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   OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05   

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https://dejure.org/2005,5387
OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05 (https://dejure.org/2005,5387)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2005 - 6 W 4/05 (https://dejure.org/2005,5387)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 6 W 4/05 (https://dejure.org/2005,5387)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Kein Ordnungsgeld bei abweichender Gestaltung des Produkts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Ordnungsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren; Voraussetzungen der Miteinbeziehung von nur unbedeutend von der verbotenen Form abweichenden Handlungen in den Verbotsbereich eines Unterlassungstitels; Irreführende Aufmachung des Etiketts von ...

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 891; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; MarkenG § 126; ; MarkenG § 127

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 126 § 127; UWG § 3 § 5; ZPO § 890 § 891
    Verbotsumfang bei geänderter Ausstattung - Sektetikett mit kyrillischem Schriftzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05
    Es muss sich also das Charakteristische der gerichtlich verbotenen in der im Vollstreckungsverfahren beanstandeten Handlung wiederfinden (vgl. BGH WRP 89, 572, 574 - "Bioäquivalenz-Werbung"; Senat WRP 89, 334 f; OLG München WRP 02, 266 f; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 57 RZ 12 mit ausführlichen Hinweisen auf die ganz herrschende Meinung in der Literatur; Spätgens in Gloy/Loschelder, Hdb. Wettbewerbsrecht § 108 Rn 44; Lensing - Kramer in MAH Gewerblicher Rechtsschutz § 5 Rn 101 f).
  • OLG Frankfurt, 04.03.1996 - 6 W 17/96
    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05
    Dabei ist Voraussetzung, dass die abweichende Fallgestaltung implizit bereits Gegenstand der Prüfung in dem Erkenntnisverfahren war, das zu dem Titel geführt hat, aus dem vollstreckt wird (vgl. Senat a.a.O. und OLG Frankfurt WRP 96, 570, 571; OLG Düsseldorf WRP 00, 1420 f; Teplitzky a.a.O. bei FN 29).
  • OLG München, 12.10.2001 - 29 W 2368/01

    Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05
    Es muss sich also das Charakteristische der gerichtlich verbotenen in der im Vollstreckungsverfahren beanstandeten Handlung wiederfinden (vgl. BGH WRP 89, 572, 574 - "Bioäquivalenz-Werbung"; Senat WRP 89, 334 f; OLG München WRP 02, 266 f; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 57 RZ 12 mit ausführlichen Hinweisen auf die ganz herrschende Meinung in der Literatur; Spätgens in Gloy/Loschelder, Hdb. Wettbewerbsrecht § 108 Rn 44; Lensing - Kramer in MAH Gewerblicher Rechtsschutz § 5 Rn 101 f).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2000 - 20 U 140/99

    Werbung für "Internationale Apotheke"

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05
    Dabei ist Voraussetzung, dass die abweichende Fallgestaltung implizit bereits Gegenstand der Prüfung in dem Erkenntnisverfahren war, das zu dem Titel geführt hat, aus dem vollstreckt wird (vgl. Senat a.a.O. und OLG Frankfurt WRP 96, 570, 571; OLG Düsseldorf WRP 00, 1420 f; Teplitzky a.a.O. bei FN 29).
  • BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Im Zuge der diesbezüglich expandierenden Handelsbeziehungen besteht daher für die Wettbewerber im Import ein Bedürfnis, die angegriffene Marke als Gattungsbezeichnung für Bier auch in kyrillischen Buchstaben (als Hinweis auf Originalität) zu verwenden, zumal der Verkehr angesichts der Verwendung kyrillischer Schriftzüge auf dem Frontetikett einer Flasche erwartet, dass es sich um ein in Russland hergestelltes Produkt handelt (vgl. OLG Köln Mitt. 2006, 233 - Russischer Sekt).
  • LG Koblenz, 16.03.2006 - 1 O 556/04

    Staatshaftung: Entschädigung für eine lang andauernde gemeinschaftliche

    Eine billige Entschädigung kann deshalb regelmäßig nur dann gefordert werden, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, die Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (Pfälzisches OLG; Beschluss vom 22.07.2005, Az. 6 W 4/05).
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