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   OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05   

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https://dejure.org/2005,3920
OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05 (https://dejure.org/2005,3920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2005 - 6 W 44/05 (https://dejure.org/2005,3920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 6 W 44/05 (https://dejure.org/2005,3920)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst d ArbGG, § 17a GVG, § 17 Abs 2 Nr 2 UWG
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß als unerlaubte Handlung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Anforderungen an den Zusammenhang der unerlaubten Handlung mit dem Arbeitsverhältnis; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die Beurteilung von Wettbewerbsverstößen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2 I 3 a; ; GVG § 17 a; ; UWG § 17 II 2

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Beurteilung von Wettbewerbsverstößen ehemaliger Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff der unerlaubten Handlung; Beurteilung von Wettbewerbsverstößen ehemaliger Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1425
  • MDR 2005, 1425
  • GRUR 2005, 792
  • NZA-RR 2005, 499
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 28.04.1997 - 2 W 7/97

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts aufgrund Sachzusammenhangs mit einem beendeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05
    Ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht nicht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Begehens der unerlaubten Handlung, hier der Weitergabe der Daten an den neuen Arbeitgeber, noch besteht (Grunsky, ArbGG 7. Aufl., § 2 Rn. 103; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht 23. Aufl., § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13; LAG Frankfurt DB 1970, 885; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; a. A. Asendorf, GRUR 1990, 229, 234).
  • LAG Hessen, 09.01.1969 - 2 Sa 677/68

    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05
    Ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht nicht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Begehens der unerlaubten Handlung, hier der Weitergabe der Daten an den neuen Arbeitgeber, noch besteht (Grunsky, ArbGG 7. Aufl., § 2 Rn. 103; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht 23. Aufl., § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13; LAG Frankfurt DB 1970, 885; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; a. A. Asendorf, GRUR 1990, 229, 234).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1991 - 6 U 233/90

    Verrat betriebsgeheimen Know-hows; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Unerlaubte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05
    Ohne Einfluss auf die Zulässigkeit des Rechtsweges ist es, ob die klagende Partei sich ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen stützt oder auch die Verletzung arbeitsvertraglicher Geheimhaltungspflichten darlegt; soweit der Senat in der Entscheidung "Know-how-Verletzung" (GRUR 1992, 209, 210) auf diesen Aspekt abgestellt hat, hält er an seiner Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • BGH, 07.02.1958 - VI ZR 49/57
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05
    Vielmehr reicht es aus, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und damit in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses wurzelt (BGH MDR 1958, 331; Baumbach/Hefermehl-Köhler § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 16 W 45/21

    Unerlaubte Handlung eines gekündigten Arbeitnehmers

    Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht ist die weitere Voraussetzung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 d) ArbGG, dass die unerlaubte Handlung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen muss, nicht schon dann ausgeschlossen, wenn die unerlaubte Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses begangen worden ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20. Mai 2005 - 6 W 44/05, juris, Rn. 5; LArbG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 9 Ta 413/09, juris, Rn. 15; LArbG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2005 - 2 Ta 54/05, juris, Rn. 8).

    Voraussetzung ist lediglich, dass sie in einer inneren Beziehung zum Arbeitsverhältnis der Parteien steht (siehe OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20. Mai 2005 - 6 W 44/05, juris, Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 6 W 123/10

    Zuständigkeit: Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit bei wettbewerbsrechtlicher

    Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach der genannten Vorschrift kann auch dann gegeben sein, wenn sich der Kläger ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen stützt (Beschluss des Senats vom 20.05.2005, GRUR 2005, 792).

    Nicht erforderlich ist es, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Begehens der unerlaubten Handlung noch besteht (Beschluss des Senats vom 20.05.2005, GRUR 2005, 792, m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 6 U 37/07

    Rechtswegprüfung durch das Rechtsmittelgericht bei verfahrensfehlerhaft

    Ob für die Beurteilung von Wettbewerbsverstößen ehemaliger Arbeitnehmer die Arbeitsgerichte zuständig sind, hängt daher davon ab, welchen Anteil das frühere Arbeitsverhältnis an der Ermöglichung des Wettbewerbsverstoßes hatte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.5.2006, 6 W 44/05, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06

    Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf

    Er umfasst auch Verstöße gegen das UWG (vgl. OLG Frankfurt vom 20.05.2005 - 6 W 44/05 - NZA-RR 2005, 499; Schwab/Weth/-Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 113).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2022 - 8 Ta 94/22

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Rechtsstreit zwischen ehemaligen

    34 Besteht der notwendige Zusammenhang zu der gemeinsamen Arbeit, ist - wie bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG - unerheblich, ob die jeweiligen Arbeitsverhältnisse noch bestehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13.September 2022 - 3 Ta 96/22; LAG Rheinland-Pfalz 28. September 2022 - 5 Ta 91/22, 5 Ta 87/22; 6. Oktober 2022 - 7 Ta 93/22; vgl. zur Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG bei Begehung der unerlaubten Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses LAG Niedersachsen 20. Februar 2020 - 13 Ta 59/20 - Rn. 8, LAG Hamm (Westfalen) 4. Dezember 2006 - 2 Ta 804/06 - Rn. 12 mwN, OLG Frankfurt 20. Mai 2005 - 6 W 44/05 - Rn. 5; OLG Zweibrücken 28. April 1997 - 2 W 7/97 - Rn. 14 für den Fall, dass der Anspruch auf eine unerlaubte Handlung gestützt wird, die noch während des Arbeitsverhältnisses begangen oder zielgerichtet vorbereitet worden sein soll).
  • ArbG Herford, 17.06.2013 - 1 Ga 11/13

    Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages - ; Untersagung von

    Er umfasst auch Verstöße gegen das UWG (LAG Hamm a.a.O. unter Verweis auf OLG Frankfurt vom 20.05.2005 - 6 W 44/05 in: NZA RR 2005 499; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 113).
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