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   OLG Hamm, 11.12.2000 - 6 W 41/00   

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https://dejure.org/2000,22838
OLG Hamm, 11.12.2000 - 6 W 41/00 (https://dejure.org/2000,22838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2000 - 6 W 41/00 (https://dejure.org/2000,22838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 6 W 41/00 (https://dejure.org/2000,22838)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01

    Voraussetzungen des Haftungsprivilegs gem. §§ 104 ff. SGB VII gegenüber

    Ob der Verletzte in den Fällen des § 106 Abs. 3 SGB VII zu dem betriebsfremden Unternehmer "in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung" im Sinne des § 104 Abs. 1 SGB VII steht (vgl. hierzu OLG Hamm r+s 2001, 150), kann offen bleiben, da vorliegend die Voraussetzungen des § 106 Abs. 3 SGB VII nicht erfüllt sind (siehe nachfolgend unter c).

    Dabei kann dahin stehen, ob sich die Beklagte zu 1) als Unternehmerin überhaupt auf die Haftungsprivilegierung berufen könnte (vgl. zu dieser Streitfrage nur OLG Karlsruhe r+s 1999, 373, 374; r+s 1999, 375, 376; OLG Hamm r+s 2001, 150; Imbusch VersR 2001, 547, 552 ff. jew. m. w. Nachw.).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 12 U 50/02

    Arbeitsunfall auf Betriebsstätte: Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen

    Er sieht sich vielmehr im Einklang mit Oberlandesgericht Hamm (RuS 2001, 150) und Oberlandesgericht Oldenburg (OLGRep 2001, 349 = RuS 2002, 65).
  • OLG Köln, 19.07.2001 - 8 U 19/01

    Schadenersatzansprüche eines Arbeitgebers gegen den Unfallverursacher wegen

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  • OLG Hamm, 02.12.2002 - 6 U 179/01

    Hepatitis-Infektion im Krankenhaus - Haftung

    Wertet man die Arbeit der Klägerin und diejenige des Krankenhauspersonals aus den im Beschluß des Senats vom 11.12.2000 (- 6 W 41/00 - r+s 01, 150) angesprochenen Gründen als Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII, dann hat dies zur Konsequenz, daß die Haftung des Mitarbeiters der Beklagten ausgeschlossen ist, nicht aber diejenige der Beklagten.
  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01

    Schadensersatz; Haftung; Geschäftsherr; Verrichtungsgehilfe; Lieferant;

    Der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers der Beklagten richtet sich gegen diese als Zweitschuldnerin, und es ist kein stichhaltiger Grund dafür ersichtlich, diese Begünstigung des Erstschuldners im Innenverhältnis zum Zweitschuldner nicht zugunsten des Geschädigten zu berücksichtigen (so auch richtig OLG Hamm r+s 2001, 150, 151).
  • OLG München, 20.03.2002 - 27 U 576/01

    Haftung des Unternehmers in einem wegen gemeinsamer Betriebsstätte gestörten

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