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OLG Köln, 07.02.2011 - I-6 W 22/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de
§ 12 Abs. 1 UWG; § 256 Abs. 1 ZPO
Feststellungsinteresse entfällt nicht, wenn die Gegenseite erklärt, von der Verfolgung des Anspruchs "auch weiterhin Abstand zu nehmen” - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzinteresse gegen unberechtigte Mahnung entfällt nicht unbedingt bei Erklärung der beklagten Partei auf Verzicht weiterer Anspruchsverfolgung; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen eine unberechtigte Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1
Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen eine unberechtigte Abmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.11.2010 - 81 O 42/10
- OLG Köln, 07.02.2011 - I-6 W 22/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03
Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des …
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2011 - 6 W 22/11
Vielmehr gilt, dass derjenige, der eine zulässige negative Feststellungsklage erhoben hat, grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung hat, durch die festgestellt wird, dass die Forderung, derer sich die Gegenseite berühmt, nicht besteht (BGH NJW 2006, 2780 Tz. 23;… ähnlich: PWW-Geisler, § 256 Rdn. 17;… Zöller/Greger, § 256 Rdn. 7 c).
- AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23
Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren
Dieses Feststellungsinteresse der Kläger würde hier im Übrigen noch nicht einmal dann entfallen, wenn der Beklagte erklärt hätte (was er aber noch nicht einmal tat), er werde von der Geltendmachung seiner angeblichen Honoraransprüche gegenüber den Klägern Abstand nehmen (OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2011, Az.: 6 W 22/11). - LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16 Es entfällt aber nicht schon durch eine einseitige Erklärung des Gegners, er werde keine weiteren Ansprüche geltend machen (BGH NJW 2006, 2780; OLG Köln, Beschluss vom 07. Februar 2011 - I-6 W 22/11 -, juris).