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   OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13   

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OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13 (https://dejure.org/2013,22514)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.2013 - 6 W 411/13 (https://dejure.org/2013,22514)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 6 W 411/13 (https://dejure.org/2013,22514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei.biz

    Hofpfisterei weiter erfolgreich im Kampf um ihre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 388
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Ob es sich um eine solche beschreibende Angabe handelt, bestimmt sich nach der Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren (vgl. BGH aaO Tz. 64 f - AMARULA/Marulablu; GRUR 2003, 436, 439 - Feldenkrais).

    Der Begriff ist, wie von der Antragstellerin ausgeführt (Antragsschrift, Seite 14 f), in allgemeinen Nachschlagewerken nicht enthalten, was der Anwendbarkeit der Schrankenregelung aber nicht entgegensteht (vgl. BGH GRUR 2003, 436, 439 - Feldenkrais).

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Soweit der Verkehr mit dem Begriff "Sonne" Assoziationen in Richtung auf den Einsatz von sonnengereiften Getreides bzw. guter Zutaten herstellt, ist darin keine Beschreibung der Warenbeschaffenheit im Sinne einer beschreibenden Angabe zu verstehen, die es rechtfertigen könnte, den Schutzbereich der eingetragenen Marke der Antragstellerin sehr eng zu bemessen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 27.3.2013 - I ZR 100/11 Tz. 59 mwN - AMARULA/Marulablu).

    Ein Wortbestandteil in einem jüngeren Zeichen kann eine selbständige kennzeichnende Stellung sogar dann behalten, wenn das Zeichen aus einem einzigen Wort besteht; Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehr aufgrund besonderer Umstände Veranlassung hat, das zusammengesetzte Zeichen zergliedernd und nicht als einheitliche Bezeichnung aufzufassen (vgl. BGH, Urt. v. 27.3.2013 - I ZR 100/11 Tz. 33 - AMARULA/Marulablu; GRUR 2010, 729 Tz. 34 - MIXI).

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Marke durch Drittzeichen setzt voraus, dass diese für Waren in gleichen oder eng benachbarten Branchen in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet ist, den Verkehr an die Existenz weiterer Kennzeichen im Ähnlichkeitsbereich zu gewöhnen (BGH GRUR 2009, 685 Tz. 25 - ahd.de).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Ein Wortbestandteil in einem jüngeren Zeichen kann eine selbständige kennzeichnende Stellung sogar dann behalten, wenn das Zeichen aus einem einzigen Wort besteht; Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehr aufgrund besonderer Umstände Veranlassung hat, das zusammengesetzte Zeichen zergliedernd und nicht als einheitliche Bezeichnung aufzufassen (vgl. BGH, Urt. v. 27.3.2013 - I ZR 100/11 Tz. 33 - AMARULA/Marulablu; GRUR 2010, 729 Tz. 34 - MIXI).
  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Die Rechte aus der Marke nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, dessen Anwendung das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr voraussetzt, sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (vgl. BGH GRUR 2012, 618 Rz. 17 mwN - Medusa).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Eine markenmäßige Benutzung setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH GRUR 2003, 55 Tz. 48 ff. - Arsenal; BGH GRUR 2012, 1040 Tz. 16 mwN - pjur/pure).
  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einem Zeichen älteren Zeitrangs kann Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. BGH GRUR 2012, 635 Tz. 22 mwN - METRO/ROLLER's METRO).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Eine markenmäßige Benutzung setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH GRUR 2003, 55 Tz. 48 ff. - Arsenal; BGH GRUR 2012, 1040 Tz. 16 mwN - pjur/pure).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hinweisen, dass sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten (vgl. BGH GRUR 2005, 262 - soco.de).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Dies entspricht der Rechtsprechung des EuGH für Persönlichkeitsverletzungen im Internet (EuGH GRUR 2012, 300 Tz. 48 ff. - edate Advertising u. Martinez) sowie für Urheberrechtsverletzungen (vgl. EuGH GRURInt. 2012, 1113 Tz. 29 ff. - Football Dataco u.a./Sportradar).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-523/10

    Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und

  • LG Hamburg, 16.07.2009 - 327 O 117/09

    Kein Anspruch gegen Vertipper-Domain

  • LG Hamburg, 09.06.2010 - 303 O 197/10

    Kein fliegender Gerichtsstand für Domainstreitigkeiten

  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

  • LG München I, 29.01.2013 - 11 HKO 808/13

    Örtliche Zuständigkeit bei Markenrechtsverletzungen im Internet

  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

  • OLG Hamburg, 28.04.2006 - 5 U 199/05

    Urheberrechtsschutz: Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

  • OLG München, 07.05.2009 - 31 AR 232/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

