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   OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05   

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OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05 (https://dejure.org/2005,17630)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.2005 - 6 W 275/05 (https://dejure.org/2005,17630)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 6 W 275/05 (https://dejure.org/2005,17630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenlast nach einem sofortigen Anerkenntnis; Vorherige Unbegründetheit der Klage; Rechtzeitigkeit des Anerkenntnisses; Veranlassung zur Klageerhebung; Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners zum Zeitpunkt einer angefochtenen Vermögensverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; InsO § 133 Abs. 1 Nr. 2
    Sofortiges Anerkenntnis im Insolvenzanfechtungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05
    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, so kann der Beklagte nach Behebung dieses Mangels noch "sofort" anerkennen (BGH NJW-RR 2004, 999, 1000).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05
    Auch der Umstand, dass die Beklagte im Wege der Zwangsvollstreckung hatte gegen die Insolvenzschuldnerin vorgehen müssen, ließ diesen Schluss nicht zu, da es sich bei den Forderungen der Beklagten in Höhe von rund 9.000,00 Euro nur um relativ geringe Beträge gehandelt hatte (vgl. dazu BGH NJW 2002, 515, 517).
  • OLG Frankfurt, 16.09.1991 - 25 W 68/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05
    Ein Schuldner gibt in der Regel dann Anlass zur Klageerhebung, wenn Umstände vorliegen, die aus vernünftiger Sicht den Schluss rechtfertigen, die Durchführung eines Rechtsstreits sei für den Gläubiger zur Durchsetzung des Anspruchs notwendig (vgl. z. B. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 126, 127).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1997 - 11 W 85/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05
    Eine solche vorgerichtliche Darlegungspflicht des Gläubigers besteht ganz allgemein in Fällen, in denen der in Anspruch Genommene nicht aus eigenem Wissen beurteilen kann, ob er tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist, so z. B. bei der Geltendmachung eines Freigabeanspruchs (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 790) oder eines dinglichen Rechts bei komplizierten Rechtslage (vgl. OLG Schleswig-Holstein JurBüro 2000, 657).
  • OLG Schleswig, 05.06.2000 - 11 W 16/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05
    Eine solche vorgerichtliche Darlegungspflicht des Gläubigers besteht ganz allgemein in Fällen, in denen der in Anspruch Genommene nicht aus eigenem Wissen beurteilen kann, ob er tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist, so z. B. bei der Geltendmachung eines Freigabeanspruchs (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 790) oder eines dinglichen Rechts bei komplizierten Rechtslage (vgl. OLG Schleswig-Holstein JurBüro 2000, 657).
  • OLG Hamm, 06.02.1990 - 20 W 65/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05
    In der Rechtsprechung wird zwar die Auffassung vertreten, dass nach einem Anerkenntnis des Beklagten eine Prüfung der Schlüssigkeit nicht mehr in Frage komme, weil die anerkennende Partei sich mit ihrem Anerkenntnis dem Klageanspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch "unterworfen" habe (so Z. B. OLG Hamm JurBüro 1990, 915).
  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 1 W 33/04

    Vorprozessuale Darlegung der Leistung einer angefochtenen Zahlung des Schuldners

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05
    Ein Insolvenzverwalter muss dem Anfechtungsgegner den Anfechtungsanspruch bereits vor Einleitung eines Rechtsstreits schlüssig darlegen (vgl. OLG Hamburg ZInsO 2004, 982).
  • OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber den Klägern war so, dass diese bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht zu dem Schluss berechtigt waren, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 - 20 U 228/87 - Tz. 10 [juris]; OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.2005 - 6 W 275/05 - Tz. 7 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 5 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 [juris]; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

    Auch in dem Beschluss des OLG Koblenz vom 08.06.2005 - 6 W 275/05 -, der ein sofortiges Anerkenntnis bejaht, wurde der Anspruch innerhalb von etwa sechs Wochen (13.12.2004 - 27.01.2005) anerkannt.
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17

    verzögertes Anerkenntnis - Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes: Pflicht

    Ohne Erfolg meint der Beklagte aus einer Beschlussentscheidung des OLG Koblenz vom 8.6.2005 - Az. 6 W 275/05 - herleiten zu können, dass die Voraussetzungen des § 93 ZPO gleichwohl vorliegen sollen.
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 02.11.2007 - 13 W 71/07

    Zivilprozeßrecht: Frist für sofortiges Anerkenntnis bei unschlüssiger Klage;

    Dann kann er nach Ergänzung des Klagevorbringens noch "sofort" anerkennen, selbst wenn er zuvor Beteiligungsbereitschaft angezeigt hatte (BGH MDR 2004, 896; OLG Koblenz JurBüro 2005, 490).
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