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   OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 6 W 248/06   

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https://dejure.org/2007,15173
OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 6 W 248/06 (https://dejure.org/2007,15173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2007 - 6 W 248/06 (https://dejure.org/2007,15173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 6 W 248/06 (https://dejure.org/2007,15173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG
    Markenverletzungsverfahren: Benutzung der mit der Wortmarke "Bierbeisser" zu verwechselnden Wortmarke "Bierbeißer" im Geschäftsverkehr

  • Judicialis

    MarkenG § 4; ; MarkenG § 14

  • hessen.de

    Zum markenrechtlichen Schutz der Wortmarke "Bierbeißer"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 4; MarkenG § 14
    Kennzeichenmäßige Benutzung einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kennzeichenmäßige Benutzung einer Marke

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 6 W 248/06
    Eine kennzeichenmäßige Benutzung setzt voraus, dass die Verwendung des Zeichens im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH, GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II; EuGH, WRP 2002, 1415, Tz. 51, 57 - Arsenal).

    Dabei kann der Umstand, dass es sich bei der angegriffenen Bezeichnung um eine beschreibende Angabe im Sinne einer Bestimmungsangabe handelt, dem Verständnis als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen entgegenstehen (BGH, GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II; für den Fall der Abbildung der Ware auf der Verpackung: BGH, WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 6 W 248/06
    Eine kennzeichenmäßige Benutzung setzt voraus, dass die Verwendung des Zeichens im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH, GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II; EuGH, WRP 2002, 1415, Tz. 51, 57 - Arsenal).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 6 W 248/06
    Dabei kann der Umstand, dass es sich bei der angegriffenen Bezeichnung um eine beschreibende Angabe im Sinne einer Bestimmungsangabe handelt, dem Verständnis als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen entgegenstehen (BGH, GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II; für den Fall der Abbildung der Ware auf der Verpackung: BGH, WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 184/07

    "Bierbeisser"; Kennzeichenmäßige Benutzung oder Gattungsbezeichnung einer

    Was die Gegenüberstellung von Angaben auf dem angegriffenen Werbeschild angeht, so kann offen bleiben, ob - wie das Oberlandesgericht Frankfurt in dem von der Klägerin vorgelegten Beschluss vom 24.11.2006 Az. 6 W 248/06 angenommen hat - die Verwendung einer Angabe in einer Aufzählung eine kennzeichenmäßige Verwendung nicht ohne weiteres ausschließt.
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