Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.01.2010 - 6 W 4/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 93 ZPO
Sequestration von rechtsverletzenden Gegenständen zur Sicherung des Vernichtungsanspruchs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen der Anordnung der Herausgabe rechtsverletzender Gegenstände an einen Sequester
- sewoma.de
Sequestration von rechtsverletzenden Gegenständen zur Sicherung des Vernichtungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93
Voraussetzungen der Anordnung der Herausgabe rechtsverletzender Gegenstände an einen Sequester) Die Anordnung der Herausgabe rechtsverletzender Gegenstände zur Verwahrung an den Gerichtsvollzieher im Eilverfahren (Sequestration) setzt das Bestehen eines ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Art. 17, Art. 89 Abs. 1 GGV; § 43 Abs. 1 GeschmMG
Aus dem Nichts heraus steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und lässt die Palette mit der China-Ware abfahren / Zu der Beschlagnahme von sog. Nachahmungsware per einstweiliger Anordnung - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Sequestration von rechtsverletzenden Gegenständen zur Sicherung des Vernichtungsanspruchs
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 3 O 601/09
- OLG Frankfurt, 25.01.2010 - 6 W 4/10
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 6 W 101/21
Eilverfahren: Sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge des § 93 ZPO trotz …
Entscheidend ist, wie hoch nach den Gesamtumständen die Gefahr einzuschätzen ist, dass der Verletzer nach einem Hinweis auf die Entdeckung der Verletzungshandlung versuchen wird, die Verletzungsgegenstände beiseite zu schaffen und sich dadurch dem Vernichtungsanspruch zu entziehen ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.1.2010 - 6 W 4/10 , juris). - OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 6 W 31/20
Kostenwiderspruch: Anlass für einstweilige Verfügung mit Sequestrationsantrag …
Nichts anderes lässt sich auch der Senatsentscheidung vom 25.1.2010 - 6 W 4/10 entnehmen.Entscheidend ist, wie hoch nach den Gesamtumständen die Gefahr einzuschätzen ist, dass der Verletzer nach einem Hinweis auf die Entdeckung der Verletzungshandlung versuchen wird, die Verletzungsgegenstände beiseite zu schaffen und sich dadurch dem Vernichtungsanspruch zu entziehen ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.1.2010 - 6 W 4/10 , juris).
- OLG Frankfurt, 16.03.2021 - 6 W 102/19
Sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO im markenrechtlichen Eilverfahren trotz …
Entscheidend ist, wie hoch nach den Gesamtumständen die Gefahr einzuschätzen ist, dass der Verletzer nach einem Hinweis auf die Entdeckung der Verletzungshandlung versuchen wird, die Verletzungsgegenstände beiseitezuschaffen und sich dadurch dem Vernichtungsanspruch zu entziehen (so schon OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.1.2010 - 6 W 4/10 ). - OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 11 W 12/13
Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei sofortigem Anerkenntnis (hier …
Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25.01.2010 (6 W 4/10) gemeint habe, im Hinblick auf den geltend gemachten Sequestrationsanspruch sei die Kostenprivilegierung des § 93 ZPO hier nicht zugunsten der Beklagten anzuwenden, lägen die Voraussetzungen dieser Rechtsprechung nicht vor. - OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10
Schutzumfang eines Geschmacksmusters; Sequestrationsanspruch
Eine solche - der Sicherung des Vernichtungsanspruchs dienende - Anordnung kommt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 25.1.2010 - 6 W 4/10; veröffentlicht in juris) nur in Betracht, wenn nach den Gesamtumständen die Gefahr besteht, dass der Verletzer nach einem Hinweis auf die Entdeckung der Verletzungshandlung versuchen wird, die Verletzungsgegenstände beiseite zu schaffen und sich dadurch dem Vernichtungsanspruch zu entziehen.