Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/2001, 6 W 30/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3296
OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/2001, 6 W 30/01 (https://dejure.org/2001,3296)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2001 - 6 W 30/2001, 6 W 30/01 (https://dejure.org/2001,3296)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2001 - 6 W 30/2001, 6 W 30/01 (https://dejure.org/2001,3296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richtig ausgeführte Zustellung; Wirksamkeit; Bewilligung; Ausschlussfrist; Eintritt der Rechtskraft

  • Judicialis

    ZPO § 203; ; ZPO § ... 234 Abs. 3; ; ZPO § 276 Abs. 1; ; ZPO § 341 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 206 Abs. 2; ; ZPO § 203 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 568 a; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 5; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung sowie zur Wirksamkeit der trotz Fehlens dieser Voraussetzungen richtig ausgeführten Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2329 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 716
  • MDR 2002, 353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 28.07.1997 - 29 U 104/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Die richtig ausgeführte öffentliche Zustellung ist wirksam, selbst wenn die Voraussetzungen für deren Bewilligung nach § 203 ZPO nicht erfüllt gewesen sein sollten (OLG Hamm MDR 1997, 1155; OLG Köln NJW-RR 1993, 446; Münch-Komm-Wenzel, BGB, 2. Aufl. 2000, § 203 Rn. 3).

    Dies erfordert auch die Rechtssicherheit; sie gebietet, dass die Wirksamkeit des gerichtlichen Bewilligungsbeschlusses nicht noch Jahre später in Zweifel gezogen werden kann (OLG Hamm, MDR 1997, 1155; MünchKomm-Wenzel, a.a.O., § 203 Rn. 3).

    Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO und Heilung sind ausgeschlossen (Thomas-Putzo, ZPO, 23, Aufl. 2001, § 234 Rn. 12; Zöller-Greger, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 234 Rn. 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000. § 234 Rn. 5; OLG Hamm MDR 1997, 1155).

  • KG, 20.03.1997 - 22 W 374/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Unbekannt ist der Aufenthalt, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht sondern allgemein unbekannt ist und auch eingehende Ermittlungen zu keinem Ergebnis geführt haben (KG MDR 1998, 124; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1993, 412, 413).

    Sein Schutzbedürfnis ist daher nicht besonders hoch zu bewerten (KG MDR 1998, 124, 125).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.1993 - 3 W 28/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Unbekannt ist der Aufenthalt, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht sondern allgemein unbekannt ist und auch eingehende Ermittlungen zu keinem Ergebnis geführt haben (KG MDR 1998, 124; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1993, 412, 413).
  • OLG München, 04.06.1997 - 15 W 1380/97

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung infolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Hierin unterscheidet sich auch vorliegender Fall von jenem des OLG München, das entschieden hat, dass, wer eine Frist i. S. v. § 233 ZPO versäumt, weil er von einer auf unrichtige Auskünfte des Einwohnermeldeamts gestützten öffentlichen Zustellung keine Kenntnis erlangt hatte, einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand habe, weil ein Verschulden i. S. dieser Bestimmung nicht vorliege (OLG-Report München 1997, 238).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Es ist Sache des Gesetzgebers, das allgemeine Interesse an Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung gegen und mit den subjektiven Interessen des Rechtssuchenden an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz abzuwägen (BVerfGE 88, 118, 124; Lechner/Zuck, BVerfGG, 4. Aufl. 1996, § 93 Rn. 60, 61).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs lässt gerichtliche Entscheidungen nicht unwirksam sein und eröffnet noch nicht einmal ein nach der Verfahrensordnung nicht statthaftes Rechtsmittel (BGH NJW 1995, 403; BVerfGE 60, 96, 98f.; BVerfGE 42, 252, 254ff.).
  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs lässt gerichtliche Entscheidungen nicht unwirksam sein und eröffnet noch nicht einmal ein nach der Verfahrensordnung nicht statthaftes Rechtsmittel (BGH NJW 1995, 403; BVerfGE 60, 96, 98f.; BVerfGE 42, 252, 254ff.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs lässt gerichtliche Entscheidungen nicht unwirksam sein und eröffnet noch nicht einmal ein nach der Verfahrensordnung nicht statthaftes Rechtsmittel (BGH NJW 1995, 403; BVerfGE 60, 96, 98f.; BVerfGE 42, 252, 254ff.).
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Die entgegenstehende Ansicht des OLG Zweibrücken (OLG-Report Zweibrücken 2001, 389), die Bewilligung der öffentlichen Zustellung trotz Fehlens der hierfür erforderlichen Voraussetzungen führe wegen der gebotenen Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1988, 2361) zur Unwirksamkeit der Zustellung, teilt der Senat nicht.
  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01
    Die richtig ausgeführte öffentliche Zustellung ist wirksam, selbst wenn die Voraussetzungen für deren Bewilligung nach § 203 ZPO nicht erfüllt gewesen sein sollten (OLG Hamm MDR 1997, 1155; OLG Köln NJW-RR 1993, 446; Münch-Komm-Wenzel, BGB, 2. Aufl. 2000, § 203 Rn. 3).
  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00

