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   OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18   

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https://dejure.org/2018,25527
OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18 (https://dejure.org/2018,25527)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.04.2018 - 6 W 32/18 (https://dejure.org/2018,25527)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. April 2018 - 6 W 32/18 (https://dejure.org/2018,25527)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zweite einstweilige Verfügung statthaft bei Zweifeln zum Kernbereich der ersten (Klarstellungsverfügung)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zweite einstweilige Verfügung statthaft bei Zweifeln zum Kernbereich der ersten (Klarstellungsverfügung)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18
    (vgl. BGH Urt. v. 7.4.2011 - I ZR 34/09 - Leistungspakete im Preisvergleich, juris, Rn. 20; für die Zulässigkeit der parallelen Geltendmachung von Ordnungsmittelverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren: OLG Frankfurt aM, WRP 2018, 361; OLG Frankfurt aM, Urt. v. 14.3.2013 - 6 U 227/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.1992 - 2 U 149/92 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung;

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18
    (vgl. BGH Urt. v. 7.4.2011 - I ZR 34/09 - Leistungspakete im Preisvergleich, juris, Rn. 20; für die Zulässigkeit der parallelen Geltendmachung von Ordnungsmittelverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren: OLG Frankfurt aM, WRP 2018, 361; OLG Frankfurt aM, Urt. v. 14.3.2013 - 6 U 227/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.1992 - 2 U 149/92 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 2 U 149/92

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18
    (vgl. BGH Urt. v. 7.4.2011 - I ZR 34/09 - Leistungspakete im Preisvergleich, juris, Rn. 20; für die Zulässigkeit der parallelen Geltendmachung von Ordnungsmittelverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren: OLG Frankfurt aM, WRP 2018, 361; OLG Frankfurt aM, Urt. v. 14.3.2013 - 6 U 227/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.1992 - 2 U 149/92 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 6 U 121/17

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; Kostenentscheidung bei

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18
    (vgl. BGH Urt. v. 7.4.2011 - I ZR 34/09 - Leistungspakete im Preisvergleich, juris, Rn. 20; für die Zulässigkeit der parallelen Geltendmachung von Ordnungsmittelverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren: OLG Frankfurt aM, WRP 2018, 361; OLG Frankfurt aM, Urt. v. 14.3.2013 - 6 U 227/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.1992 - 2 U 149/92 -, juris).
  • OLG Köln, 19.11.2001 - 6 W 81/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18
    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung ein Nebeneinander von Ordnungsmittelverfahren und Verfügungsverfahren abgelehnt hat (Senat, Beschl. v. 19.11.2001 - 6 W 81/01 -, juris), war dort letztlich nur der Fall zu entscheiden, dass der Gläubiger zunächst aufgrund einer Verletzungshandlung eine neue einstweilige Verfügung erwirkt hatte, die durch Abschlusserklärung des Schuldners "endgültig" gemacht worden war und anschließend zusätzlich ein Ordnungsmittelverfahren gestützt auf den ersten Titel eingeleitet hat.
  • OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Dafür mag zwar u.U. streiten, dass - anders als in dem von der Antragstellerin thematisierten Verfahren vor dem 6. Zivilsenat des Hauses (Beschluss vom 5. April 2018 - 6 W 32/18, n.v. = Anlage ASt 6, Bl. 70 ff. d.A.) - die Annahme eines "kerngleichen" Verstoßes hier wohl eher fernliegend erscheinen musste, nachdem der Senat im Beschluss vom 6. Februar 2024 - 15 W 7/24 (Anlage ASt 3, Bl. 14 ff. d.A.) auf S. 7 (Bl. 20 d.A.) ausdrücklich offen gelassen hat, ob man die fragliche Äußerung zu den ISBNs zumindest auch so verstehen könnte, dass damit auch eine doppelte Vergabe Dritten gegenüber kommuniziert worden sei, weil schon ungeachtet dessen jedenfalls die Zahlenangabe in der ersten Textfassung unrichtig und allein deswegen äußerungsrechtlich unzulässig war.
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