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   OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19   

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https://dejure.org/2019,22257
OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19 (https://dejure.org/2019,22257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2019 - 6 W 46/19 (https://dejure.org/2019,22257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - 6 W 46/19 (https://dejure.org/2019,22257)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19
    Da jedoch Angaben des Gläubigers zur Mindesthöhe des zu verhängenden Ordnungsgeldes zugleich maßgeblich dafür sind, ob der Gläubiger durch die (zu niedrige) Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes beschwert ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 511 - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag), kann in solchen Fällen auch der Wert des Vollstreckungsverfahrens nicht geringer sein als das verlangte Mindestordnungsgeld.
  • VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 C 16.1684

    Voraussetzungen der Streitwertfestsetzung (hier verneint wegen Festgebühr)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19
    Daran fehlt es im vorliegenden Verfahren, weil hinsichtlich des Ordnungsmittelverfahrens nach Nr. 2111 GKG-KV (nur) eine Festgebühr in Höhe von 20,-- Euro anfällt (vgl. VGH München Beschl. v. 4.11.2016 - 9 C 16.1684, BeckRS 2016, 54919).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2018 - 6 W 88/18

    Streitwert für Ordnungsgeldverfahren nach § 890 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19
    Der Streitwert eines Vollstreckungsverfahrens ist daher im Allgemeinen mit einem Bruchteil des Ausgangsstreitwerts zu bemessen (vgl. Senat GRUR 2019, 216 - Lagerräumung, Rn. 3; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 5.15 mwN; Teplitzky-Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Rdz. 40 zu Kap. 49 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10

    Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19
    Dies bildet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein Indiz für den Wert der Sache (Senat, Beschl. v. 3.11.2011 - 6 W 65/10 , BeckRS 2012, 4659), weil zu Beginn des Verfahrens über den Erfolg der Klage meist keine Gewissheit besteht, so dass im Falle des Unterliegens eine zu hohe Streitwertangabe und im Falle des Obsiegens eine zu niedrige Streitwertangabe für die Partei oder deren Prozessbevollmächtigten mit Nachteilen verbunden sein kann.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21

    Widerruf der Vorsorgevollmacht von weiteren Einzelvertretungsberechtigten

    Von der Festsetzung eines Streitwerts für die Beschwerdeinstanz hat der Senat abgesehen, da im Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren anfallen, die sich nach der Höhe des Streitwerts richten (vgl. Nr. 1810 KVGKG; siehe auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1.7.2019, 6 W 46/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.7.2020, 6 W 49/19).
  • LG Flensburg, 11.03.2020 - 6 HKO 18/19

    Gegenstandswert eines Ordnungsgeldverfahrens zur Vollstreckung eines

    Nach einer Meinung ist nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.07.2019, 6 W 46/19, Rn. 12, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.08.2009, 5 W 181, 267/09; OLG Celle, Beschluss vom 23.04.2009, 13 W 33/09, Rn. 5, 7, juris).

    Das Hauptsacheverfahren zur Erwirkung eines gerichtlichen Verbots sei die dauerhafte Grundlage für die Durchsetzung eines Unterlassungsbegehrens und daher für den Unterlassungsgläubiger von höherer Bedeutung als die Sanktionierung einzelner Verstöße gegen dieses Verbot (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.07.2019, 6 W 46/19, Rn. 12, juris).

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