    Öffentliche Zustellung - unbegründete Bewilligung - Unwirksamkeit der Zustellung

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Der Schutzzweck des § 234 Abs. 3 ZPO, die Gefährdung der formellen Rechtskraft zu beschränken und den Bestand der an ihren Eintritt geknüpften Rechte des Prozessgegners zu schützen, tritt auch nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise zurück, soweit der Prozessgegner auf den Eintritt der Rechtskraft nicht vertrauen darf und der Antragsteller den Ablauf der Ausschlussfrist nicht zu vertreten hat; insbesondere wenn dem Antragsgegner und dem Gericht das Rechtsmittel, wegen dessen nicht rechtzeitiger Vornahme die Wiedereinsetzung begehrt wird, schon längst vor Ablauf der Jahresfrist bekannt ist, oder das Gericht aus allein in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres entscheiden konnte, die Parteien aber mit einer Entscheidung in der Sache rechnen durften (Zöller/Greger ZPO § 234 Rn. 12; OLG Stuttgart 8. November 2001 - 6 W 30/01 - NJW-RR 2002, 716; KG Berlin 20. Januar 1999 - 24 W 6942/98 - NJW-RR 1999, 1244; OLG Schleswig-Holstein 13. Oktober 1989 - 9 U 215/85 - NJW-RR 1990, 1215; Stein/Jonas/Roth ZPO § 234 Rn. 9).
  • BGH, 21.01.2016 - IX ZA 24/15

    Wiedereinsetzungsantrag nach Ablauf der Jahresfrist: Versäumung eines

    Es wird deshalb vertreten, dass die Ausschlussfrist nicht anzuwenden sei, wenn es an einem solchen schutzwürdigen Vertrauen auf Seiten des Prozessgegners fehlt, etwa weil dieser die Versäumung der Ausschlussfrist arglistig veranlasst hat (MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 234 Rn. 15; OLG Stuttgart, NJW-RR 2002, 716, 717).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils

    Ansonsten ist die richtig ausgeführte öffentliche Zustellung wirksam, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Bewilligung nach § 185 ZPO nicht erfüllt gewesen sein sollten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.11.2001, Az:: 6 W 30/2001 zit. nach iuris; OLG Hamm, MDR 1997, 1155; OLG Köln, Urteil vom 1.7.2002 - Az.: 2 U 6/92 - zit. nach iuris).
  • OLG Köln, 10.05.2012 - 19 U 182/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Eine formal richtig ausgeführte öffentliche Zustellung ist als Staatshoheitsakt grundsätzlich wirksam und setzt die Frist in Gang, ohne dass es darauf ankommt, ob die Voraussetzungen des § 203 ZPO tatsächlich vorgelegen haben (OLG Köln Beschl. v. 11.04.1994 - 26 W 14/93, BeckRS 2004, 11668; OLG Köln Urt. v. 1.7.1992 - 2 U 6/92, NJW-RR 1993, 446; OLG Stuttgart Beschl. v. 08.11.2001 - 6 W 30/01, NJW-RR 2002, 716).

    Insbesondere hindert eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht den Beginn der Frist, da selbst bei Verletzung des rechtlichen Gehörs gerichtliche Entscheidungen nicht unwirksam sind und in diesem Fall noch nicht einmal ein nach der Verfahrensordnung nicht statthaftes Rechtsmittel eröffnet ist (im Einzelnen mit weiteren Nachweisen OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 716, 717).

    Dies kann nicht bedeuten, dass die öffentliche Zustellung schon dann ausgeschlossen ist, wenn der Aufenthalt irgendwelchen dritten Personen bekannt ist (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 716, 717).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 24 U 177/13

    Zulässigkeit öffentlicher Zustellung bei Bekanntheit der inländischen Anschrift

    Das Erschleichen ist kein Unwirksamkeitsgrund gerichtlicher Entscheidungen, sondern stellt einen Rechtsmissbrauch dar, der im laufenden Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1971 - VIII ZR 165/69 -, juris; Häublein, aaO. § 185, Rdnr. 18; offen gelassen: BGH, Urteil vom 06.04.1992 - II ZR 242/91-, juris) und jedenfalls eine Wiedereinsetzung rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.1992 - II ZR 242/91 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. November 2001 - 6 W 30/2001, 6 W 30/01 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 1997 - 29 U 104/97 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 19.10.2015 - 14 UF 74/15

    Sorgerechtsverfahren: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung eines Beschlusses;

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach die öffentliche Zustellung auch dann wirksam ist, wenn die Voraussetzungen des § 185 ZPO objektiv zwar nicht vorgelegen haben, das bewilligende Gericht dies aber nicht erkennen konnte (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2002, XII ZR 51/00, NJW 2003, 1326 (1327); BGH, Entscheidung vom 6. Oktober 1971, VIII ZR 165/69, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. November 2011, 6 W 30/01, zitiert nach juris; MüKo-ZPO/Häublein, § 185, Rdnr. 18; Rohe in: Wieczorek/Schütze, § 185, Rdnr. 39; Zöller/Stöber, 30. Auflage, § 186, Rdnr. 9, a.A.: OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. April 2001, 2 UF 164/00, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 197, 29 U 104/97, zitiert nach juris; Roth in: Stein/Jonas, § 185, Rdnr. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht