Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.09.2020

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44814
OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16 (https://dejure.org/2016,44814)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.09.2016 - 6 W 47/16 (https://dejure.org/2016,44814)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. September 2016 - 6 W 47/16 (https://dejure.org/2016,44814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Reisekosten, auswärtiger Rechtsanwalt, Spezialist

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 91 Abs 2 S 1 ZPO
    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines mit einer Vielzahl von gleichartigen Prozessen beauftragten Prozessbevollmächtigten

  • IWW

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts bei Führung zahlreicher Parallelprozesse an verschiedenen Gerichten durch den Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts bei Führung zahlreicher Parallelprozesse an verschiedenen Gerichten durch den Insolvenzverwalter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Reisekostenerstattung des Insolvenzverwalter-Vertreters bei einer Vielzahl gleichartiger Zivilprozesse an verschiedenen Gerichtsorten in der Bundesrepublik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Habe ich nur mit einem Fachanwaltstitel Fachwissen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mandatierung von auswärtigem Anwalt mit Eigenschaft als Insolvenzverwalter in vielen Prozessen kann geboten sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2378
  • Rpfleger 2017, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Fug darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25.Oktober.2011, Az. VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695 ; Beschl. v. 12.Dezember.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901).

    Die geltend gemachten Reise- und Übernachtungskosten sind auch offensichtlich geringer als die (fiktiven) Reisekosten eines am Geschäftsort des Klägers in Hamburg ansässigen Rechtsanwaltes, sodass auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsprechung des BGH zum "Rechtsanwalt am dritten Ort' (vgl. BGH, Beschluss vom 25.Oktober 2011, VIII ZB 93/10 - Juris) keine Kürzung vorgenommen werden kann.

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Hier hält der BGH die (in diesem Fall fiktiven) Reisekosten für erstattungsfähig und lehnt einen Verweis auf die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten am Gerichtsort zu beauftragen, obgleich die Versicherung - ähnlich wie vorliegend der Kläger - zur Instruktion auswärtiger Rechtsanwälte grundsätzlich in der Lage gewesen wäre (BGH NJW 2006, 3008).
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Beschluss vom 26. September 2016 - 6 W 47 /16 - (nicht rechtskräftig; Rechtsbeschwerde zum BGH wurde eingelegt; II ZB 23/16).
  • LG Frankenthal, 28.04.2016 - 8 O 142/15

    Rechtsschutzversicherung: Auslegung des Risikoausschlusses der sog.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    8 O 142/15 LG Frankenthal (Pfalz).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2008 - 7 W 12/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Überdies ist es einer Partei bei massenhaft anfallender Gerichtsverfahren (hier: Klagen gegen weit über 100 Kommanditisten) nicht zumutbar, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet Rechtsanwälte am jeweiligen Prozessgericht zu mandatieren (vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 02. Mai 2008, Az 7 W 12/08).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2004, Az. I ZB 4/04 - MDR 2005, 417; Beschl. v. 16.Oktober.2002, Az VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 899; ).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Diese für ein Gewerbeunternehmen entwickelten Grundsätze sind auch auf einen als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalter übertragen worden, da dieser in gleicher Weise ohne Weiteres imstande ist, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 13. Juni.2006, Az. IX ZB 44/04 - NJW-RR 2007, 129; Beschluss vom 08.März 2012, Az. IX ZB 174/10 - NJW-RR 2012, 698).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2004, Az. I ZB 4/04 - MDR 2005, 417; Beschl. v. 16.Oktober.2002, Az VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 899; ).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Diese für ein Gewerbeunternehmen entwickelten Grundsätze sind auch auf einen als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalter übertragen worden, da dieser in gleicher Weise ohne Weiteres imstande ist, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 13. Juni.2006, Az. IX ZB 44/04 - NJW-RR 2007, 129; Beschluss vom 08.März 2012, Az. IX ZB 174/10 - NJW-RR 2012, 698).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Fug darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25.Oktober.2011, Az. VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695 ; Beschl. v. 12.Dezember.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Das Beschwerdegericht (OLG Zweibrücken, ZIP 2016, 2378) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Die geltend gemachten Reisekosten des Prozessbevollmächtigten seien zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.
  • OLG München, 04.02.2020 - 11 W 1542/19

    Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort

    b) Soweit der BGH die Kosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwaltes akzeptiert, erfolgt zumeist eine Beschränkung auf die - fiktiven - Kosten eines am Geschäfts ort ansässigen Anwaltes, siehe Beschl. v. 27.02.2018 - II ZB 23/16 Tz 14: Die Frage stellte sich - auch dort - nicht; Beschl. v. 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9 (dieser Beschluss deutet darauf hin, dass auch bei Berücksichtigungsfähigkeit der Mehrkosten eines "Hausanwaltes" - oder Spezialanwaltes - nur die fiktiven Aufwendungen einer Anreise vom Geschäftssitz der Partei erstattet werden, was nach dieser Entscheidung auch für den Ort einer "unternehmensinternen Bearbeitung" gilt); siehe weiter Beschl. v. 13.09.2011 - VI ZB 9/10 Tz. 9; Beschl. v. 23.01.2007 - I ZB 42/06 Tz 14; KG Berlin, Beschl. v. 24.10.2007 - 2 W 114/07 Tz 9; auch etwa bei OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.09.2016 - 6 W 47/16 kam es hierauf nicht an, vgl. dort Tz 12; s. ergänzend Hansens, RVGreport 2018, 341 und 348); insoweit würde es wohl keinen Unterschied machen, ob man den "Hausanwalt" oder den Spezialanwalt "am dritten Ort" kostenrechtlich akzeptiert, denn selbst wenn dies nicht der Fall wäre, erhielte die erstattungsberechtigte Partei jedenfalls die fiktiven Kosten der Anreise eines Anwaltes an ihrem Geschäftsort zum Ort des Prozessgerichts, sofern sie nicht gehalten war, einen Anwalt am Sitz des Gerichts zu mandatieren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28054
OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16 (https://dejure.org/2020,28054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2020 - 6 W 47/16 (https://dejure.org/2020,28054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2020 - 6 W 47/16 (https://dejure.org/2020,28054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 926 ZPO, § 167 ZPO
    Zur Anwendbarkeit von § 167 ZPO bei der Frage, ob die Hauptsacheklage nach § 926 ZPO rechtzeitig erhoben ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellung "demnächst" gilt auch im Aufhebungsverfahren!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitige Klage trotz Zustellung nach Fristablauf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 2019
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2008 - 20 U 166/07

    Erledigung eines Verfahrens auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16
    Der Senat teilt mit dem Landgericht und der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung, dass maßgeblich insoweit die Zustellung der Klageschrift und nicht deren Eingang bei Gericht ist, wobei § 167 ZPO Anwendung findet (Zöller-Vollkommer ZPO, 33. Auflage, § 926, Rn 32; BeckOK ZPO/Mayer, 37. Ed. 1.7.2020, ZPO § 926 Rn 17-21.1; MüKoZPO/Drescher § 926, Rn 16; Thomas/Putzo/Seiler ZPO, § 926, Rn 8; Saenger-Kemper ZPO, 8. Auflage 2019, § 926, Rn 12; OLG Celle MDR 2007, 1280; OLGR Düsseldorf 2009, 92; KG, Beschluss vom 23.10.2009 - 8 U 121/09 = BeckRS 2010, 23729; OLG Köln OLGR 1999, 400; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 443; Musielak/Voit/Huber ZPO, § 926, Rn 15).

    Dies führt schließlich auch nicht dazu, dass der Gläubiger den Schuldner gleichsam "ins offene Messer" laufen lassen könnte, denn der Antragsteller hat ja auch die Möglichkeit, sich durch eine Nachfrage bei Gericht oder - insbesondere wenn der Gerichtsstand der Hauptsache nicht bekannt ist - beim Gegner Gewissheit zu verschaffen, ob fristgerecht eine Hauptsacheklage eingereicht worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.2.2008 - 20 U 166/07 = BeckRS 2008, 23403).

  • OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07

    Streit über die Kostentragungslast im Falle einer übereinstimmenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16
    Der Senat teilt mit dem Landgericht und der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung, dass maßgeblich insoweit die Zustellung der Klageschrift und nicht deren Eingang bei Gericht ist, wobei § 167 ZPO Anwendung findet (Zöller-Vollkommer ZPO, 33. Auflage, § 926, Rn 32; BeckOK ZPO/Mayer, 37. Ed. 1.7.2020, ZPO § 926 Rn 17-21.1; MüKoZPO/Drescher § 926, Rn 16; Thomas/Putzo/Seiler ZPO, § 926, Rn 8; Saenger-Kemper ZPO, 8. Auflage 2019, § 926, Rn 12; OLG Celle MDR 2007, 1280; OLGR Düsseldorf 2009, 92; KG, Beschluss vom 23.10.2009 - 8 U 121/09 = BeckRS 2010, 23729; OLG Köln OLGR 1999, 400; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 443; Musielak/Voit/Huber ZPO, § 926, Rn 15).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1992 - 9 U 116/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16
    Das Gericht kann von der Entscheidung grundsätzlicher Fragen - nicht dagegen von der Anwendung einer gefestigten Rechtsprechung - absehen (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1993, 182; BeckOK ZPO/Jaspersen, 37. Ed. 1.7.2020, ZPO § 91a, Rn 30.1).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 6 W 190/05

    Voraussetzungen für die Anordnung der Klageerhebung im Arrestverfahren gemäß §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16
    Zudem weist der spätere Beschluss des Senats vom 30.3.2006 - 6 W 190/05 in die entgegengesetzte Richtung.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99

    Fristgerechte Erhebung einer Hauptsacheklage; Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16
    Der Senat teilt mit dem Landgericht und der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung, dass maßgeblich insoweit die Zustellung der Klageschrift und nicht deren Eingang bei Gericht ist, wobei § 167 ZPO Anwendung findet (Zöller-Vollkommer ZPO, 33. Auflage, § 926, Rn 32; BeckOK ZPO/Mayer, 37. Ed. 1.7.2020, ZPO § 926 Rn 17-21.1; MüKoZPO/Drescher § 926, Rn 16; Thomas/Putzo/Seiler ZPO, § 926, Rn 8; Saenger-Kemper ZPO, 8. Auflage 2019, § 926, Rn 12; OLG Celle MDR 2007, 1280; OLGR Düsseldorf 2009, 92; KG, Beschluss vom 23.10.2009 - 8 U 121/09 = BeckRS 2010, 23729; OLG Köln OLGR 1999, 400; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 443; Musielak/Voit/Huber ZPO, § 926, Rn 15).
  • KG, 23.10.2009 - 8 U 121/09

    Arrest: Rückwirkung der Zustellung der Klage in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16
    Der Senat teilt mit dem Landgericht und der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung, dass maßgeblich insoweit die Zustellung der Klageschrift und nicht deren Eingang bei Gericht ist, wobei § 167 ZPO Anwendung findet (Zöller-Vollkommer ZPO, 33. Auflage, § 926, Rn 32; BeckOK ZPO/Mayer, 37. Ed. 1.7.2020, ZPO § 926 Rn 17-21.1; MüKoZPO/Drescher § 926, Rn 16; Thomas/Putzo/Seiler ZPO, § 926, Rn 8; Saenger-Kemper ZPO, 8. Auflage 2019, § 926, Rn 12; OLG Celle MDR 2007, 1280; OLGR Düsseldorf 2009, 92; KG, Beschluss vom 23.10.2009 - 8 U 121/09 = BeckRS 2010, 23729; OLG Köln OLGR 1999, 400; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 443; Musielak/Voit/Huber ZPO, § 926, Rn 15).
  • LG Frankfurt/Main, 30.07.2021 - 6 O 65/20
    § 167 ZPO gilt vielmehr für alle prozessualen Fristen, deren Lauf durch Zustellung unterbrochen wird ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7.9.2020, Az. 6 W 47/16 , BeckRS 2020, 24237 Rn. 4 ff.).
  • LG Stuttgart, 07.07.2022 - 14 O 272/20

    Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung; Tauglichkeit der

    Soweit dies in einer älteren Entscheidung des OLG Frankfurt anders gesehen wurde (Beschluss v. 29.1.1987 - 6 U 33/86), bleibt festzuhalten, dass das OLG Frankfurt zwischenzeitlich ebenfalls die Auffassung vertritt, § 167 ZPO sei im Aufhebungsverfahren anwendbar (Beschluss v. 7.9.2020 - 6 W 47/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht