Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12525
OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,12525)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,12525)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,12525)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung; Verletzung des Urheberrechts durch Anbieten eines Fragments eines geschützten Werks

  • kanzlei.biz

    Auskunftsanspruch auch bei Zugänglichmachung von Datenfragmenten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9
    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung; Verletzung des Urheberrechts durch Anbieten eines Fragments eines geschützten Werks

  • rechtsportal.de

    UrhG § 101 Abs. 9
    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    The Walking Dead

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Filesharing-Abmahnung: Herunterladen einzelner Dateifragmente ist ausreichend

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Filesharing-Klage: Beweislage für Rechteinhaber

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zugänglichmachung von Datenfragmenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 399
  • MMR 2016, 773
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.10.2015 - 6 W 113/15
    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16
    Nachdem diese ergänzende Beweismittel vorgelegt hat, hat das Landgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats (Beschl. v. 14.10.2015 - 6 W 113/15) auf Zweifel an der Zuverlässigkeit der dem Antrag zugrundeliegenden Ermittlungen hingewiesen.

    b) Soweit das Landgericht sich auf eine Entscheidung des Senats bezogen hat, in der das auch im konkreten Fall eingesetzte Ermittlungssystem als unzuverlässig angesehen worden sei (Beschl. v. 14.10.2015 - 6 W 113/15), betraf dies die Version 1.21 der eingesetzten Software, während die nunmehr in Rede stehenden Ermittlungen mit Hilfe der Version 1.51 der Software durchgeführt worden sind.

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16
    Zutreffend ist zwar, dass die Zuverlässigkeit des eingesetzten Ermittlungssystems grundsätzlich bereits vor den Ermittlungen durch einen Sachverständigen zu überprüfen ist; eine erst nachträgliche Überprüfung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen im Beschwerdeverfahren scheidet regelmäßig aus (Senat, GRUR-RR 2011, 88 - Gestattungsanordnung II; WRP 2012, 850).
  • LG Frankenthal, 11.08.2015 - 6 O 55/15

    Reseller im Auskunftsverfahren - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing:

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16
    Zwar wird in der Instanzrechtsprechung vertreten, für die Annahme einer Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer-Netzwerk müsse feststehen, dass ein zumindest schutzfähiger Teil eines geschützten Werkes zum Herunterladen angeboten worden sei, was nicht der Fall sei, wenn lediglich ein nicht selbstständig nutzbares Fragment einer Datei ("Datenmüll") angeboten werde (z. B. LG Frankenthal, GRUR-RR 2016, 110).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16
    Dabei bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit in § 101 Abs. 2 UrhG neben der Rechtsverletzung auch auf die Zuordnung dieser Verletzung zu den begehrten Verkehrsdaten (Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11 - Ganz anders; GRUR-RR 2012, 335).
  • OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12

    Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16
    Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten muss dabei nicht nachträglich durch einen Sachverständigen überprüft werden; auch andere Beweismittel wie eidesstattliche Versicherungen der Ermittler können (im Freibeweisverfahren nach § 29 FamFG) ausreichen (Senat, GRUR 2013, 67 - The Disco Boys; WRP 2013, 1568 - Life of Pi).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92

    Überzeugungsbildung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16
    Absolute Gewissheit im naturwissenschaftlichen Sinn ist nicht erforderlich (Senat, WRP 2013, 1658 f. - Life of Pi; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 29 Rn. 28; Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 4. Aufl. 2013, § 30 Rn. 10; vgl. BGH, NJW-RR 1994, 567, 568; NJW 1994, 1348, 1349).
  • OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16
    Zutreffend ist zwar, dass die Zuverlässigkeit des eingesetzten Ermittlungssystems grundsätzlich bereits vor den Ermittlungen durch einen Sachverständigen zu überprüfen ist; eine erst nachträgliche Überprüfung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen im Beschwerdeverfahren scheidet regelmäßig aus (Senat, GRUR-RR 2011, 88 - Gestattungsanordnung II; WRP 2012, 850).
  • BGH, 06.12.2017 - I ZR 186/16

    Verletzung des Schutzrechts des Filmherstellers: Haftung des Teilnehmers einer

    Sie wirken daher bei der öffentlichen Zugänglichmachung der Dateien mit den anderen Teilnehmern der Tauschbörse bewusst und gewollt zusammen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2016, 399 Rn. 18; Hilgert/Greth, Urheberrechtsverletzungen im Internet, Rn. 787 ff.; Heinemeyer/Kreitlow/Nordmeyer/Sabellek, MMR 2012, 279, 283; aA LG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2014 - 308 O 227/13, juris Rn. 51; AG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2014 - 57 C 16445/13, juris Rn. 18; Solmecke/Bärenfänger, MMR 2011, 567, 570 f.).
  • LG Frankenthal, 22.07.2016 - 6 S 22/15

    Konferenz der Tier - Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer

    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung vertreten wird, dass das Einstellen von Dateiteilen in ein Peer-to-Peer-Netzwerk nicht in der Absicht geschehe, das Internet mit "Datenmüll" zu belasten (so wörtlich OLG Köln, Beschluss v. 20.04.2016 - 6 W 37/16 - The Walking Dead, Rn. 18 - zit. n. juris = ZUM-RD 2016, 467), mag dies zutreffen oder nicht, greift aber durch das spekulative Abstellen auf bloße Absichten von Internetnutzern jedenfalls in Bezug auf die urheberrechtliche Problematik zu kurz.
  • AG Frankenthal, 05.07.2018 - 3a C 73/18

    Saints Row IV - Filesharing, Voraussetzungen der Haftung als Störer bzw.

    Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharingfällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und hierbei vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775).
  • AG Bocholt, 28.11.2017 - 3 Ds 290/16

    Zuordnung von Kinderpornographie-Fund auf einem Rechner

    Dort stehen sie dann zum Upload bereit (Vergleiche Hilgert, Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 20.04.2016 - 6 W 37/16, MMR 2016 773, 774 f).
  • AG Frankenthal, 27.09.2017 - 3c C 169/17

    Urheberrechtsverletzung durch sog. Filesharing: Darlegungs- und Beweislast

    Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei ist im Hinblick auf die darin enthaltenen Daten nämlich regelmäßig nicht lauffähig und konsumierbar, weshalb das Zurverfügungstellen einer derartigen Teildatei keine - auch nur teilweise - Nutzung des geschützten Werkes darstellt; es handelt sich in diesem Fall demnach nicht um isoliert nutz- oder wahrnehmbare Werkteile (st.Rspr. vgl. etwa LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 - 6 S 22/15 = ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; zustimmend Hilgert, MMR 2016, 773, 775; ebenso bereits LG Frankenthal, GRUR-RR 2016, 110; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41, 42 f.; insbesondere zum technischen Hintergrund anschaulich Heinemeyer/Kreitlow/Nordmeyer/Sabellek, MMR 2012, 279, 281).

    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung vertreten wird, dass das Einstellen von Dateiteilen in ein Peer-to-Peer-Netzwerk nicht in der Absicht geschehe, das Internet mit "Datenmüll" zu belasten (so wörtlich OLG Köln, Beschluss v. 20.04.2016 - 6 W 37/16 - The Walking Dead, Rn. 18 - zit. n. juris = MMR 2016, 773, 774), greift dies durch das spekulative Abstellen auf bloße Absichten von Internetnutzern jedenfalls in Bezug auf die urheberrechtliche Problematik zu kurz (LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 aaO Rn. 27 zit. n. juris).

  • AG Frankenthal, 25.04.2018 - 3c C 251/17

    Redemption - Urheberrechtsverletzung durch File-Sharing im Internet:

    Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharing-Fällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und insofern grundsätzlich vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41).
  • AG Frankenthal, 08.11.2017 - 3c C 169/17
    Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei ist im Hinblick auf die darin enthaltenen Daten nämlich regelmäßig nicht lauffähig und konsumierbar, weshalb das Zurverfügungstellen einer derartigen Teildatei keine - auch nur teilweise - Nutzung des geschützten Werkes darstellt; es handelt sich in diesem Fall demnach nicht um isoliert nutz- oder wahrnehmbare Werkteile (st.Rspr. vgl. etwa LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 - 6 S 22/15 = ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; zustimmend Hilgert, MMR 2016, 773, 775; ebenso bereits LG Frankenthal, GRUR-RR 2016, 110; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41, 42 f.; insbesondere zum technischen Hintergrund anschaulich Heinemeyer/Kreitlow/Nordmeyer/Sabellek, MMR 2012, 279, 281).

    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung vertreten wird, dass das Einstellen von Dateiteilen in ein Peer-to-Peer-Netzwerk nicht in der Absicht geschehe, das Internet mit "Datenmüll" zu belasten (so wörtlich OLG Köln, Beschluss v. 20.04.2016 - 6 W 37/16 - The Walking Dead, Rn. 18 - zit. n. juris = MMR 2016, 773, 774), greift dies durch das spekulative Abstellen auf bloße Absichten von Internetnutzern jedenfalls in Bezug auf die urheberrechtliche Problematik zu kurz (LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 aaO Rn. 27 zit. n. juris).

