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   OLG Köln, 20.04.2012 - I-6 W 23/12   

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OLG Köln, 20.04.2012 - I-6 W 23/12 (https://dejure.org/2012,6206)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2012 - I-6 W 23/12 (https://dejure.org/2012,6206)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2012 - I-6 W 23/12 (https://dejure.org/2012,6206)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Fachanwälte im Briefkopf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Fachanwälte" im Briefkopf einer Anwaltssozietät; Zuständigkeit des Gerichts der negativen Feststellungsklage hinsichtlich eines wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs für den einstweiligen Verfügungsantrag des ...

  • info-it-recht.de

    Universelle Bezeichnung "Fachanwälte für" ohne Zuordnung zum jeweiligen Anwalt im Briefkopf einer Sozietät ist irreführend

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Irreführung mit dem Begriff "Fachanwälte"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5; ZPO § 943; ZPO § 937
    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Fachanwälte" im Briefkopf einer Anwaltssozietät; Zuständigkeit des Gerichts der negativen Feststellungsklage hinsichtlich eines wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs für den einstweiligen Verfügungsantrag des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachanwälte im Briefkopf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verweis auf Internetauftritt der Sozietät zwecks Zuordnung der Fachanwaltstitel = unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Fachanwalt für in Briefkopf einer Kanzlei

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hervorhebung von Fachanwaltschaften auf Sozietätsbriefkopf ohne deutliche Bezeichnung der Fachanwälte ist irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 818
  • MDR 2012, 1054
  • GRUR-RR 2012, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12
    Hauptsache in diesem Sinn ist bei interessengerechter Auslegung aber nur die vom Gläubiger erhobene Leistungsklage und nicht eine negative Feststellungsklage des durch die Abmahnung gewarnten Schuldners (vgl. Steinbeck, NJW 2007, 1783 [1784]; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 54 Rn. 3 m.w.N.), denn dieser hätte es sonst in der Hand, durch sofortige Erhebung der Feststellungsklage den ihm genehmen Gerichtsstand festzulegen und dem Gläubiger aufzuzwingen (vgl. BGH, GRUR 1994, 846 [848] = WRP 1994, 810 - Parallelverfahren II; GRUR 2011, 828 [Rn. 15] = WRP 2011, 1160 - Bananabay II).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12
    Soweit das Landgericht Bonn (Urteil vom 13.12.2006 - 1 O 360/06, zitiert im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.04.2012) einen Gläubiger nicht für schutzwürdig gehalten hat, der nach Widerspruch gegen eine Beschlussverfügung bei anderweitig anhängiger negativer Feststellungsklage keine Leistungsklage am Gerichtsstand seiner Wahl erhoben hatte, ist dem zumindest für die Konstellation des Streitfalles nicht zu folgen; den Gläubiger schon während des Verfügungsverfahrens in eine zusätzliche Leistungsklage zu treiben, widerspräche hier gerade dem hinter den Zuständigkeitsregeln stehenden Gedanken der Prozessökonomie (vgl. Steinbeck, a.a.O. [1785]) und könnte überdies den Vorwurf der missbräuchlichen Mehrfachverfolgung begründen (BGHZ 144, 165 [171] = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2002, 715 [716] = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 183 = WRP 2009, 863 - Hauptsacheklage nach Widerspruch m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12
    Soweit das Landgericht Bonn (Urteil vom 13.12.2006 - 1 O 360/06, zitiert im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.04.2012) einen Gläubiger nicht für schutzwürdig gehalten hat, der nach Widerspruch gegen eine Beschlussverfügung bei anderweitig anhängiger negativer Feststellungsklage keine Leistungsklage am Gerichtsstand seiner Wahl erhoben hatte, ist dem zumindest für die Konstellation des Streitfalles nicht zu folgen; den Gläubiger schon während des Verfügungsverfahrens in eine zusätzliche Leistungsklage zu treiben, widerspräche hier gerade dem hinter den Zuständigkeitsregeln stehenden Gedanken der Prozessökonomie (vgl. Steinbeck, a.a.O. [1785]) und könnte überdies den Vorwurf der missbräuchlichen Mehrfachverfolgung begründen (BGHZ 144, 165 [171] = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2002, 715 [716] = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 183 = WRP 2009, 863 - Hauptsacheklage nach Widerspruch m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04