  • OLG München, 06.09.2012 - 34 AR 324/12

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht bei einer Urheberrechtsverletzung

  • EuGH, 18.10.2012 - C-173/11

    Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17

    Amazon Dash-Button wettbewerbswidrig, da erst nach Bestellvorgang über

    Der Kläger hatte ein Wahlrecht nach § 35 ZPO, der von der EuGVVO nicht verdrängt wird (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 16.05.2013, Az. 6 W 411/13 = GRUR-RR 2013, 388 (389)).
  • OLG München, 27.09.2018 - 6 U 1304/18

    Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und

    Ob es sich um eine solche beschreibende Angabe handelt, bestimmt sich nach der Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 388, 392 - Kleine Partysonne).
  • OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

    Der Senat verkennt nicht, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit nach - jedenfalls derzeit noch - herrschender Meinung bei Urheberrechtsverletzungen - soweit sich die Klage nicht gegen natürliche Personen richtet (§ 104a UrhG) - im Internet von einem "fliegenden Gerichtsstand" gem. § 32 ZPO ausgegangen wird, weil die Abrufbarkeit an jedem Ort als zuständigkeitsbegründend angesehen wird (LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124; LG Hamburg BeckRS 2015, 18942; EuGH GRUR 2015, 296; OLG München, GRUR-RR 2013, 388; vgl. a. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 104a Rn. 1-5; einschränkend für andere Rechtsverletzungen im Internet LG Köln BeckRS 2019, 7732; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 UWG, Rn 75 ff.).
  • LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19

    Dschinghis Khan

    Das angerufene Gericht ist gem. § 140 Abs. 1 MarkenG, 13 Abs. 1 UWG a.F., §§ 104 Abs. 1 UrhG, §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG sachlich und gem. § 32 ZPO, § 14 Abs. 2 S. 1 UWG örtlich zuständig, weil die Internetseite des Beklagten, auf der die angegriffene Gestaltung implementiert war (Anlage K 11), auch im Bezirk des LG München I abrufbar war (OLG München GRUR-RR 2013, 388, 390 - Kleine Partysonne).
  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2018 - 3 O 473/18
    Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 32 ZPO, da ein Internetangebot streitgegenständlich ist, welches im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abrufbar ist (vgl. auch OLG München, GRUR-RR 2013, 388 Rn. 19 - Kleine Partysonne; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 140 Rn. 61).
  • LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22

    Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer im Fahrzeugbereich bekannten Marke

    Das angerufene Gericht ist gemäß Art. 125 Abs. 1 international, gemäß § 32 ZPO i.V.m. Art. 129 Abs. 3 UMV örtlich (vgl. OLG München GRUR-RR 2013, 388 - Kleine Partysonne) und gem. § 140 MarkenG sachlich zuständig.
  • OVG Sachsen, 19.09.2014 - 3 A 241/13

    Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz

    Bei Markenrechtsverletzungen im Internet ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung überall dort gegeben, wo der Internetauftritt abrufbar ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 16. Mai 2013 - 6 W 411/13 -, juris Rn. 39 ff.).
  • LG Frankenthal, 11.08.2020 - 6 O 213/19

    Verletzung der Marke "Astrosophie": Voraussetzungen einer erlaubten Drittnutzung

    Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ist gem. §§ 32, 35 ZPO für die Klage sowohl auf Grund der bundesweiten Abrufbarkeit der Homepage der Beklagten örtlich zuständig, als auch deshalb, da der Erfolg der Verletzungshandlung im hiesigen Bezirk, dem Wohnsitz des Klägers auftritt (OLG München, GRUR-RR 2013, 388, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 190/17
    Auch die Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit, für die ein hinreichend wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug ("commercial effect") gefordert wird, ist auf die örtliche Zuständigkeit nicht zu übertragen (dazu ausführlich OLG München, Beschluss vom 16.05.2013 - Az. 6 W 411/13 - Rn. 39 ff. - Kleine Partysonne).
  • LG Hamburg, 29.10.2020 - 327 O 220/20

    Markenrecht: Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch; Streitwert für die

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist der deliktische Gerichtsstand bei einer Markenverletzung überall dort gegeben, wo der Internetauftritt abrufbar ist, so dass jedes Landgericht örtlich zuständig ist (so auch OLG München, GRUR-RR 2013, 388 - Kleine Partysonne ).
  • LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 214/14

    Klage auf Unterlassung der Verwendung der Unionsmarke "aesculapmed"

  • LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der

  • LG Hamburg, 24.10.2017 - 312 O 467/16

    Markenschutz: Markenmäßige Benutzung bei Verwendung eines Zeichens zur

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