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   OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18   

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https://dejure.org/2018,18572
OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18 (https://dejure.org/2018,18572)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2018 - 6 W 33/18 (https://dejure.org/2018,18572)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 6 W 33/18 (https://dejure.org/2018,18572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Unterlassungsvollstreckung: Reichweite eines gegen das Angebot "gefälschter" Markenware gerichteten Unterlassungstitels

  • damm-legal.de

    Ein Unterlassungstitel über "gefälschte" Ware wird durch ein Angebot erschöpfter Ware unter der Marke nicht verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsvollstreckung: Reichweite eines gegen das Angebot "gefälschter" Markenware gerichteten Unterlassungstitels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung; Ordnungsmittel; Verbotsumfang; Erschöpfung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Verstoß gegen einen auf Unterlassung des Anbietens nicht vom Markeninhaber stammender Ware lautenden Titel bei Möglichkeit der Lieferung "nicht erschöpfter Waren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht/Verfahrensrecht: Reichweite eines gegen das Angebot "gefälschter" Markenware gerichteten Unterlassungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiches Vorgehen gegen den Vertrieb gefälschter Produkte erfordert Testkauf

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein Unterlassungstitel über "gefälschte" Ware wird durch ein Angebot erschöpfter Ware unter der Marke nicht verletzt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung eines Unterlassungstitels gegen das Angebot "gefälschter" Ware

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reichweite eines gerichtlichen Verbots beim Anbieten gefälschter Markenwaren auf eBay

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 853
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Mit dem Inverkehrbringen unter der Marke ist auch das Ankündigungsrecht erschöpft (BGH, GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi; vgl. EuGH, GRUR Int 1999, 438, 441 Rnr. 48 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2003, 340, 341 - Mitsubishi).

    Es ist nicht erforderlich, dass der Werbende die Waren im Zeitpunkt der Werbung bereits vorrätig hat oder dass die Waren zu diesem Zeitpunkt vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind (BGH GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi; BGH, GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Dies erfolgt in erster Linie durch den Inhalt des Tenors, gegebenenfalls auch durch Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen (BGH GRUR 2008, 702 Rn. 37 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos; BGH GRUR 2017, 208 Rn. 22 - RESCUE).

    Sofern der Titel das Charakteristische oder den "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige (aber nicht bloß ähnliche) Handlungsformen erfasst (BGH GRUR 2010, 253 Rn. 30 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos).

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 202/00

    "Mitsubishi"; Zulässigkeit der Verwendung einer Bildmarke durch nicht in das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Mit dem Inverkehrbringen unter der Marke ist auch das Ankündigungsrecht erschöpft (BGH, GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi; vgl. EuGH, GRUR Int 1999, 438, 441 Rnr. 48 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2003, 340, 341 - Mitsubishi).

    Es ist nicht erforderlich, dass der Werbende die Waren im Zeitpunkt der Werbung bereits vorrätig hat oder dass die Waren zu diesem Zeitpunkt vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind (BGH GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi; BGH, GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi).

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Dies erfolgt in erster Linie durch den Inhalt des Tenors, gegebenenfalls auch durch Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen (BGH GRUR 2008, 702 Rn. 37 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos; BGH GRUR 2017, 208 Rn. 22 - RESCUE).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Sofern der Titel das Charakteristische oder den "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige (aber nicht bloß ähnliche) Handlungsformen erfasst (BGH GRUR 2010, 253 Rn. 30 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Eine weiter gehende Titelauslegung ist dagegen schon auf Grund des strafähnlichen Charakters der Ordnungsmittel des § 890 ZPO unstatthaft (BGH WRP 1989, 572 (574) - Bioäquivalenz-Werbung).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH GRUR 2013, 1071 Rn. 14, 18 - Umsatzangaben; OLG München MD 2011, 642; BGH GRUR 2014, 706 Rnr. 12 f. - Reichweite des Unterlassungsgebots).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Mit dem Inverkehrbringen unter der Marke ist auch das Ankündigungsrecht erschöpft (BGH, GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi; vgl. EuGH, GRUR Int 1999, 438, 441 Rnr. 48 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2003, 340, 341 - Mitsubishi).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH GRUR 2013, 1071 Rn. 14, 18 - Umsatzangaben; OLG München MD 2011, 642; BGH GRUR 2014, 706 Rnr. 12 f. - Reichweite des Unterlassungsgebots).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18
    Dies erfolgt in erster Linie durch den Inhalt des Tenors, gegebenenfalls auch durch Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen (BGH GRUR 2008, 702 Rn. 37 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos; BGH GRUR 2017, 208 Rn. 22 - RESCUE).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20

    Klimaanlagen - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Streitwert bei

    Ein genereller Abzug in Eilverfahren gegenüber dem Wert der Hauptsache ist - auch in Anbetracht von § 51 Abs. 4 GKG - nicht angebracht, wenn das Verfügungsverfahren zur endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 6 W 98/17; vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).

    Vielmehr kann im Einzelfall zumindest annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren gelten (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116 mwN; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20, jeweils unveröffentlicht; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).

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