Rechtsprechung
OLG Köln, 09.01.2012 - 6 W 3/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Angaben zur Identität und Anschrift eines werbenden Unternehmens in der Zeitungswerbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Angaben zur Identität und Anschrift eines werbenden Unternehmens in der Zeitungswerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.12.2011 - 31 O 752/11
- OLG Köln, 09.01.2012 - 6 W 3/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.05.2011 - C-122/10
Ving Sverige
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 6 W 3/12
Bei der streitbefangenen Zeitungswerbung eines Modehauses handelt es sich allerdings um eine Aufforderung zum Kauf im Sinne von Art. 2 lit. i und Art. 7 Abs. 4 der (UGP-) Richtlinie 2005/29/EG, weil der Verbraucher darin hinreichend über die beworbenen Produkte und deren Preis informiert wird, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können; nicht erforderlich ist, dass die kommerzielle Kommunikation auch tatsächlich die Möglichkeit bietet, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH, GRUR 2011, 930 - Ving Sverige AB [Rn. 33];… vgl. Köhler / Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5a Rn. 30, 30a), wie dies im Fernabsatzhandel (mit den Informationspflichten aus § 312c BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 EGBGB) der Fall wäre.
- OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 86/12
Kaufappell ohne Rechtsformzusatz
Welche identifizierenden Angaben im Rahmen dieser (Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG in nationales Recht umsetzenden) Vorschrift gemacht werden müssen, bedarf indessen der Bewertung im Einzelfall unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände einschließlich der Art des verwendeten Kommunikationsmediums und der anderweitigen Erreichbarkeit ergänzender Informationen (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 930 - Ving Sverige AB [Rn. 51, 53 f.]; Senat, Beschluss vom 09.01.2012 - 6 W 3/12). - LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11
Irreführung durch Unterlassen der Angabe eines Rechtsformzusatzes
Dies ergibt sich auch daraus, dass die Norm die Angabe der Rechtsform - anders als z.B. § 5 TMG - nicht ausdrücklich fordert (so auch die Kammer im Beschluss vom 15.12.2011 und 30.12.2011, Az. 31 O 752/11, bestätigt durch das OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2012, Az. 6 W 3/12). - OLG Köln, 25.10.2013 - 6 U 226/12
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren in Zeitungsanzeigen ohne …
Das Landgericht, auf dessen Urteil verwiesen wird, hat die Klage unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 09.01.2012 - 6 W 3/12 - im vorauslaufenden Verfügungsverfahren 31 O 752/11 LG Köln abgewiesen.Das Urteil des Landgericht erweist sich im Ergebnis als unbegründet, weil der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen, ohne dass seine Entscheidung deshalb an einem Verfahrensmangel gemäß § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO leiden würde, sich unter Zurückstellung eigener Bedenken der vom Senat in seinem Beschluss vom 09.01.2012 - 6 W 3/12 - vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen hat, diese aber unter Berücksichtigung der nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils veröffentlichten, gleichartige Informationspflichten betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.04.2013 - I ZR 180/12 - "Brandneu von der IFA" nicht aufrechterhalten bleiben kann.