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   OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10   

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https://dejure.org/2010,12754
OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10 (https://dejure.org/2010,12754)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2010 - 6 W 28/10 (https://dejure.org/2010,12754)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2010 - 6 W 28/10 (https://dejure.org/2010,12754)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10
    Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß kann sich nicht nur daraus ergeben, dass ein besonders wertvolles Werk unerlaubt angeboten wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris), sondern liegt auch dann vor, wenn ein komplettes Musikalbum in der aktuellen Verkaufsphase der Öffentlichkeit in einer Internettauschbörse angeboten wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).
  • OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10
    Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß kann sich nicht nur daraus ergeben, dass ein besonders wertvolles Werk unerlaubt angeboten wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris), sondern liegt auch dann vor, wenn ein komplettes Musikalbum in der aktuellen Verkaufsphase der Öffentlichkeit in einer Internettauschbörse angeboten wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10
    Gegen die Anordnung der Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abs. 9 UrhG bestehen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08, 263/08 und 586/08, NJW 2010, 833) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10
    So kann für das Andauern der relevanten Verwertungsphase etwa sprechen, dass ein Werk in einer Neuauflage erschienen ist (Beschluss vom 4.6.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder dass ein als Werk geschütztes Musikalbum in den Longplay-Charts plaziert ist (Beschluss vom 8.1.2010 - 6 W 153/09).
  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10
    So kann für das Andauern der relevanten Verwertungsphase etwa sprechen, dass ein Werk in einer Neuauflage erschienen ist (Beschluss vom 4.6.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder dass ein als Werk geschütztes Musikalbum in den Longplay-Charts plaziert ist (Beschluss vom 8.1.2010 - 6 W 153/09).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Dabei ist den besonderen Vermarktungsbedingungen des jeweiligen Werkes Rechnung zu tragen, so dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Einzelfall auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in den TOP 50 der Verkaufscharts platziert ist (Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09 - und vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).
  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

    kann auch anhand weiterer Umstände neben der Chartplazierung des Titels das Fortdauern der relevanten Verwertungsphase festgestellt werden (vgl. Beschluss vom 13.4.2010 - 6 W 28/10 für ein 8 Monate altes Erstwerk einer Künstlergruppe, das nach vier Monaten in einer Neuveröffentlichung erschienen war und von dem ein Titel zur Zeit der Rechtsverletzung in den Single-Charts plaziert war).

  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Platzierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

    kann auch anhand weiterer Umstände neben der Chartplazierung des Titels das Fortdauern der relevanten Verwertungsphase festgestellt werden (vgl. Beschluss vom 13.4.2010 - 6 W 28/10 für ein 8 Monate altes Erstwerk einer Künstlergruppe, das nach vier Monaten in einer Neuveröffentlichung erschienen war und von dem ein Titel zur Zeit der Rechtsverletzung in den Single-Charts platziert war).

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Gegen die Anordnung der Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abs. 9 UrhG bestehen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der §§ 113a, 113b TKG vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 263/08 und 586/08, NJW 2010, 833) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, da in einem Rechtsstaat das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf und die Möglichkeit der individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers ist, soweit es sich um Verletzungen von einigem Gewicht handelt (BVerfG, a.a.O., Rn. 260; Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 21.07.2010 - 6 W 79/10).

    Solche Umstände können etwa darin liegen, dass der Titel in den TOP 50 der Album-Charts platziert ist (Senat, Beschluss vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).

    Dagegen rechtfertigt der Umstand allein, dass das Album (auch) noch zu üblichen Preisen und nicht nur zu Ausverkaufspreisen vermarktet wird, im Bereich aktueller Unterhaltungsmusik nicht die Annahme, die für die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes relevante Verwertungsphase sei noch nicht abgeschlossen (Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 23.07.2010 - 6 W 98/10).

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Regelung bestehen nicht (Senat, Beschl. vom 13.04.2010 - 6 W 28/10), wie sich bereits aus den auf Auskünfte der Diensteanbieter gegenüber Nachrichtendiensten, Straf- und Ordnungsbehörden bezogenen Gründen des vorgenannten Urteils ergibt, wonach in einem Rechtsstaat auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf und die Möglichkeit der individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen von einigem Gewicht ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers ist (a.a.O., Rn. 260).

    Dabei ist Vermarktungsbesonderheiten Rechnung zu tragen, so dass je nach Art des Werks eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senat, Beschl. vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in Longplay-Charts plaziert ist (Senat, Beschl. v. 08.01.2010 - 6 W 153/09; Beschl. v. 13.04.2010 - 6 W 28/10).

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    f) OLG Köln, 13.4.2010 - 6 W 28/10(BeckRS 2011/02008) und 8.1.2010 - 6 W 153/09.
  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

    kann auch anhand weiterer Umstände neben der Chartplazierung des Titels das Fortdauern der relevanten Verwertungsphase festgestellt werden (vgl. Beschluss vom 13.4.2010 - 6 W 28/10 für ein 8 Monate altes Erstwerk einer Künstlergruppe, das nach vier Monaten in einer Neuveröffentlichung erschienen war und von dem ein Titel zur Zeit der Rechtsverletzung in den Single-Charts plaziert war).

  • OLG Köln, 05.07.2011 - 6 W 121/11

    Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß

    Im Übrigen hat der Senat in der von der Antragstellerin weiter angeführten Entscheidung vom 13.4.2010 - 6 W 28/10 -, die ebenfalls bestätigend in dem Beschluss vom 27.12.2010 - 6 W 155/10 - aufgegriffen worden ist, ausgeführt, das gewerbliche Ausmaß könne sich auch daraus ergeben, dass neben einer Chartplatzierung eines einzelnen Titels eines Albums weitere Umstände bestehen, die für eine Fortdauer der aktuellen Verwertungsphase sprechen.
  • OLG Köln, 18.11.2010 - 6 W 185/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 13.4.2010 (6 W 28/10) für ein ebenfalls ca. 8 Monate altes Musikalbum ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase insbesondere damit begründet, dass sich ein auf dem Album befindliches Stück noch in den Single-Charts befunden hat.
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   OLG Köln, 25.03.2010 - 6 W 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,65662
OLG Köln, 25.03.2010 - 6 W 28/10 (https://dejure.org/2010,65662)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.2010 - 6 W 28/10 (https://dejure.org/2010,65662)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 2010 - 6 W 28/10 (https://dejure.org/2010,65662)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang

    Solche Umstände können etwa darin liegen, dass das Werk weiterhin in den TOP 50 der Verkaufscharts plaziert ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8.1.2010 - 6 W 153/09 - und vom 25.3.2010 - 6 W 28/10).

    Das fortwährende Angebot des Werks zu normalen Verkaufspreisen rechtfertigt die Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß daher jedenfalls dann nicht, wenn das Werk ursprünglich in den Charts plaziert war, dies inzwischen aber nicht mehr der Fall ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25.3.2010 - 6 W 28/10).

  • OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Eine andere Beurteilung war dagegen bei dem im Oktober 2008 erschienenen Musikalbum "Funhouse" der Interpretin Pink geboten, bei dem die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ungeachtet gewisser Preisnachlässe (vgl. die Internetangebote S. 15 f. des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 06.04.2010) hinreichend durch die Besonderheit belegt wird, dass die CD im streitbefangenen Verletzungszeitraum - wie inzwischen über mindestens 91 Wochen von November 2008 bis August 2010 - in den TOP 50 der Albumcharts plaziert war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; 25.03.2010 - 6 W 28/10; 26.07.2010 - 6 W 98/10).
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