 13/10
- OLG Hamm, 29.04.2010 - I-6 W 22/10
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1013
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05
Unberechtigte Abmahnung
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2010 - 6 W 22/10
Mangels anderweitiger Regelung ist daher die Kostenentscheidung nach dem Regelfall (vgl. BGH NJW 2006, 775, 776) des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO zu treffen. - BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 72/03
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung
Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2010 - 6 W 22/10
Weitere Voraussetzung der Norm (vgl. BGH NJW 2004, 1530) ist aber, dass der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen ist (und deswegen die Klage - bzw. hier der Antrag - zurückgenommen wird).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - I-6 W 22/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Befugnis eines Rechtspflegers zur Festsetzung des Streitwerts im Kostenfestsetzungsverfahren
- rechtsportal.de
Befugnis des Rechtspflegers zur Festsetzung des Streitwerts im Kostenfestsetzungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.01.2010 - 14e O 142/08
- LG Düsseldorf, 08.04.2010 - 14e O 142/08
- OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - I-6 W 22/10
- OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 6 W 21/10
- OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 6 W 23/10
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 09.08.2011 - 6 W 165/11
Streitwert eines Anspruchs auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich …
Der Senat hat bisher (teilweise unter Einschränkung früherer Rechtsprechung ) den Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gerichteten Antrag auf 30.000,00 EUR beim Angebot eines Kinofilms (Beschluss vom 08.06.2010, 6 W 44/10), 20.000,00 EUR für ein Hörbuch (Beschluss vom 16.02.2010, 6 W 22/10) und 10.000 EUR beim Angebot eines aktuellen Musikalbums (Beschluss vom 14.3.2011 - 6 W 44/11) festgesetzt.