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   OLG Köln, 01.02.2013 - I-6 W 255/12   

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https://dejure.org/2013,29717
OLG Köln, 01.02.2013 - I-6 W 255/12 (https://dejure.org/2013,29717)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.2013 - I-6 W 255/12 (https://dejure.org/2013,29717)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - I-6 W 255/12 (https://dejure.org/2013,29717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Synchronisation eines Films in mehrere Sprachen entgegen Lizenzvereinbarung verletzt das Nutzungsrecht des Urhebers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Synchronisation eines Films in mehrere Sprachen entgegen Lizenzvereinbarung verletzt das Nutzungsrecht des Urhebers

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12
    Allerdings wird das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332, 335), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).

    Insoweit unterscheidet sich die Sachlage von dem der Entscheidung "Taschenbuch-Lizenz" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1992, 310) zu Grunde liegenden Fall, in dem der Lizenzgeber - wenn auch unter Verstoß gegen seine vertragliche Verpflichtung zur Unterlassung weiterer Verwertungshandlungen - einem Dritten die Erlaubnis zu einer nicht zu Gunsten des Lizenznehmers lizenzierte Nutzungsart erteilt hatte.

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99

    Vervielfältigung und Verbreitung von Beiträgen und Entscheidungen aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12
    Allerdings wird das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332, 335), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13

    Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12
    Dementsprechend ist der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12
    Er ist daher an die Bedingung geknüpft, dass die Voraussetzungen eines Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruchs aus § 97 UrhG erfüllt sind (vgl. BGH GRUR 2012, 1026 Rn. 20 - Alles kann besser werden).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12
    Dementsprechend ist der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12
    Das Verbietungsrecht kann indessen über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (vgl. BGH NJW 1953, 1258, 1259 - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; Wild in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, § 97 Rn. 50).
  • LG München I, 07.05.2003 - 21 O 5250/03

    Fotos von Partygästen

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12
    Dementsprechend ist der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12
    Das Verbietungsrecht kann indessen über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (vgl. BGH NJW 1953, 1258, 1259 - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; Wild in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, § 97 Rn. 50).
  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

    Wie der Senat im Beschluss 6 W 255/12 vom 01.02.2013, der dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannt ist, bereits grundsätzlich ausgeführt hat, ist der Auskunftsanspruch gegen Dritte gemäß § 101 Abs. 2 UrhG ein Hilfsanspruch zur Vorbereitung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Verletzer.
  • OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG etwa befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks auch in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; vgl. auch BGH, GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).

    Einem Lizenznehmer kann über sein exklusives Verwertungsrecht an einer bestimmten Sprachfassung hinaus ein Verbietungsrecht auch in Bezug auf die Auswertung anderer Sprachfassungen zustehen, wenn der Lizenzgeber rechtlich gehindert ist, solche anderen Sprachfassungen im Inland auszuwerten (Senatsbeschluss vom 01.02.2013 - 6 W 255/12).

  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 39/13

    Umfang des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Verbreitung eines Films in

    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13 -).
  • AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14

    Filesharing: Aktivlegitimation des abmahnenden Nutzungsrechtsinhabers bei

    Ein Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachversionen hat der Senat in der oben erwähnten Entscheidung vom 01.02.2013 [6 W 255/12, ZUM-RD 2014, 164] nur unter der Voraussetzung bejaht, dass die lizenzvertraglichen Absprachen neben dem der Antragstellerin eingeräumten Verwertungsrecht zugleich die ausdrückliche Verpflichtung der Lizenzgeberin enthielt, in Deutschland keine weiteren Sprachversionen auszuwerten.
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