  • AG Bocholt, 22.12.2016 - 3 Ds 290/16

    Widerlegung der Vermutung des Besitzes kinderpornographischen Materials

    Es ist also durchaus denkbar, dass vor einem längeren Zeitraum die Filme beispielsweise vom Sohn des Angeschuldigten heruntergeladen wurden und die Fragmentdateien dann entsprechend abgespeichert und freigegeben wurden mit der Folge, dass wenn der Angeschuldigte ohne Kenntnis des Inhalts dieser Dateien seinen Rechner mit dem Netz verbindet jedermann Zugriff hat auf diese Dateien ohne dass der Angeschuldigte überhaupt Kenntnis hiervon hat (Vergleiche hierzu: Hilgert Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 20.04.2016 MMR 2016, 773, 775 näher zur Problematik des Filesharings Vergleiche Hilgert/Greeth Urheberrechtsverletzungen im Internet Randnummer 775ff.).
  • AG Frankenthal, 07.11.2018 - 3c C 196/18

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel über eine

    Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharing-Fällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und insofern grundsätzlich vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41).
  • AG Frankenthal, 26.09.2018 - 3c C 275/17

    Beweislast bei in Filesharingbörsen begangenen Urheberrechtsverletzungen

    Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharing-Fällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und insofern grundsätzlich vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41).
  • LG Frankenthal, 15.06.2016 - 6 O 134/16

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing für ein Musikalbum im Internet:

  • AG Frankenthal, 18.04.2018 - 3c C 27/18

    Urheberrechtsverletzung durch sog. Filesharing: Gesamtschuldnerische Haftung

  • LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.07.2016 - 6 W 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31969
OLG Zweibrücken, 05.07.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,31969)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.07.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,31969)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,31969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 3104 RVG-VV, § 91 Abs 1 S 1 ZPO
    Anwaltliche Terminsgebühr im Beweissicherungsverfahren für eine Unfallverletzung: Identifikation des Antragstellers durch den Antragsgegnervertreter vor dessen medizinischer Untersuchung durch den Sachverständigen

  • IWW

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1, Nr. 3104
    Terminsgebühr

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erfallen der Terminsgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten des Beklagten im Arzthaftungsprozess bei Teilnahme an der Identifikation der zu untersuchenden Person ohne Anwesenheit bei der eigentlichen medizinischen Untersuchung

  • rechtsportal.de

    Erfallen der Terminsgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten des Beklagten im Arzthaftungsprozess bei Teilnahme an der Identifikation der zu untersuchenden Person ohne Anwesenheit bei der eigentlichen medizinischen Untersuchung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 63
  • FamRZ 2017, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.07.2003 - 1 W 13/03

    Rechtmäßigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen medizinischen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.07.2016 - 6 W 37/16
    Nach dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit (§ 357 Abs. 1 ZPO) besteht ein berechtigtes Interesse des Gegners oder eines Bevollmächtigten, an dieser Anwesenheits- und Identitätsfeststellung teilzunehmen - auch wenn bei der eigentlichen medizinischen Untersuchung eine Anwesenheit des Gegners oder eines Bevollmächtigten ohne Zustimmung der zu untersuchenden Person in aller Regel nicht in Betracht kommt (hierzu Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 16.Juli 2003 - Az 1 W 13/03).
  • OLG Hamburg, 06.03.2019 - 2 W 15/19

    Kostenpflichtigen Auftragserteilung an Notar bei mehreren Vertragsentwürfen

    Die bloße Entgegennahme des von anderer Seite beauftragten und vom Notar gefertigten Vertragsentwurfs stellt daher für sich genommen ebenso wenig einen Auftrag im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG dar wie die schlichte Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins (BGH vom 19.1.2017, NJW-RR 2017, 63 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 6 W 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27696
OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,27696)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.04.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,27696)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. April 2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,27696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.04.2016 - 6 W 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11022
OLG Frankfurt, 20.04.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,11022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,11022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,11022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 a ZPO
    Berücksichtigung neuen Vorbringens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung neuen Vorbringens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 a
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 01.04.2016 - 6 W 24/16

    Berücksichtigung neuen Vorbringens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2016 - 6 W 37/16
    Es ist zwar zutreffend, dass es auf den Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Erledigung ankommt (Senat, Beschl. v. 1.4.2016 - 6 W 24/16 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 03.05.2018 - 19 T 128/18

    Kostengrundentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Streit mit einem

    Im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung muss das Gericht nicht nur die unstreitigen Tatsachen und die zum oben genannte Zeitpunkt vorliegenden Beweise würdigen, sondern auch die bei Weiterführung des Verfahrens möglichen und wahrscheinlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel bedenken (BGH BeckRS 2010, 10351; OLG Frankfurt BeckRS 2016, 18774; OLG Stuttgart BeckRS 2012, 20409).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.07.2017 - 6 W 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56727
OLG Bamberg, 03.07.2017 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2017,56727)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.07.2017 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2017,56727)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2017,56727)
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