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   OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21   

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OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21 (https://dejure.org/2021,17468)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2021 - 6 W 23/21 (https://dejure.org/2021,17468)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 6 W 23/21 (https://dejure.org/2021,17468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zu den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG und der Überprüfung der im Verfügungsverfahren bejahten Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG im Beschwerderechtszug

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8c UWG, § 3a UWG, Art 28 ÖkoVO
    Zu den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Rechtsmissbrauch wegen Vielfachabmahnung bei spürbarem Wettbewerbsverstoß

  • kanzlei.biz

    Anforderungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 8c UWG ; § 3a UWG ; Art 28 ÖkoVO
    Zu den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG

  • rechtsportal.de

    § 8c UWG ; § 3a UWG ; Art 28 ÖkoVO
    Zu den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Keine Überprüfung der im Verfügungsverfahren bejahten Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG im Beschwerderechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zahl der Abmahnungen und Rechtsmissbrauch

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Mehrere an einem Tag versendete Abmahnungen an verschiedene Adressaten stellen eine (1) Angelegenheit gemäß § 15 Abs. 2 RVG dar

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr für Verstoß gegen ÖkoVO entfällt nicht durch nachträgliche Zertifizierung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auch bei 51 Abmahnungen und hohen Gegenstandswerten kein Rechtsmissbrauch

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Rechtsmissbrauch bei 51 Abmahnungen und hohen Gegenstandswerten

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bio-Gummibärchen? Nicht ohne Zertifizierung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 352
  • GRUR-RR 2022, 100
  • MIR 2021, Dok. 053
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    a) Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2019, 199 Rn. 21 - Abmahnaktion II; BGH GRUR 2019, 966, Rn. 33 - Umwelthilfe).

    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2019, 199 Rn. 21 - Abmahnaktion II).

    Anders als z.B. in der vom BGH entschiedenen "Abmahnaktion II" (GRUR 2019, 199) handelt es sich hier nicht um die Verletzung einer Kennzeichnungspflicht, die den Wettbewerber nicht unmittelbar betrifft oder benachteiligt; vielmehr ist hier ein unmittelbarer Nachteil für die Antragstellerin zu erkennen, die sich der Mühen und Kosten der Akkreditierung gestellt hat, die die Antragsgegnerin nicht aufgewendet hat.

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 150/18

    Weitervertrieb von Filmen auf DVD trotz Kündigung der Lizenzverträge; Aussprechen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    Die Antragsgegnerin verweist in diesem Zusammenhang allerdings zu Recht darauf, dass der geforderte Abmahnkostenersatz aus einem anderen Grund überhöht war: Nach der "Novembermann"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2019, 1044) - deren Grundsätze auch auf lauterkeitsrechtliche Konstellationen Anwendung finden sollen (Büscher, GRUR 2021, 162) - können mehrere Abmahnungen auch gegenüber unterschiedlichen, rechtlich oder wirtschaftlich nicht verbundenen Unternehmen oder Personen eine Angelegenheit im Sinne von § 15 II RVG darstellen, wenn diese im wesentlichen gleiche Verletzungshandlungen betreffen.
  • EuGH, 12.10.2017 - C-289/16

    Kamin und Grill Shop - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    Wie der EuGH auf den Vorlagebeschluss des BGH hin ausgesprochen hat (GRUR 2017, 1277), ist Art. 28 Abs. 2 ÖkoVO dahin auszulegen, dass Erzeugnisse nur dann im Sinne dieser Bestimmung "direkt" an den Endverbraucher oder -nutzer verkauft werden, wenn der Verkauf unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erfolgt.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    Die Wiederholungsgefahr entfällt nur dann, wenn der Verletzte bei objektiver Betrachtung und vernünftiger Würdigung aller Umstände hinreichend sicher sein kann, dass es zu dem auf Grund der vergangenen Verletzungshandlung vermuteten drohenden neuen Wettbewerbsverstoß doch nicht kommen werde (BGH GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus; BGH GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 123/13

    Zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Verstöße gegen Marktverhaltensregelungen, die den Schutz der Gesundheit der Verbraucher bezwecken, ohne Weiteres geeignet, die Interessen der Verbraucher iSv § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen (BGH aaO; BGH, GRUR 2015, 916 Rn. 16 - Abgabe ohne Rezept, mwN).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 243/14