    Fachanwälte

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12
    Aus der - vom Senat auf Grund seiner Erfahrung in Wettbewerbssachen unschwer nachzuvollziehenden - Sicht solcher Adressaten, die den streitbefangenen Briefkopf mit normaler Aufmerksamkeit, also weder flüchtig (vgl. BGH, GRUR 2007, 807 = WRP 2007, 955 [Rn. 11] - Fachanwälte) noch mit erhöhter Sachkunde und Konzentration zur Kenntnis nehmen, kann eine durch seine Gestaltung bewirkte Irreführung nicht verneint werden.
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12
    Hauptsache in diesem Sinn ist bei interessengerechter Auslegung aber nur die vom Gläubiger erhobene Leistungsklage und nicht eine negative Feststellungsklage des durch die Abmahnung gewarnten Schuldners (vgl. Steinbeck, NJW 2007, 1783 [1784]; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 54 Rn. 3 m.w.N.), denn dieser hätte es sonst in der Hand, durch sofortige Erhebung der Feststellungsklage den ihm genehmen Gerichtsstand festzulegen und dem Gläubiger aufzuzwingen (vgl. BGH, GRUR 1994, 846 [848] = WRP 1994, 810 - Parallelverfahren II; GRUR 2011, 828 [Rn. 15] = WRP 2011, 1160 - Bananabay II).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09

    Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12
    Soweit das Landgericht Bonn (Urteil vom 13.12.2006 - 1 O 360/06, zitiert im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.04.2012) einen Gläubiger nicht für schutzwürdig gehalten hat, der nach Widerspruch gegen eine Beschlussverfügung bei anderweitig anhängiger negativer Feststellungsklage keine Leistungsklage am Gerichtsstand seiner Wahl erhoben hatte, ist dem zumindest für die Konstellation des Streitfalles nicht zu folgen; den Gläubiger schon während des Verfügungsverfahrens in eine zusätzliche Leistungsklage zu treiben, widerspräche hier gerade dem hinter den Zuständigkeitsregeln stehenden Gedanken der Prozessökonomie (vgl. Steinbeck, a.a.O. [1785]) und könnte überdies den Vorwurf der missbräuchlichen Mehrfachverfolgung begründen (BGHZ 144, 165 [171] = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2002, 715 [716] = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 183 = WRP 2009, 863 - Hauptsacheklage nach Widerspruch m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 78/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Motoröls als "vollsynthetisch"

    Er darf sich nicht unter Berufung auf die eigene, unklare Ausdrucksweise der Verantwortung entziehen (BGH, WRP 2012, 1216 = GRUR 2012, 1053 Tz. 17 - Marktführer Sport; Senat, WRP 2012, 984 = GRUR-RR 2012, 288, 289 - Fachanwälte im Briefkopf; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 5 Rn. 2.100).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12

    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der

    Diese Erwägung gilt in gleicher Weise für die Einleitung des Eilverfahrens (so die nunmehr herrschende Meinung, OLG Köln, GRUR-RR 2012, 288; OLG Hamburg GRUR 2001, 361; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren 10. Auflage, Kapitel 54 Rz. 3; Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 31. Auflage § 12, Rz. 3.3).
  • OLG Hamm, 07.05.2013 - 4 U 192/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung des Briefkopfes einer Anwaltssozietät im

    Wenn erst dann, und zwar wiederum durch einen deutlichen Absatz vom vorherigen Text getrennt, die Angaben zu den Fachanwaltsqualifikationen folgen, stellen diese bereits aufgrund der übersichtlichen drucktechnischen Gestaltung des Briefkopfes offensichtlich keine gleichsam nachgestellte, den gemeinsamen Nenner der anfänglichen Auflistung benennende Apposition mehr dar - und hierin liegt ein maßgeblicher Unterschied zu dem vom OLG Köln GRUR-RR 2012, 288 entschiedenen Fall.
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