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   OLG Hamm, 14.02.1991 - 6 W 43/90   

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https://dejure.org/1991,10630
OLG Hamm, 14.02.1991 - 6 W 43/90 (https://dejure.org/1991,10630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1991 - 6 W 43/90 (https://dejure.org/1991,10630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 6 W 43/90 (https://dejure.org/1991,10630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 703
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 20.05.2022 - 7 W 57/22

    Erlass eines Versäumnisurteils: Anforderungen an die Zeitplanung des

    Auch dann, wenn das Gericht nach Stellung des Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils nur eine Vertagung beschließt, liegt in diesem Beschluss jedenfalls dann eine Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass das Gericht diesem Antrag definitiv nicht entsprechen will (OLG Hamm, Beschl. v. 14.2. 1991, Az. 6 W 43/90, NJW-RR 1991, S. 703 f., 703 m.w.N.).

    b) Die sachliche Begründetheit der sofortigen Beschwerde hat, wie von der Antragsgegnerin zutreffend beantragt, nach § 336 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Folge, dass der angefochtene Beschluss aufzuheben und dem Landgericht aufzugeben ist, von Amts wegen Termin anzuberaumen, zu dem - hier - nur die Antragsgegnerin zu laden sein wird, damit sie ihren Sachantrag und ihren Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils erneut stellen kann; sollte der Antragsteller zu diesem Termin ungeladen erscheinen und zur Sache verhandeln - wobei wegen § 336 Abs. 1 Satz 2 ZPO eine Teilnahme am Termin nach § 128 a ZPO indessen ausgeschlossen sein dürfte - dürfte indessen nicht ein Versäumnisurteil erlassen werden, sondern es müsste ein Urteil aufgrund streitiger mündlicher Verhandlung ergehen (s. z.B. OLG Hamm, Beschl. v. 14.2. 1991, Az. 6 W 43/90, NJW-RR 1991, S. 703 f., 704; wohl allg. Meinung).

  • OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22

    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen

    Da ein Vertagungsbeschluss nach § 337 Satz 1 ZPO nach der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (OLG München, MDR 1956, 684; OLG Nürnberg aaO; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 703; OLG Hamburg, NJW-RR 2022, 1073; Büscher aaO Rn. 28 mwN) mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, ist unter Berücksichtigung der Interessenlage des Klägers anzunehmen, dass er auch diesen Beschluss einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterstellen wollte.
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94

    Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers

    Auch im Falle der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluß, durch den der - begründete - Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils von dem erstinstanzlichen Gericht zurückgewiesen worden ist (§ 336 Abs. 1 Satz 1 ZPO), ist dem Beschwerdegericht nach ganz einhelliger Ansicht der Erlaß eines Versäumnisurteils verwehrt (z.B. OLG Hamm NJW-RR 1991, 703, 704 [OLG Hamm 14.02.1991 - 6 W 43/90]; MünchKommZPO-Prütting § 336 RdNr. 3; Zöller/Herget, ZPO, 19. Aufl., § 336 RdNr. 3; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 336 RdNr. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - 13 Ta 1100/13

    Keine Pflicht zum Stellen von Anträgen in der Güteverhandlung - Nichtverhandeln

    Sie richtet sich nicht gegen die Terminierung als solche, sondern die einem Beschluss, mit dem der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, gleichbedeutende antragswidrige Anberaumung eines Kammertermins durch Beschluss ( vgl. dazu für den Fall der antragswidrigen Vertagungsentscheidung OLG Hamm NJW-RR 1991, 703; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 336 Rz. 1 ).
  • LG Berlin, 13.05.2022 - 22 O 37/21

    Versäumnisentscheidung gegen den Kläger bei Unkenntnis vom Vortrag der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß § 335 Abs. 1 ZPO auch bei dem Nichtvorliegen der dort aufgezählten Voraussetzungen entsprechende Anwendung finden kann, wenn der Grundsatz des fairen Verfahrens den Erlass eines Versäumnisurteils verbietet und damit eine entsprechende Anwendung des § 335 Abs. 1 ZPO nahegelegt (vgl.: OLG Hamm, Beschluß vom 14.02.1991 - 6 W 43/90 - zu einer Fallgestaltung, in der auf Beklagtenseite die Voraussetzungen des § 335 Abs. 1 ZPO nicht vorliegen).
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