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer direkten Abgabe von Erzeugnissen im Sinne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    Ein "direkter" Verkauf liegt nur vor, wenn der Verkauf am Ort der Lagerung des Erzeugnisses unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Verbrauchers erfolge (BGH MMR 2018, 609, Rnr. 28 ff. - Bio-Gewürze II).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    a) Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2019, 199 Rn. 21 - Abmahnaktion II; BGH GRUR 2019, 966, Rn. 33 - Umwelthilfe).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    Die Wiederholungsgefahr entfällt nur dann, wenn der Verletzte bei objektiver Betrachtung und vernünftiger Würdigung aller Umstände hinreichend sicher sein kann, dass es zu dem auf Grund der vergangenen Verletzungshandlung vermuteten drohenden neuen Wettbewerbsverstoß doch nicht kommen werde (BGH GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus; BGH GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    a) Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2019, 199 Rn. 21 - Abmahnaktion II; BGH GRUR 2019, 966, Rn. 33 - Umwelthilfe).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 20 W 11/21

    Kein "fliegender Gerichtsstand" mehr bei jeglichen Wettbewerbsverstößen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21
    1.) Es kann dahinstehen, ob das ursprünglich angerufene Landgericht Hanau örtlich zuständig war, da § 14 II 3 Nr. 1 a) UWG einschränkend dahingehend auszulegen wäre, dass nur Verstöße wegen Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien betroffen sind (so LG Düsseldorf Beschluss vom 26.2.2021 - 38 O 19/21, GRUR-RS 2021, 4044; ablehnend OLG Düsseldorf MMR 2021, 332; vgl. Isele, MMR 2021, 332).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 243/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Öko-Verordnung:

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10

    Unlautere und irreführende Mitgliederwerbung auf der Internet-Seite einer

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21

    Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht

  • BGH, 23.03.2023 - I ZR 17/22

    Aminosäurekapseln

    Zwar kann von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG aF (§ 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG nF) unter Umständen auch dann auszugehen sein, wenn § 15 Abs. 2 RVG zu Unrecht nicht angewendet wird (vgl. OLG Frankfurt am Main, WRP 2021, 1333 [juris Rn. 33] und WRP 2021, 1088 [juris Rn. 38]; Büscher, GRUR 2021, 162, 167).

    aa) Allerdings sind die zuvor dargestellten Maßstäbe der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 15 Abs. 2 RVG grundsätzlich auch auf lauterkeitsrechtliche Fallkonstellationen anwendbar (vgl. OLG Frankfurt am Main, WRP 2021, 1333 [juris Rn. 33] und WRP 2021, 1088 [juris Rn. 38]; Büscher, GRUR 2021, 162, 164 f.; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 13 Rn. 120a; Brau, GRUR-Prax 2022, 501 bis 503).

  • LG Mannheim, 20.10.2023 - 14 O 14/23

    Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!

    Verhalten sich viele Mitbewerber wettbewerbswidrig, muss es dem betroffenen Unternehmen oder Verband auch möglich sein, gegen sie alle vorzugehen (vgl. BGH, GRIJR 2019, 966 Rn. 44 - Umwelthilfe; OLG München, GRUR-RR 2007, 55; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2007, 56 (57); WRP 2021, 1088).
  • BGH, 26.05.2023 - I ZR 17/22

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Zwar kann von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG aF (§ 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG nF) unter Umständen auch dann auszugehen sein, wenn § 15 Abs. 2 RVG zu Unrecht nicht angewendet wird (vgl. OLG Frankfurt am Main, WRP 2021, 1333 [juris Rn. 33] und WRP 2021, 1088 [juris Rn. 38]; Büscher, GRUR 2021, 162, 167).

    aa) Allerdings sind die zuvor dargestellten Maßstäbe der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 15 Abs. 2 RVG grundsätzlich auch auf lauterkeitsrechtliche Fallkonstellationen anwendbar (vgl. OLG Frankfurt am Main, WRP 2021, 1333 [juris Rn. 33] und WRP 2021, 1088 [juris Rn. 38]; Büscher, GRUR 2021, 162, 164 f.; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 13 Rn. 120a; Brau, GRUR-Prax 2022, 501 bis 503).

  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 6 W 83/21

    Kein Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen

    Im Gesetzgebungsverfahren ist klargestellt worden, dass es sich bei den Fällen des Abs. 2 nicht um eine Vermutung im Sinne von § 299 ZPO handelt, sondern lediglich um die Anordnung einer Indizwirkung (Senat, Beschl. v. 12.5.2021 - 6 W 23/21 , GRUR-RS 2021, 14368 Rn 29, 30; vgl. BT-Drs. 19/22238, 17).
  • OLG Hamburg, 20.01.2022 - 3 U 66/21

    Aminosäureprodukte in Kapselform - Wettbewerbsverhältnis zwischen Apotheker und

    Anders als der Senat hat das OLG Frankfurt die "Novembermann"-Entscheidung des BGH (a.a.O.) zudem auch auf - wie vorliegend - lauterkeitsrechtliche Konstellationen angewendet (OLG Frankfurt, WRP 2021, 1333, Rn. 25; WRP 2021, 1088, Rn. 38).
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