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OLG Köln, 09.03.2000 - 6 W 23/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung; Gegenstandswert ; Hauptsacheverfahren; Wertfestsetzung
- Judicialis
BRAGO § 9 Abs. 2; ; GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 20 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 4; ; ZPO § 3; ; UWG § 23 a 1. Alt
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert - wettbewerbsrechtlicher - einstweiliger Verfügungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 23.12.1999 - 1 O 436/99
- OLG Köln, 09.03.2000 - 6 W 23/00
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08
Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen
Dies ergibt sich bereits angesichts der besonderen Rechte des Antragsgegners nach § 926, 927 ZPO, wenn nicht aufgrund konkreter Anhaltspunkte bereits bei Antragstellung eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren eine abschließende Streitbeilegung einher geht (OLG Schleswig, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 6 W 5/08; OLG Köln, Beschluss vom 9. März 2000 - 6 W 23/00). - KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß …
Dagegen spricht ein - objektiv erforderliches - umfängliches Parteivorbringen ebenso (vgl. OLG Köln WRP 2000, 650), wie wenn etwa der Anspruchsgegner verschiedene Einwendungen erhebt und umfangreiche Unterlagen vorlegt (vgl. OLG Koblenz GRUR 1990, 58). - LG Hamburg, 10.12.2021 - 308 O 193/21 Allerdings sind bei Unterlassungsverfügungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes die Anträge im Allgemeinen darauf gerichtet, eine endgültige Regelung herbeizuführen (…vgl. OLG Hamburg Urt. v. 25.3.2004, Az. 3 U 184/03, BeckRS 2004, 7309; OLG München Beschl. v. 26.5.2009, Az. 29 W 1498/09, BeckRS 2009, 27637; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 247; a.A. KG GRUR-RR 2007, 63; zwischen Zuständigkeitswert und Gebührenstreitwert differenzierend: OLG Schleswig ZUM-RD 2015, 473).